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Sique 
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...   Erstellt am 09.08.2008 - 19:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo

Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern, nach Auszug meines Mannes ist die Wohnung (100qm) leider zu teuer (um 80 Euro). Wie krieg ich es durch, daß die Arge trotzdem nicht die KdU kürzt?
2 meiner Kinder sind chronisch krank/behindert, ich selbst bin auch chronisch krank und behindert. Die Bushaltestelle, auf die wir angewiesen sind (wir haben kein Auto, müssen wöchentlich mehrmals zum Arzt, Therapien etc. mit dem Bus) liegt gleich gegenüber.Meine nicht behinderte Tochter geht 5 Minuten von hier zur Schule.Bei einem Umzug bräuchte ich volle Hilfe, da ich weder ein- noch auspacken kann, auch renovieren geht nicht, Möbelpacker hätte ich keine (durch Trennung kaum noch Freunde hier, da ich diejeinige bin, die damals zugezogen ist) und einen Führerschein hab ich auch nicht (kann also keinen Möbelwagen fahren).

Um wieder ruhig schlafen zu können, wie bekomme ich das durch, daß die Arge die Kosten der Unterkunft nicht kürzt, trotz daß sie eigentlich über der Höchstgrenze liegen?

LG Sique




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
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...   Erstellt am 10.08.2008 - 02:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sique schrieb
    Ich bin alleinerziehend mit 3 Kindern, nach Auszug meines Mannes ist die Wohnung (100qm) leider zu teuer (um 80 Euro). Wie krieg ich es durch, daß die Arge trotzdem nicht die KdU kürzt?

Hallo Sique,

hat die ARGE dir bereits eine Aufforderung zur Senkung der KdU (Kosten der Unterkunft) zugeschickt? Wurden dir bereits die Angemessenheitskriterien für die Kaltmiete für eure BG genannt oder woher hast du diese € 80,--?

§ 22 Abs. 1 SGB II (Leistungen für Unterkunft und Heizung) sagt u. a.:

...Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf des allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft so lange zu berücksichtigen, wie es dem allein stehenden Hilfebedürftigen oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate...

Aufgrund der besonderen Umstände in deinem Fall, wäre es evtl. denkbar, über ein Attest deines Arztes einen Umzug abzuwenden, falls die ARGE einen Umzug fordert.

@ Ottokar: Was gibt es noch für Alternativen bzw. Möglichkeiten?

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Sique 
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 09.08.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 10.08.2008 - 10:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mein Mann wird zu November ausziehn.Das mit den 80 Euro weiß ich, weil ich einen Zettel bekommen haben von der Arge, wieteuer die Wohnung sein darf (ich hab über 1 1/2 Jahre gesucht hier nach ner andern Wohnung, weil mein Mann nicht ausziehn wollte, aber ich habe keine gefunden, da ich ne Inso in der Schufa stehn habe und keiner an mich vermieten wollte).Ich denke, ich werd dann spätestens im Dezember eine Aufforderung zur Mietsenkung bekommen (ich hoffe mal, daß die die Wohnung überhaupt erstmal ganz zahlen, da mein mann ja im Mietvertrag steht, er zieht zwar aus, aber die vermieterin will ihn nicht aus dem Mietvertrag streichen, eine Wohnungzuweisung geht nur, wenn sicher ist, daß diese Wohnung auch bezahlt wird).

Ich hab hier jede Wohnbaugesellschaft abgegrast wegen ner Wohnung, aber die vermieten wegen der Inso alle nicht an mich, deren AGBs schließen das aus.Privatvermieter hören nur alleinerziehend und Hartz4 und lehnen ab, einige wollen eine Schufa-Eigenauskunft und sehn dann die Inso und lehnen spätestens dann ab.Ich hab überhaupt keine Chance auf dem Wohnungsmarkt und hab einfach Angst, daß ich diese Wohnung hier auf Dauer wegen der Kosten nicht halten kann und ich mit Kids dann auf der Straße stehe

Andere Alternativen oder Möglichkeiten gibts nicht.Umzug in eine andere Stadt geht auch nicht, weil mein FM mich für Februar für eine Weiterbildung/Umschulung vorgesehen hat bei einer Akademie, zudem gehn die beiden behinderten Kids hier in geeignete Fördereinrichtungen.

Mein Mann wird nach seinem Auszug seinen Mietanteil nicht zahlen können, weil er soviel gar nicht verdient, ich hab Angst, auf den kosten sitzen zu bleiben und dann hier raus zu müssen, denn dann weiß ich nicht wo hin

LG Sique




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 10.08.2008 - 13:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nach der Mitteilung das eure Wohnung zu teuer ist, muss das Amt erst mal 6 Monate die Miete wie bisher weiter zahlen. Erst danach darf es diese auf die angemessenen Kosten senken, wenn dir nachweislich eine Senkung möglich wäre.
Ist dies wegen fehlendem Wohnraum nicht möglich, dann kann das Amt keine Kostensenkung vornehmen.
Hinzu kommt, dass bei Behinderten pro Person i.d.R. ein Zuschlag von ca. 10m² bei der Wohnungsgröße vorzunehmen ist und sich damit die angemessenen Kosten erhöhen. D.h. wenn normalerweise für 4 Personen eine Wohnung mit 85m² und 5€/m² = 425€ Kaltmiete angemessen wäre, dann erhöht sich diese angemessene Kaltmiete bei 3 Behinderten auf 115m² x 5€/m² = 575€.

Wie die angemessenen Unterkunftskosten zu ermitteln sind, dazu lies bitte mal diesen Artikel:
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … 830b04.php

Sollte dein Amt diese Kosten falsch/rechtswidrig festgelegt haben, kannst du dagegen vorgehen.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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