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Hallo.... Abmeldung bei der jetzigen ARGE? Wer erzählt denn diesen Unfug? Hallo Ottokar...
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Julemaja
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 26.05.2008
Beiträge: 3
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Erstellt am 22.09.2008 - 10:18
ich habe zur Zeit ein Verfahren bei dem Sozialgericht für die Zustimmung zum Umzug laufen. Da mir die Wohnung aber nur bedingt zusteht und die Verhandlungen jetzt schon 6 Wochen betragen. möchte ich die Wohnung trotzdem anmieten. Dazu benötige ich eine Abmeldung bei der jetzigen ARGE umd bei der neuen ARGE einen Antrag auf Hatz IV zu stellen. Muss ich in dieser Abmeldung erwähnen das noch ein Verfahren anhängig ist und ich weiterhin auf die Zustimmung warte???? Wäre nett wenn mir jemand schnell helfen könnte...
Lieben Gruß
Sabine (Julemaja)
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 22.09.2008 - 12:08
Hier wird einzig und allein eine Veränderungsmeldung gemacht, an beide ARGEn.
So etwas wie eine Abmeldung gibt es nicht.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
Julemaja
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 26.05.2008
Beiträge: 3
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Erstellt am 22.09.2008 - 14:34
Die Arge Hamburg bearbeitet den Neuantrag nur wenn ein Aufhebungsbescheid von der ARGE Buchholz vorliegt....
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 22.09.2008 - 14:40
Julemaja schrieb
Hallo Ottokar...
Die Arge Hamburg bearbeitet den Neuantrag nur wenn ein Aufhebungsbescheid von der ARGE Buchholz vorliegt....
Das ist rechtswidrig und verstößt u.a. gegen §§ 16 und 17 SGB I.
Das die Arge Hamburg sich einen schei... um Recht und Gesetz schert, ist aber hinreichend bekannt.
Signatur
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