Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
fancy Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 23.07.2008 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 23.07.2008 - 11:57 | |
Ich habe mal ne Frage, ich bin seit Jan 08 Erwerbslos und bekomme ALGII. Mein großer Sohn soll eine Kieferorthopädische Behandlung durchlaufen bei der ich einen Eigenanteil von 20% tragen soll, was für mich im Moment unmöglich ist. Laut Krankenkasse besteht die möglichkeit einer Übernahme beim Jugendamt. Ein Anruf beim Jugendamt ergab alles Quatsch evtl über Harz IV und die sagen es gibt nischt, ich solle mal bei der Kasse fragen. Hat jemand von euch Erfahrungen in diese richtung oder weis jemand Gesetzestexte auf die ich mich beziehen könnte, falls eine Chance besteht, das die Kosten übernommen werden?!?! Ich kann es im Moment beim besten willen nicht, habe meinen Haushalt hoch und runter gerechnet aber ich weis nicht wo ich noch sparen soll. Aber ich finds auch Sch... wenn die Zähne von meinem Sohn drunter leiden sollten!!
|
|
|
Hexe  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 08.05.2008 Beiträge: 199 Nachricht senden | Erstellt am 23.07.2008 - 12:20 | |
Hi fancy,
bis März 2005 hat das Sozialamt diese Kosten übernommen.Im Mai 2005 bei der Arge nachgefragt,die sagten mir ich muss die Abschläge
zahlen.Ob die Auskunft richtig war weiß ich allerdings nicht.Habe die Kosten selbst getragen für 2 Kinder,wobei man den Selbstanteil zurück bekommt,wenn die Behandlung abgeschlossen ist.
Gruss Hexe
[Dieser Beitrag wurde am 23.07.2008 - 12:21 von Hexe aktualisiert]
Signatur Man muss nicht alles wissen,aber man muss wissen,
wo man die informationen bekommt die man braucht
Gruss Hexe |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 24.07.2008 - 15:47 | |
Diese Kosten sind offiziell im Regelsatz enthalten.
Da diese hierbei nicht angespart werden können, bzw. wesntlich höher sind, als die Ansparbeträge, ist hier ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II zu stellen und zu bewilligen.
Dabei sollte man statt der Rückzahlung aus dem laufenden ALG II eine Abtretung der Erstattungsforderung an die Krankenkasse vereinbaren, so dass nach Behandlungsende die Erstattung von der KK direkt an das Amt erfolgt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!