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fancy 
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 23.07.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 23.07.2008 - 11:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich habe mal ne Frage, ich bin seit Jan 08 Erwerbslos und bekomme ALGII. Mein großer Sohn soll eine Kieferorthopädische Behandlung durchlaufen bei der ich einen Eigenanteil von 20% tragen soll, was für mich im Moment unmöglich ist. Laut Krankenkasse besteht die möglichkeit einer Übernahme beim Jugendamt. Ein Anruf beim Jugendamt ergab alles Quatsch evtl über Harz IV und die sagen es gibt nischt, ich solle mal bei der Kasse fragen. Hat jemand von euch Erfahrungen in diese richtung oder weis jemand Gesetzestexte auf die ich mich beziehen könnte, falls eine Chance besteht, das die Kosten übernommen werden?!?! Ich kann es im Moment beim besten willen nicht, habe meinen Haushalt hoch und runter gerechnet aber ich weis nicht wo ich noch sparen soll. Aber ich finds auch Sch... wenn die Zähne von meinem Sohn drunter leiden sollten!!




Hexe ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.05.2008
Beiträge: 199
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...   Erstellt am 23.07.2008 - 12:20Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hi fancy,

bis März 2005 hat das Sozialamt diese Kosten übernommen.Im Mai 2005 bei der Arge nachgefragt,die sagten mir ich muss die Abschläge
zahlen.Ob die Auskunft richtig war weiß ich allerdings nicht.Habe die Kosten selbst getragen für 2 Kinder,wobei man den Selbstanteil zurück bekommt,wenn die Behandlung abgeschlossen ist.


Gruss Hexe

[Dieser Beitrag wurde am 23.07.2008 - 12:21 von Hexe aktualisiert]





Signatur
Man muss nicht alles wissen,aber man muss wissen,
wo man die informationen bekommt die man braucht

Gruss Hexe

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 24.07.2008 - 15:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Diese Kosten sind offiziell im Regelsatz enthalten.
Da diese hierbei nicht angespart werden können, bzw. wesntlich höher sind, als die Ansparbeträge, ist hier ein Darlehen nach § 23 Abs. 1 SGB II zu stellen und zu bewilligen.
Dabei sollte man statt der Rückzahlung aus dem laufenden ALG II eine Abtretung der Erstattungsforderung an die Krankenkasse vereinbaren, so dass nach Behandlungsende die Erstattung von der KK direkt an das Amt erfolgt.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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