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Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 04.07.2008 - 10:53 | |
Da muss ich nun eine reichlich verwirrende Aufstellung zu meinen Einkünften aus Gewerbebetrieb machen und alle möglichen Zahlen, den mein Steuerberater schon zusammengetragen und aufgestellt hat, anders aufschlüsseln und eine Aufstellung nach deren Vorgaben machen.
Um diese Aufstellung schlüssig abgeben zu können, muss ich einiges an Kopien und neuen Ausdrucken machen- und sowas kostet Geld.
Wer zahlt mir das?
Sollte ich als Firma mir als Privatperson eine Rechnung schreiben?
Sollte ich als Vorstand der BG eine Rechnung an die ARGE stellen?

Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.07.2008 - 13:17 | |
Steuerberatungskosten lassen sich doch als Betriebsausgaben abestzen. Das müsste in diesem Fall doch auch gehen?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
Alleinerziehender  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 03.01.2008 Beiträge: 165 Nachricht senden | Erstellt am 07.07.2008 - 00:21 | |
Betriebskosten sind das allemal, aber da die Job- Agentur die verursacht hat hab ich gedacht, das die auch dafür Bezahlen sollten...
Wer die Musik bestellt, zahlt...
Papier und Tinte kosten richtig Geld!

Signatur Frieden ist nicht nur das Gegenteil von Krieg, nicht nur der Zeitraum zwischen zwei Kriegen --- Frieden ist mehr. Frieden ist dann, wenn wir recht handeln und wenn zwischen jedem Menschen und jedem Volk Gerechtigkeit herrscht.
(Indianische Weisheit) |
Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 07.07.2008 - 01:19 | |
Hallo Alleinerziehender,
ich sehe das so wie du. Wenn die zu blöd sind, die Aufstellung des Steuerberaters zu lesen und/oder zu kapieren und alles nochmals extra haben wollen, dann sollen sie auch gefälligst für die Kosten aufkommen. Ich denke mal, hier sollte das "Verursacherprinzip" greifen.
Einfach beantragen. Mehr als Nein sagen können sie nicht. Wer weiß... wenn die Begründung für die Ablehnung "blöd" genug ist, kannst du dagegen evtl. sogar weiter vorgehen.  
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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