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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
<rene> unregistriert
| Erstellt am 20.09.2007 - 17:23 | |
hallo
ich hoffe bei euch hilfe zufinden. mein problem besteht darin das ich zur zeit 24 bin und zur BG meiner mutter gehöre habe vor der damaligen gesetzesänderung meine eigene bedarfsgemeinschaft gehabt. habe vor 2 monaten 1500 euro von meinen großeltern für meinen führerschein bekommen. das geld ist jetzt natürlich schon weg. habe im oktober geburtstag und bekomme jetzt wieder meine eigene BG muss aber beim antrag auch wieder kontoauszüge beilegen leider sieht man auf den letzten 3 monaten natürlich diese summe die aber wie oben schon erwähnt nicht mehr auf dem konto ist. meine frage also womit klann ich rechnen was kann mir oder meiner mutter passieren .
danke schonmal an alle für die hilfe
mfg rene
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2007 - 17:30 | |
Hallo,
du hast das Geld in Bar abgehoben?
Dann lass dir von deinen Großeltern ein Schreiben aufsetzen, dass es sich bei dieser Buchung um ein Versehen gehandelt hat und du ihnen Mangels Bankverbindung das Geld in Bar erstattet hast.
Du hast das Geld an die Fahrschule überwiesen?
Dann lass dir von deinen Großeltern ein Schreiben aufsetzen, dass es sich bei diesem Geld um die Bezahlung deines Führerscheines handelt und du dieses Geld von ihnen Mangels Bankverbindung der Fahrschule direkt erhalten und dann unmittelbar an die Fahrschule weiter überwiesen hast.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2007 - 17:33 | |
Deine Großeltern sollen ein Schreiben aufsetzen. Datiert natürlich vor der Überweisung.
In diesem Schreiben muß ausdrücklich stehen, das dieser Betrag ausschließlich für den Führerscheinerwerb ist. Andernfalls würde dieser Betrag nicht gezahlt.
Damit wird das eine zweckgebundene Einnahme, die anderweitig nicht zur Verfügung steht. Dein Führerschein kann nicht verkauft werden, er ist nicht verwertbar.
Das ist an sich alles, was Du im nachhinein tun kannst.
Sonst werden dies 1500€ auf Deinen ALGII-Bedarf angerechnet (Dein Regelsatz und Dein Anteil Mietkosten).
Gruß
Quinky
P.S. Falls anderen hier im Forum ähnliches in der Zukunft passieren soll, bitte daran denken, im voraus alles schriftlich regeln. Dann kann es nicht als Einkommen angerechnet werden
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<rene> unregistriert
| Erstellt am 20.09.2007 - 17:35 | |
danke für den schnellen tip akso würde ein schreiben wie du es mir empfohlen hast rechtlich genügen um die ARGE zufrieden zustimmen. noch eine frage normalerweise hat man ja einen freibetrag könnte man es nicht darüber klären.oder würde meine mutter eine strafe bekommen weil sie die überweisung an ihren sohn nicht der ARGE gemeldet hat.
schönen dank nochmal
mfg rene
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