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roland 
Durchstarter
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...   Erstellt am 02.06.2008 - 11:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


beim letzten folgeantrag, stand da wohl etwas von kontoauzüge der letzten
3 monate. das muss ich wohl übersehen haben, weil man bis auf den erstantrag
noch nie kontoauszüge sehen wollte.

nur...
der letzte antrag war ja einer von den neuen, folglich hat sich die SB den
auch etwas genauer angeschaut und meinte nur "wenn man alle der antrag so
sauber abgeben würden, hätten wir's auch leichter."

(hätte da etwas gefehlt, hätte man's mir sicherlich gesagt ... denke ich mal.)

nach 3 tagen hatte ich auch schon die bewilligung im briefkasten, das war
vor ca. 3 wochen.

am freitag letzter woche, tudelt das son brief bei mir ein, wann ich denn
der aufforderung nachkommen wollte. als ich den brief geöffent habe, hatte
sich die beigelegte kopie, "kontoauszüge.haben.wollen" zwischen den anderen
papier-krams versteckt.

weil aus dem eigentlichen schreiben nicht hervor ging, was die eigentlich
von mir wollen, hab ich da angerufen ... rede rede

"am montag komme ich gerade vorbei und reiche ihnen die sachen nach"

die SB mit der ich am tel. gesprochen habe, war nicht da und die kollegin
meinte direkt "ich weiss nicht ob frau xxxxx das so annehmen wird, weil
alle ausgänge (texte) geschwärtzt sind".

wenn ich jetzt die kontoauszüge ungeschwärtzt vorlegen soll, hätte ich
da vermutlich ein erklärungs-problem.

zum einen hab ich in der zeit von barmitteln "überlebt", also nur ausgänge
von laufenden kosten ... miete, auto, tel. ..

zum anderen hab ich da ne erbschaft unterschlagen 1.700 euronen.

das mit der erbschaft hab ich seiner zeit unter freibetrag abgebucht.
und so wie das mit der erbschaft gelaufen ist, wollte ich das schlichtweg
für mich verdrängen.

das ich die erbschaft hätte angeben müssen, wurde mir erst am freitag
letzter woche klar, als ich auf dieses forum gestossen bin.

also hab ich auch die geschichte mit der erbschaft heute direkt erklärt.

der besuch bei der arge liegt mir etwas im magen und ich weiss in moment
nicht wirklich, wie ich den besuch "bewerten" soll.

folglich frag ich mich, was da auf mich zukommen "könnte".




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 02.06.2008 - 17:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Tja, das mit der verschweigenen Erbschaft ist natürlich merde, wie die Franzosen sagen.

Da du dies ja nicht vorsätzlich verschwiegen hast, sondern aus Unwissenheit, und die Meldung nun nachgeholt hast, als dir bekannt wurde, dass du diese melden musst, wird es kein Bußgeld oder eine Azeige geben. Allerdings wird die Erbschaft entsprechend als Einkommen auf deinen ALG II Bedarf angerechnet, so dass du das deshalb zuviel erhaltene ALg II zurückzahlen musst.





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Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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roland 
Durchstarter
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...   Erstellt am 04.06.2008 - 20:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


montag hatte ich ja die kontoauszüge abgegeben und heute kam ein
schreiben ...

--snip--
Betreff: Leistungen Zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem Zweiten Buch Sozial-
gesetztbuch (SGB II)

Sehr geehrter Herr xxxxx,

aus den von Ihnen vorgelegten Kontoauszügen kann nichts entnommen werden, da alle
relevanten Angaben von Ihnen geschwärzt worden sind.

Ich bitte darum die vollständigen Kontoauszüge bis zum 14.06.2008 vorzulegen (siehe
auch mein Schreiben vom 28.05.2008).

Mit freundlichen Grüßen

Im Auftrag


--snap--

bei diesem "vollständigen Kontoauszüge" kann ich mir im moment nur vorstellen
sie meint den eingang von der arge von 30.05.2008, weil alle auzüge vom
automaten dieses datum haben.

nur der letzte abbuchungstag auf diesen kontoauszügen ist 2705. vermutlich
such die da den eingang von der arge, von 30.05.2008. nur was sollte ich
jetzt wohl mit diesem unstand zu tun haben, wenn diese buchung da nicht
auftaucht?

"wenn" es der punkt wäre, den sie da zu bemängeln hätte?




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 17:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Sie bemängelt, dass du Angaben geschwärzt hast.
Sie will die Auszüge ohne Schwärzung.





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roland 
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...   Erstellt am 05.06.2008 - 20:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


auf den kontoauszügen steht wohl mein name drau. aber wo steht
geschrieben, das nur ICH darauf rummalern darf und sonst
kein anderer?

wenn man was verstecken möchte, macht man das nicht gerade dort,
wo derjenige von dem man verstecken möchte, auch zugegen ist.
weil dann - kann man's ja auch gleich sein lassen, oder?

wenn ich da rote elefanten, auf son stück papier male, dir
dann dieses papier in die hand drücken und sage "da sind
rote elefanten drauf" hälst du mich bestimmt für "voll
bescheuert", weil ich damit ja zum ausdrück bringen können
du wäres zu dumm, nicht selbststständig erkennen zu können,
oder?

warum sollte ich nun, eine SB als dumm verkaufen wollen?

nur mal so, meine gedankengänge -zu diesem "komischen" satz.

-------------------------------------------------------------

wie sieht es denn überhaupt, mit dem schwärzen, genau aus?

muss jetzt die arge bzw. die SBs einem darauf hinweisen, das
es die möglichkeit des schwärzens gibt, ja oder nein?

ich habe sowas schon des öffteren gelesen, das sie scheinbar
mussen, nur ich kann das keiner rechtssprechung oder § (XXX Y)
zuordnen.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 06.06.2008 - 17:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das mit den Kontoauszügen ist ein heikles Thema. Lies mal den "Ratgeber Kontoauszüge" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".





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roland 
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...   Erstellt am 08.06.2008 - 12:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


erstmal danke Ottokar, für deine antworten

ob die jetzt auf die möglichkeit des schwärzens hinweisen müssen,
da bin ich auch noch nicht schlauer geworden. ich hab mich schon
durch x seiten geklickert und wenn man nur isdn hat, macht das
info sammeln im breitband-zeitalter nicht wirklich spass.

aber zumindest bin ich schonmal auf dem stand -mit den schwärzen
hab ich nur meine möglichkeiten ausgenutzt. folglich als mensch
nichts verbrochen.

nur was jetzt machen?

a) neuen kontoauszug, wo nur der aktuelle kontostand ersichtlich
ist, schicken.

alternativ: sich direkt ein schriftstück von seiner bank, auf geschäfts-
papier erstellen lassen, auf dem die bank der frau xxxx von der arge,
den aktuellen kontostand von herrn XXXXX über das konto 123 mitteilt.


b) wegen dieser erneuten forderung von kontoauszügen widerspuch einlegen.
(und ich bin mir nicht sicher, ob ich da einfach die vorlage hier dafür nutzen
kann.)

c) erstmal nichts machen, warten was passiert und dann erst handeln.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 08.06.2008 - 13:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Es geht immer noch um den Folgeantrag? Deshalb wollen die Kontoauszüge?

Dann würde ich zu b) raten. Nutze dazu den "Widerspruch zu ihrer unbegründeten Forderung nach Kontoauszügen" hier im Forum im Bereich "Beispiele für Widersprüche".





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roland 
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...   Erstellt am 09.06.2008 - 17:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo Ottokar, konntest du mal bitte schaun ..

------
Ihr Schreiben vom vom 03.06.2008

Sehr geehrte Frau XXXXX,

wie mit Ihnen am Freitag der 30.05.2008 am Telefon besprochen, habe ich direkt Montag
Morgen den 02.06.2008, die fehlenden Unterlagen nachgereicht. Die Unterlagen hat eine
Kollegin von Ihnen entgegen gemommen und kopiert. Übergeben wurde Orginal Konto-
auszüge meiner Bank , der KSK XXXXXXX. Diese wurden mir nach dem kopieren wieder
ausgehändigt. Für mein Dafürhalten sind Ausgaben unrelevant, deshalb wurden auch die
Texte unkenntlich gemacht. Stichwort: Dispositionsfreiheit / Datenschutz

Bei den Eigänge hingegen ist alles ersichtlich, weil ich dafür auch Verständnis aufbringen
konnte. Der Arge liegt eine Kopie meines Mitvertages vor, der am 01.04.1997 zwischen
meinem Vermieter und mir geschlossen wurde. Meine Anschrift hat sich zweischenzeitlich
nicht geändern. Aus meiner Sicht läßt sich daraus erkennen, das die Miete auch immer
pünktlich an den Vermieter abgeführt wird.

Folglich kann ich die erneute Vorderung von Kontoauszügen, für mich, nicht nachvollziehen.

Sollten Sie für einen bestimmten Tag den Kontostand haben wollen, dann teilen Sie mir
das genaue Datum mit. Dann werde ich mit der KSK reden, damit man für Sie ein ent-
sprechndes Schriftstück aufsetzt.
-------

im schreiben war ja keine rede von der geschichte mit der erbschaft. deshalb wollte
ich da da nicht nicht gleich mit dem widerspruch kommen.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 09.06.2008 - 18:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich halte das für nicht ausreichend.
Ich rate dir noch immer zum "Widerspruch zu ihrer unbegründeten Forderung nach Kontoauszügen" hier im Forum im Bereich "Beispiele für Widersprüche".
Da steht auch nichts von Erben drin

Falls du das lieber wie von dir formulierte verwenden willst, dann schreibe wenigstens "Widerspruch" darüber.





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