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joschzilla ...
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...   Erstellt am 20.09.2008 - 12:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wohin schicke ich eine beschwerde um auch bei einer evtl. Musterklage dabei zu sein?

Verzeihung wenn ich hier noch was zufüge,

verstößt die Vorlage von Kontoauszügen nicht auch gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung?

[Dieser Beitrag wurde am 20.09.2008 - 12:38 von joschzilla aktualisiert]





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Gerdr32 
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...   Erstellt am 20.09.2008 - 12:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo..

Wie wir alle verfolgt haben hat das Bundessozialgericht gestern ein Grundsatzurteil bezüglich Kontoauszüge gesprochen.

Demnach ist es zulässig Kontoauszüge von den empfängern zu verlangen, um Missbrauch zu verhindern.

Aber dazu kann dir Wolf oder Ottokar bestimmt genaueres sagen.

Lg. GerdR32





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Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse.

joschzilla ...
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...   Erstellt am 20.09.2008 - 12:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Trotzdem ist eine Beschwerde erforderlich. In meinen Konoauszügen steht übrigens nichts erwähnenswertes das mal vorweg. Aber woher soll ich wissen ob fehlüberweisungen oder dergleichen nicht von einem Machtbesessenen SB oder der verblödeten Leistungsabteilung mißverstanden werden? Wo bleibt denn da im Gegenzug die Rechtssicherheit?





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Dino 
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...   Erstellt am 20.09.2008 - 15:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


joschzilla schrieb

    Trotzdem ist eine Beschwerde erforderlich. In meinen Konoauszügen steht übrigens nichts erwähnenswertes das mal vorweg. Aber woher soll ich wissen ob fehlüberweisungen oder dergleichen nicht von einem Machtbesessenen SB oder der verblödeten Leistungsabteilung mißverstanden werden? Wo bleibt denn da im Gegenzug die Rechtssicherheit?



Huch, da fällt mir etwas ein:
Vor vielen Jahren hatte ich bei meiner Bank mal einen Fehler:
Ein Guthaben von 999 999 999,99 DM
Bis ich fragte und sofort wurde es verbessert.

Jetzt falle ich in Hartz4. Sollte so etwas wieder geschehen, würde die Arge sofort behaupten, ich hätte kein Hartz nötig und das "Guthaben" sofort in bar abgehoben. (wegen der Rückbuchung)

Das wäre einmal etwas, wo selbst die Stammtischmerheit grübeln würde.....

Leider realistisch und möglich

Dino





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 21.09.2008 - 13:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … 187804.php





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joschzilla ...
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 15:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Dino,

hättest du es abgehoben wärst du jetzt vermutlich glücklicher

Mfg

joschzilla





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Dino 
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...   Erstellt am 25.09.2008 - 19:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


joschzilla schrieb


    hättest du es abgehoben wärst du jetzt vermutlich glücklicher



Hallo
Solche Summen dürften die Bänker in einem Vorort nun auch nicht haben
Aber Zinsen für einen Tag, das stelle ich mir real vor

Nee, ich arbeite nicht für die Arge, will ehrlich bleiben

Schönen Tag noch
Dino





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 26.09.2008 - 13:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dann hätte ich mir über diesen Betrag neutrale Bundesanleihen geben lassen.





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