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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 12:31 | |
Wohin schicke ich eine beschwerde um auch bei einer evtl. Musterklage dabei zu sein?
Verzeihung wenn ich hier noch was zufüge,
verstößt die Vorlage von Kontoauszügen nicht auch gegen das Recht der informationellen Selbstbestimmung?
[Dieser Beitrag wurde am 20.09.2008 - 12:38 von joschzilla aktualisiert]
Signatur Amerikanisches Welfare Modell in Deutschland?
NEIN DANKE!
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Gerdr32 Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 17.07.2008 Beiträge: 125 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 12:48 | |
Hallo..
Wie wir alle verfolgt haben hat das Bundessozialgericht gestern ein Grundsatzurteil bezüglich Kontoauszüge gesprochen.
Demnach ist es zulässig Kontoauszüge von den empfängern zu verlangen, um Missbrauch zu verhindern.
Aber dazu kann dir Wolf oder Ottokar bestimmt genaueres sagen.
Lg. GerdR32
Signatur Bei meinen Ausführungen handelt es sich ausschliesslich um Tips, nicht um rechtlichen Rat. Ich bin kein Anwalt, und habe auch kein finanzielles Interesse. |
joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 12:57 | |
Trotzdem ist eine Beschwerde erforderlich. In meinen Konoauszügen steht übrigens nichts erwähnenswertes das mal vorweg. Aber woher soll ich wissen ob fehlüberweisungen oder dergleichen nicht von einem Machtbesessenen SB oder der verblödeten Leistungsabteilung mißverstanden werden? Wo bleibt denn da im Gegenzug die Rechtssicherheit?
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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 20.09.2008 - 15:50 | |
joschzilla schrieb
Trotzdem ist eine Beschwerde erforderlich. In meinen Konoauszügen steht übrigens nichts erwähnenswertes das mal vorweg. Aber woher soll ich wissen ob fehlüberweisungen oder dergleichen nicht von einem Machtbesessenen SB oder der verblödeten Leistungsabteilung mißverstanden werden? Wo bleibt denn da im Gegenzug die Rechtssicherheit?
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Huch, da fällt mir etwas ein:
Vor vielen Jahren hatte ich bei meiner Bank mal einen Fehler:
Ein Guthaben von 999 999 999,99 DM 
Bis ich fragte und sofort wurde es verbessert.
Jetzt falle ich in Hartz4. Sollte so etwas wieder geschehen, würde die Arge sofort behaupten, ich hätte kein Hartz nötig und das "Guthaben" sofort in bar abgehoben. (wegen der Rückbuchung)
Das wäre einmal etwas, wo selbst die Stammtischmerheit grübeln würde.....
Leider realistisch und möglich
Dino
Signatur Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Auch bei Hartz4! |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.09.2008 - 13:31 | |
http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenue … 187804.php
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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joschzilla  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 23.06.2008 Beiträge: 230 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 15:06 | |
Hallo Dino,
hättest du es abgehoben wärst du jetzt vermutlich glücklicher 
Mfg
joschzilla
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Dino Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 28.07.2007 Beiträge: 303 Nachricht senden | Erstellt am 25.09.2008 - 19:46 | |
joschzilla schrieb
hättest du es abgehoben wärst du jetzt vermutlich glücklicher 
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Hallo
Solche Summen dürften die Bänker in einem Vorort nun auch nicht haben 
Aber Zinsen für einen Tag, das stelle ich mir real vor
Nee, ich arbeite nicht für die Arge, will ehrlich bleiben 
Schönen Tag noch
Dino
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.09.2008 - 13:43 | |
Dann hätte ich mir über diesen Betrag neutrale Bundesanleihen geben lassen. 
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