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Stern ...
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...

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...   Erstellt am 12.01.2008 - 14:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich habe im Oktober 2007 meinen Erstantrag auf Hartz4 abgegeben. Da klar stand, das ich nur noch Teilzeit arbeiten kann. Dazu muss ich erklären ich lebe grad in Scheidung, bin Mutter von vier Kindern (13, 9, 6 und 5 Jahre alt) die alle bei mir leben. Nun arbeite ich seit Dezember Teilzeit, habe zuvor beim Betriebsarzt des Arbeitsamtes die Bestätigung bekommen nicht Vollerwerbsfähig sein zu können.

Nun hat meine Sachbearbeiterin, obwohl ich erst ab 1.12. die Aufstockung haben möchte verlangt,dass ich alle Kontoauszüge ab 20.8.07 bis heute vorlegen muss. Darf Sie das?

Genauso wäre es schön wenn mir jemand sagen könnte wie der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt mitgerechnet wird. Den der Vater zahlt nichts




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

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...   Erstellt am 12.01.2008 - 15:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Stern,

du solltest dir unbedingt im Bereich "Hinweise und Ratgeber" die ALG 2-FAQ: häufig gestellte Fragen & Antworten durchlesen! Viele deiner Fragen werden hier schon beantwortet. Falls dann noch etwas unklar ist, schreibe es bitte hier rein.

Frage: Du hast bereits im Okt. 2007 den Antrag eingereicht. Hast du daraufhin schon Leistungen bezogen? Mir ist nämlich der zeitliche Ablauf nicht ganz klar.

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Maultasche ...
Super Star
............

...

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...   Erstellt am 12.01.2008 - 15:55Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Stern,

die Kontoauszüge mußt Du vorlegen, weil Deine Bedürftigkeit und die Vermögensverhältnisse geprüft werden müssen.Verweigerst Du die Vorlage, kann es zur Nichtbearbeitung oder Ablehnung des Antrages kommen, wegen fehlender Mitwirkungspflicht.

Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen des Kindes angerechnet.





Signatur
Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Stern ...
Neu dazu gekommen


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...   Erstellt am 12.01.2008 - 16:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wolf27 schrieb

    Hallo Stern,


    Frage: Du hast bereits im Okt. 2007 den Antrag eingereicht. Hast du daraufhin schon Leistungen bezogen? Mir ist nämlich der zeitliche Ablauf nicht ganz klar.

    LG Wolf




Nein ich war zuvor Vollzeit beschäftigt, und möchte praktisch erst ab 1.12. die Aufstockung erhalten. Nur wollte ich mich absichern, und wusste das mein EX nicht zahlt. Eher ich noch alleine für gemeinsame Schulden aufkomme.





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