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Stern  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 12.01.2008 - 14:39 | |
Hallo, ich habe im Oktober 2007 meinen Erstantrag auf Hartz4 abgegeben. Da klar stand, das ich nur noch Teilzeit arbeiten kann. Dazu muss ich erklären ich lebe grad in Scheidung, bin Mutter von vier Kindern (13, 9, 6 und 5 Jahre alt) die alle bei mir leben. Nun arbeite ich seit Dezember Teilzeit, habe zuvor beim Betriebsarzt des Arbeitsamtes die Bestätigung bekommen nicht Vollerwerbsfähig sein zu können.
Nun hat meine Sachbearbeiterin, obwohl ich erst ab 1.12. die Aufstockung haben möchte verlangt,dass ich alle Kontoauszüge ab 20.8.07 bis heute vorlegen muss. Darf Sie das?
Genauso wäre es schön wenn mir jemand sagen könnte wie der Unterhaltsvorschuss vom Jugendamt mitgerechnet wird. Den der Vater zahlt nichts 
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 12.01.2008 - 15:11 | |
Hallo Stern,
du solltest dir unbedingt im Bereich "Hinweise und Ratgeber" die ALG 2-FAQ: häufig gestellte Fragen & Antworten durchlesen! Viele deiner Fragen werden hier schon beantwortet. Falls dann noch etwas unklar ist, schreibe es bitte hier rein.
Frage: Du hast bereits im Okt. 2007 den Antrag eingereicht. Hast du daraufhin schon Leistungen bezogen? Mir ist nämlich der zeitliche Ablauf nicht ganz klar.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 12.01.2008 - 15:55 | |
Hallo Stern,
die Kontoauszüge mußt Du vorlegen, weil Deine Bedürftigkeit und die Vermögensverhältnisse geprüft werden müssen.Verweigerst Du die Vorlage, kann es zur Nichtbearbeitung oder Ablehnung des Antrages kommen, wegen fehlender Mitwirkungspflicht.
Der Unterhaltsvorschuss wird als Einkommen des Kindes angerechnet.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Stern  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 12.01.2008 - 16:27 | |
Wolf27 schrieb
Hallo Stern,
Frage: Du hast bereits im Okt. 2007 den Antrag eingereicht. Hast du daraufhin schon Leistungen bezogen? Mir ist nämlich der zeitliche Ablauf nicht ganz klar.
LG Wolf
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Nein ich war zuvor Vollzeit beschäftigt, und möchte praktisch erst ab 1.12. die Aufstockung erhalten. Nur wollte ich mich absichern, und wusste das mein EX nicht zahlt. Eher ich noch alleine für gemeinsame Schulden aufkomme.
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