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Thorsten ...
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...

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Registriert seit: 22.09.2007
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...   Erstellt am 01.11.2007 - 06:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bei uns in der Arge hängt zwar auch ein großer Zettel das bei Folgeanträgen die Kontoauszüge der letzten 6 Wochen vorzulegen sind, aber den habe ich bei Abgabe des Antrags einfach ignoriert da im Schreiben selbst nichts davon steht. Wurde auch ohne murren angenommen und auch bewilligt ohne das nochmal nachgefragt wurde.

Hab ich wohl glück gehabt...




Joerg 
Durchstarter
...

...

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Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 10
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...   Erstellt am 01.11.2007 - 11:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ok hab jetzt die schn... voll, werd mir jetzt einen anwalt hinzu ziehen, die vom arbeitsamt denken auch mit mir machen zu können, was ihnen beliebt. nur bekomme ich einen beratungshilfeschein beim amtsgericht, ohne die bewilligung meines folgeantrags vom amt ???
mein antrag ist seit dem 31.10.07 abgelaufen und mein folgeantrag wurde erst mal bis zum 11.11.07 auf eis gelegt. oder hat das eine rein garnichts mit dem anderen zu tun ?


MFG
Jörg K.

[Dieser Beitrag wurde am 01.11.2007 - 11:07 von Joerg aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
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Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 02.11.2007 - 17:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Einen Beratungsschein erhälst du, wenn du einen entsprechenden Bedarf nachweisen kannst. Das hat mit deinem Antrag nichts zu tun.

Wieso wurde dein Antrag "auf Eis" gelegt?




Joerg 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 10
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...   Erstellt am 03.11.2007 - 02:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hab vom amt ein schreiben bekommen da steht, das über meinen antrag noch nicht entschieden werden kann weil meine unterlagen angeblich unvollständig wären. also spricht, weil ich lastschriften geschwärzt habe und diese so nicht akzeptieren wollen.

ok ich schreib mal, was da steht.

---------------------------------------------------

sehr geehrter herr K.

über ihren antrag kann noch nicht enschieden werden, weil die folgenden unterlagen bzw. angaben fehlen:

kopie der vollständigen und ungeschwärzten kontoauszüge der letzten 2 monate (die vorgelegten kontoauszüge sind unvollständig )
die unterlagen und/oder ihre angaben werden für die bearbeitung ihres antrags benötigt.

bitte kommen sie ihrer mitwirkungspflicht bis spätestens 11.11.2007 nach. sollten sie bis zu diesem termin nicht antworten, wird die leistung ganz versagt (§§ 60 und 66 des ersten buches sozialgesetzbuch - sgb I).

usw. usw.
------------------------------------------------
da ich die kontoauszüge der letzten zwei monate abgegeben habe, gehe ich mal davon aus das denen die schwärzung nicht passt. auf eis gelegt deswegen, weil ich mal wieder keinen geld bekommen habe und ich erst welches bekomme wenn die ungeschwärzten kontoauszüge bei denen angekommen sind. also folglich haben die meinen antrag bis zum 11ten auf eis gelegt....tzeee.
ich weiss nicht ob man gegen diese ungerechten machenschaften, sich überhaupt noch verteidigen kann.

MFG
J.K

[Dieser Beitrag wurde am 03.11.2007 - 02:19 von Joerg aktualisiert]




Ottokar ...
Moderator
...............

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...   Erstellt am 03.11.2007 - 16:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@Joerg
Nur per Klage.
Das Amt muss nachweisen, das und warum es die ungeschwärzten Kontoauszüge benötigt. Kann es das nicht, kann es keine fordern.
Ich würde der Forderung erst mal widersprechen und eine Begründung unter Nennung der Rechtsgrundlage fordern.
Verweise dabei auf die Festlegung der BA hier:
http://wdbfi.sgb-2.de/paragraphen/p51/p51_10001.html
wo selbst die BA eine pauschale Forderung von Kontoauszügen als rechtswidrig erklärt.

Dabei musst du dir aber im Klaren sein, dass du u.U. beim Sozialgericht einen Eilantrag stellen musst, um dein Geld zu bekommen.
Es kann sogar sein, dass das Sozialgericht gegenteilig entscheidet.

[Dieser Beitrag wurde am 03.11.2007 - 16:08 von Ottokar aktualisiert]




Joerg 
Durchstarter
...

...

Status: Offline
Registriert seit: 12.10.2007
Beiträge: 10
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...   Erstellt am 05.11.2007 - 13:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


jo ich danke dir @Ottokar ^^

ich hab mich mal mit dem teamleiter der ARGE unterhalten und diesem mal den p51 SGB II vorgelesen.
lol der Teamleiter gab nach und sagte zu mir, das er mal bei mir eine ausnahme machen würde.
welcher teamleiter oder sachbearbeiterin gibt schon zu, falsch zu liegen und die rechtslagen nicht einzuhalten. jedes mittel ist bei denen recht, zu kürzen oder komplett zu streichen. nur gtut das es solche foren gibt, wo man sich erkundigen kann und hilfe bekommt. echt klasse ^^

Thanks @ all

MFG
J.K

[Dieser Beitrag wurde am 05.11.2007 - 13:05 von Joerg aktualisiert]




Mondschein ...
Sehr Aktiv
.........

...

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Registriert seit: 23.10.2007
Beiträge: 63
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...   Erstellt am 05.11.2007 - 13:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also bei uns in dresden muss man wenn es das amt will, bloss die letzten 3 kontoauszüge vorlegen. die schauen sie bloss an,ob keine million drauf ist, dann ist es für die gegessen. ich tue auch die ausgaben schwärzen, bis jetzt haben die noch nie was gesagt.




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