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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 17:12 | |
Ich hätte aus aktuellem Anlass mal ne Frage:
Kontoauszüge dürfen ja vom Amt nicht kopiert werden. Wie kann ich das wasserdicht begründen?
schonmal.
[Dieser Beitrag wurde am 16.11.2008 - 17:13 von Joergl aktualisiert]
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 17:34 | |
Weil Kopien i. d. R. unnötig sind, da ein Vermerk in Deiner Akte, dass die Dokumente zur Einsicht vorgelegt wurden, völlig ausreicht.
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 18:06 | |
Meiner Bekannten wurde gesagt, daß die das halt bräuchten...
...und Ihr Sparbuch kopieren die scheints auch jedesmal...
Sowas wie ein Urteil oder so wäre halt scho scheee...
LG
Jörg.
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KontraHartz  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 10.11.2007 Beiträge: 79 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 18:12 | |
Ich kenne jetzt auch kein Urteil direkt zu diesem Problem. Ich würde mich aber an Deiner Stelle an den Datenschutzbeauftragten wenden. Die geben auch die passenden Informationen weiter. Erfahrungsgemäß geht das bei denen sehr schnell.
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 19:31 | |
,KontraHartz!

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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 20:05 | |

Ähm, wo find ich denn so nen Datenschutzbeauftragten 
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 20:28 | |
Hallo @ all,
folgenden Text habe ich zu diesem Thema gefunden:
Datenschutzzentrum schrieb
3.
Speicherung der Daten gemäß § 67 c Abs. 1 SGB X
Kontoauszüge dürfen vom Leistungsträger eingesehen werden, d.h. die Daten dürfen erhoben werden.
Allerdings stellt die Verpflichtung zur Vorlage von Kontoauszügen gemäß § 60 SGB I keine Befugnis zur Speicherung dieser Daten dar.
Gemäß § 67 c Abs. 1 Satz 1 SGB X ist das Speichern, Verändern oder Nutzen von Sozialdaten durch die in § 35 des Ersten Buches genannten Stellen zulässig, wenn es zur Erfüllung der in der Zuständigkeit der verantwortlichen Stelle liegenden gesetzlichen Aufgaben nach diesem Gesetzbuch erforderlich ist und es für die Zwecke erfolgt, für die die Daten erhoben worden sind.
Da die Kontoauszüge eines Zeitraums von drei bis sechs Monaten regelmäßig eine Vielzahl von Kontobewegungen enthalten, die für die Feststellung des Bedarfs des Hilfebedürftigen nicht relevant sind, ist eine Speicherung dieser Daten unzulässig. Vielmehr dürfen diese nur dann gespeichert werden, wenn die Daten zur Aufgabenerfüllung im Einzelfall erforderlich sind.
Im Regelfall genügt ein Vermerk in der Akte, aus welchem Zeitraum Kontoauszüge eingesehen wurden und dass keine für den Leistungsanspruch relevanten Daten ermittelt wurden. Werden derartige Daten ermittelt, so genügt es, diese in der Akte zu vermerken.
Um Beweiszwecken des Leistungsträgers hinsichtlich des Inhalts der Kontoauszüge Rechnung tragen zu können, sollten die Antragsteller bei der Vorlage der Kontoauszüge darauf hingewiesen werden, dass sie verpflichtet sind, die vorgelegten Kontoauszüge aufzubewahren, um diese gegebenenfalls dem Leistungsträger für spätere Nachweiszwecke erneut vorlegen zu können. Die Antragsteller sollten schriftlich bestätigen, dass sie auf diese Verpflichtung hingewiesen wurden. Quelle
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LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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KontraHartz  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 10.11.2007 Beiträge: 79 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 20:43 | |
Joergl schrieb

Ähm, wo find ich denn so nen Datenschutzbeauftragten 
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Du brauchst bei Google nur mal zu suchen nach Datenschutzbeauftragter + Dein Bundesland. Der sollte dann auch gleich an erster Stelle stehen.
Signatur Bevor wir fallen, fallen wir lieber auf
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KontraHartz  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 10.11.2007 Beiträge: 79 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 20:46 | |
Wolf27 schrieb
Hallo @ all,
folgenden Text habe ich zu diesem Thema gefunden:
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Merci. Das hatte ich gesucht 
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Joergl  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 17.09.2008 Beiträge: 394 Nachricht senden | Erstellt am 16.11.2008 - 21:27 | |
       
Ich danke Euch herzlichst für die Bemühungen und die wertvollen Informationen!
Jetzt werde ich schlafen können wie ein .
Euch auch ein gutes Nächtle.
LG
Jörg.
[Dieser Beitrag wurde am 16.11.2008 - 21:28 von Joergl aktualisiert]
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