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Reinhard 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 11.03.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 11.03.2007 - 20:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo auch!
Ich beziehe seit etwa sechs Monaten gemeinsam mit meiner Frau und meinem Sohn Alg II. Dummerweise habe ich damals im Streß bei der Antragstellung nicht alle unsere Konten und Sparbücher angegeben. Dies geschah weniger böswillig, sondern lag eher an unserer etwas chaotischen Kontoführung. Nun muß ich ab April alles neu beantragen und stehe vor der großen Frage, ob ich die Konten weiter verschweigen oder lieber angeben soll. Ich habe einfach riesige Angst, daß ich irgendwelche Sanktionen kriege wenn ich alles angebe und rauskommt daß die Konten schon länger existieren. Auf den Konten ist einiges Geld, aber immer noch weniger als der Freibetrag für uns drei. Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?!




<Gast>
unregistriert

...   Erstellt am 12.03.2007 - 17:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn nichts zu befürchten ist, angeben.
Aber wer weiß schon, ob nichts zu befürchten ist,
Schlafende Hunde wecken ist bekanntlich gefährlich.

Kritisch wird es auf jeden Fall wenn Einkünfte auf die verschwiegenen Konten kommen. Oder wenn Anträge gestellt sind. Wie heissen die noch mal?

Überprüft werden können die Konten heute alle.
Auch die Einkünfte aus Minijob und so.
Weil alle 400 Euro Jobs bei der Knappschaft angemeldet sind, genügt Nachfrage dort. Peinlich wenn bei bestehendem Job kein Einkommen auf dem Konto ist. Ist es dann auf einem anderen Konto?




lerouge
unregistriert

...   Erstellt am 13.04.2007 - 00:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Will hier keine angst machen, aber die Schufa kennt alle Konten.
Langschläfer wecken ist auch nix




<Gast>
unregistriert

...   Erstellt am 25.05.2007 - 11:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich würds lieber angeben im Datenabgleichsverfahren mit dem Bundesamt für Finanzen kommen sie sowieso dahinter!

Gruß




Ded 
Sehr Aktiv
.........

...

Status: Offline
Registriert seit: 14.05.2007
Beiträge: 57
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...   Erstellt am 25.05.2007 - 13:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

Also, Freibetrag,schonvermögen steht dir bekanntlich zu.Auch unter Hartz.Hebs ab,und tu's doch in eine Spardose oder so.Wenn die dich fragen,du hast Anschaffungen gemacht der so.
Aber soviel wie ich wiee,hast du einen betrag von 200 Euro an Schonvermögen pro Lebensjahr.Aber ich würde sie auflösen,zuhaus wegtun und denen irgendwas erzählen was du damit gemacht hast.Ansonsten frag doch mal in einer Beratungsstelle für Alg 2 Empfänger.Die wissen sowas meist.

LG von Ded





Signatur
Schwarz nehme ich höchstens meinen Kaffee-links ist die Zukunft!

<maaji>
unregistriert

...   Erstellt am 26.05.2007 - 09:54Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Der Freibetrag beläuft sich inzwischen nur noch auf 150 Euro pro Lebensjahr und gilt auch z.B. für Kinder, allerdings müssen die Konten dann auch auf die Namen der Kinder laufen, sonst wird es den Eltern zugerechnet.

Zusätzlich kommen 250 Euro pro Lebensjahr für die Alterssicherung. Die müssen dann allerdings entsprechend angelegt sein und nicht einfach auf einem Konto liegen.




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 08.06.2007 - 15:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


siehe SGB2 §12:
http://www.arbeitsagentur.de > Veröffentlichungen > Gesetze und Verordnungen

Wichtig dabei ist: das Geld wird dem Kontoinhaber zugerechnet.
Solange das Guthaben unter dem Freibetrag liegt, kann man das Konto gefahrlos "nachmelden". Begründen sie nachvollziehbar, warum sie das Konto bislang nicht angegeben haben (leichte Fahrlässigkeit).
Sollte das Guthaben über dem Freibetrag liegen, wird der übersteigende Betrag dem ALG2-Anspruch des Kontoinhabers angerechnet. Hierbei besteht die Gefahr, dass dies bereits als Ordnungswidrigkeit gewertet wird - trotz dieser "Selbstanzeige".

Wenn das Konto aber weiterhin verschwiegen wird und bei einem Datenabgleich auffliegt, werden sie wegen fahrlässiger Falschangabe (=Ordnungswidrigkeit) ein Bußgeld zahlen müssen.




PierreMensah
unregistriert

...   Erstellt am 20.06.2007 - 20:47Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Reinhard schrieb

    Hallo auch!
    Ich beziehe seit etwa sechs Monaten gemeinsam mit meiner Frau und meinem Sohn Alg II. Dummerweise habe ich damals im Streß bei der Antragstellung nicht alle unsere Konten und Sparbücher angegeben. Dies geschah weniger böswillig, sondern lag eher an unserer etwas chaotischen Kontoführung. Nun muß ich ab April alles neu beantragen und stehe vor der großen Frage, ob ich die Konten weiter verschweigen oder lieber angeben soll. Ich habe einfach riesige Angst, daß ich irgendwelche Sanktionen kriege wenn ich alles angebe und rauskommt daß die Konten schon länger existieren. Auf den Konten ist einiges Geld, aber immer noch weniger als der Freibetrag für uns drei. Was würdet Ihr an meiner Stelle tun?!


Ooops, dumm gelaufen könnte man jedenfalls in dem Moment sagen, wenn die ARGE eine Abfrage über Freistellungsanträge beim Bundesministerium der Finanzen vornimmt und dann eure Konten da auftauchen würden.
Ansonsten: (nur,was die wirklich nicht!) nachweisen können, sollte man denen auch nicht auf die Nase binden wer weiss, auf was für schmutzige Ideen die sonst kommen)! Auf diese Weise haben die mir meinen Alterssparvertrag geschrottet, der in 3 Monaten fällig gewirden wäre - und nun versuche ich über den Klageweg (mit sehr lascher Anwaltshilfe) rd. 5.000 Euro Schadensersatz einzuklagen, nachdem mir das Verwaltungsgericht Recht gegeben hat und das Amt auf den Pott gesetzt hatte. (Da war noch das Verwaltungsgericht zuständig, weil der Basisvorfall am 31.12.2004 war und ich massiv der Verweisung an das Sozialgericht widersprochen hatte




PierreMensah
unregistriert

...   Erstellt am 20.06.2007 - 21:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


lerouge schrieb

    Will hier keine angst machen, aber die Schufa kennt alle Konten.
    Langschläfer wecken ist auch nix



Logo tut die das. Aber: Da die ARGE weder Kreditgeberin ist, noch sonst mit der gewerbsmässigen Handhabung von Bankgeschäften zu tun hat und auch nicht Versandhandel etc. ist (gewerblich Waren auf Kredit oder Teilzahlung verkauft) (ausserdem müsste sie ausdrücklich beitragszahlendes Mitglied der Schufa sein) hätte sie keinen legitimen Auskunftsanspruch bei der Schufa. Das einzige was die verkaufen ist: den Bürger für dumm! und das zählt nicht
Die Arbeitsämter, Sozialmter u.d.g. haben nur die Möglichkeit, über das Bundesministerum für Finanzen Daten zu Konten abzurufen, die auch nur dann erfolgriech sein würden, wenn für das spezielle Konto ein Freistellungssantrag bei der Bank gestellt ist, denn die müssen die den Finanzämtern weiterreichen, damit die Freibeträge gewährt werden (können) und keine Steuern z.B. auf Zinsgewinne - auch die ganz kleinen - vorab erhoben werden.




LeRouge
unregistriert

...   Erstellt am 21.06.2007 - 00:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Pierre, abrufen können die dort wohl gar nix , aber ich bin der Meinung das man dort erfahren kann wieviele, und wo, und bei wem, Konten angelegt sind.




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