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Ramona123 ...
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 11:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo!

So, jetzt habe ich noch ein Problem! Ich habe vor sag und schreibe acht Monaten den Kinderzuschlag beantragt. Mein Mann verdient 870 Euro netto und ich beziehe ergänzendes HartzIV. Nachdem ich X Unterlagen nachreichen musste, wurde mir jetzt der Kinderzuschlag verwehrt, weil mein Mann angeblich zu viel verdient und wir (4köpfige Familie) ja nicht mal Ansrpuch auf HartzIV hätten.
Laut den Ratgebern und Gesetzestexten steht uns ergänzendes HartzIV zu (wird ja auch anstandslos bezahlt) und eben auch der Kinderzuschlag! Nachdem ich Widerspruch eingelegt hatte, wurde mir wieder der selbe Rotz geschrieben. Langsam weiß ich nicht mehr weiter! Wir brauchen diesen Kinderzuschlag um den Logopäden meiner kleinen Tochter zu zahlen und um Kinderkleidung zu kaufen (werden ja auch größer und die Sachen nicht billiger). Ausserdem kommt meine Große nächstes Jahr in die Schule und von netten Worten kann ich den Schulbedarf nicht bezahlen.
Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich an den Kinderzuschlag komme!

Vielen Dank im Vorraus




JulesPapillon2 
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Beiträge: 229
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...   Erstellt am 16.10.2008 - 11:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ramona123,

Euch könnten Leistungen nach §§ 55,56 SGB IX (Heilpädagogische Leistungen für Kinder die noch nicht eingeschult sind, Hilfen zur Förderung der Verständigung mit der Umwelt) sowie Eingliederungshilfe nach §§ 53,54 SGB XII zustehen. Zuständig sollte das Sozialreferat sein. Eine Frühförderstelle kann euch da sicher unbürokratisch auch weiterhelfen.
Kurz: Der Logopäde könnte vom Amt bezahlt werden.

Hartz IV und Kinderzuschlag schließen sich gegenseitig aus. Kinderzuschlag wird gewährt wenn die Eltern ohne Kinder nicht Bedürftig wären. Ausschlaggebend für den Anspruch auf Kinderzuschlag ist seit 1. Oktober 08 das Bruttogehalt das bei Paaren 900€ übersteigen muss. Allerdings kann es passieren, dass ihr mit Kinderzuschlag weniger habt als mit Hartz IV.

[Dieser Beitrag wurde am 16.10.2008 - 11:32 von JulesPapillon2 aktualisiert]





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Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
---
"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise

"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft

mugel ...
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Beiträge: 226
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...   Erstellt am 20.10.2008 - 18:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ramona123 schrieb

    Wir brauchen diesen Kinderzuschlag um den Logopäden meiner kleinen Tochter zu zahlen und um Kinderkleidung zu kaufen (werden ja auch größer und die Sachen nicht billiger). Ausserdem kommt meine Große nächstes Jahr in die Schule und von netten Worten kann ich den Schulbedarf nicht bezahlen.
    Ich würde mich freuen, wenn mir jemand sagen könnte, wie ich an den Kinderzuschlag komme!

    Vielen Dank im Vorraus


Dazu noch ergänzend, würde sich Kindergeldzuschlag und ALGII Bezug nicht ausschließen, so würde der Kindergeldzuschlag angerechnet werden und ohnehin nicht mehr dabei raus kommen.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 21.10.2008 - 11:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ramona123 schrieb

    Laut den Ratgebern und Gesetzestexten steht uns ergänzendes HartzIV zu (wird ja auch anstandslos bezahlt) und eben auch der Kinderzuschlag!

Ich glaube nicht, dass du das in irgend einem Gesetzestext oder Ratgeber gelesen hast! Denn es ist einfach nicht wahr!

Es gibt entweder ALG II ODER Kinderzuschlag - in keinem Fall beides!





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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