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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 09.06.2007 - 04:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Bitte um HILFE

Februar 2005 musste ich den Scheiß HartzIV Antrag stellen!

Bin alleinerziehend und habe 3 Kinder im Alter von 21, 18, 16 Jahren

Heute der 21 jähriger, vor 2 Jahren als 18 jähriger war in der Ausbildung! Kindergeld bekam ich keines (probleme bei der Familienkasse, ob er die Einkommensgrenze überschreitet oder nicht?) Aufjedenfall bekam ich seiner Zeit nur für die anderen 2 Kindergeld, 308,-€!

Was damals meinen 18 jährigen anging (obwohl er noch mit uns wohnte) hieß es beim Amt von einem Berater: Er ist schon 18, in der Ausbildung und gehört nicht in die Bedarfsgemeinschaft! Wurde auch nie miteinberechnet! Er solle sich doch einen eigenen Antrag stellen, wenn er ein geringes Ausbildungsvergütung bekommt! Das hat er nicht gemacht und hat versucht irgendwie über die Runden zu kommen...

In der Bedarfsgemeinschaft liefen nur meine anderen 2 und ich! Bei der ARGE gab ich alles so an wie es war zum damaligen Zeitpunkt!


Ich bat meinen 18 jährigen mich trotzdem von seiner Ausbildungsvergütung mit 150,-€ zu unterstützen, weil ja kein Kindergeld mehr für ihn kam! Ich versprach ihm es auch zurückzuerstatten, falls ich es jemals von der Familienkasse rückwirkend zurückbekommen sollte, was er damals mir monatlich von 150,-€ vorgestreckt hatte. In der Tat war es dann so, dass ich es nach ca. einem Jahr rückwirkend zurückbekommen haben und ich meinem Kind das Kindergeld wie versprochen zurückgegeben habe! Und ab da an bekam ich wieder Kindergeld, nachdem es ihm anscheinend doch zusteht, laut den Berechnungen der Familienkasse!

Da er von Anfang an nie in dei Bedarfsgemeinschaft gezählt hatte, habe ich die Rückerstattung von der Familienkasse der ARGE nicht mitgeteilt, das Geld hatte ich im übrigen meinem Kind versprochen, für das was er mir vorgestreckt hatte über die Monate hinweg, als ich finanzielle schwierigkeiten hatte um über die Runden zu kommen was mein ARGE Geld anging...

Nun will die ARGE wissen, bis wann ich Kindergeld für meinen ältesten bekommen haben soll?

Was soll ich tun?

Das war damals eine Abmachung zwischen meinem Kind und mir...Das Geld hat er schon lange ausgegeben, weil er der Meinung war, dass es seins ist...!?

Wer hilft uns????

Muss ich etwas zurückbezahlen??? Oder wären wir evtl. viel besser dran gewesen, wenn ARGE damals seine Ausbildungsvergütung miteinberechnet hätte??? Wenn ja, dann haben die ja einen Fehler gemacht Wenn ja, dann haben sie trotzdem einen Fehler gemacht, weil man mir gesagt hat, dass er nicht in die Bedarfsgemeinschaft gehört und ich mir anderweitig helfen musste, indem ich es mir von ihm vorstrecken ließ, dann es auch wieder an ihn zurückerstattet habe!

Bitte um rasche Hilfe, weil ich das alles noch diese Woche schriftlich abgeben muss

Vielen lieben Dank an Alle, die uns helfen wollen und können...




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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...   Erstellt am 09.06.2007 - 18:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

also ja:
- Kindergeld zählt als anrechenbares Einkommen (SGB 2 § 11 Abs. 1)

aber:
- "Der Kinderzuschlag nach § 6a des Bundeskindergeldgesetzes ist als Einkommen dem jeweiligen Kind zuzurechnen. Dies gilt auch für das Kindergeld für zur Bedarfsgemeinschaft gehörende Kinder, soweit es bei dem jeweiligen Kind zur Sicherung des Lebensunterhalts benötigt wird." (SGB 2 § 11 Abs. 1)

Da dein Sohn niemals zur Bedarfsgemeinschaft gehört hat, geht es das Amt eigentlich nichts an. Eine Begründung für diese Anfrage zu finden, dürfte dem Amt damit unmöglich sein.

- ALG2-Verordnung § 1 Abs. 1 Pkt. 8
"Nicht als Einkommen zu berücksichtigende Einnahmen
...
Kindergeld für volljährige Kinder des Hilfebedürftigen, soweit es nachweislich an das nicht im Haushalt des Hilfebedürftigen lebende volljährige Kind weitergeleitet wird"

Möglichkeit 1:
Lege Widerspruch gegen dieses Auskunftsersuchen ein, begründe dies damit, dass dieses Kind niemals zur Bedarfsgemeinschaft gehört hat, und verlange eine Begründung für dieses Auskunftsersuchen.

Möglichkeit 2:
Voraussetzung: dein Sohn wohnte vor der Nachzahlung des Kindergeldes nicht mehr bei dir und tut es auch jetzt nicht (Zeitpunkt des Zuflusses des Einkommens).
Teile dem Amt mit, dass dein (auch damals schon) volljähriger Sohn niemals zu deiner Bedarfsgemeinschaft gehört hat, dass er (seit ...) nicht (mehr) bei dir wohnt und er sein Kindergeld selbst bzw. direkt von dir weitergeleitet erhält.
Ideal wäre es, wenn er sein Kindergeld, sofern er noch Anspruch hat, direkt von der Familienkasse auf sein eigenes Konto erhält.
Ansonsten lass dir von ihm einen Nachweis (wann: Datum, Höhe der Summe) Unterschreiben, dass er sein Kindergeld bzw. die Nachzahlung desselben regelmäßig von dir bekommen hat.
Verweise ruhig auf ALG2-Verordnung § 1 Abs. 1 Pkt. 8 und teile mit, dass du weist, dass es sich hierbei um nicht anrechenbares Einkommen handelt.

Achtung:
Das du von deinem Sohn unterstützt wurdest und die Kindergeldnachzahlung als Rückzahlung dieser Unterstützung dient, geht das Amt nichts an!
Ansonsten würde diese Unterstützung für dich im Nachhinein als Einkommen angerechnet und eine Rückzahlung des ALG2 in Höhe dieser Unterstützung sowie ein Bußgeld wären die Folge.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 10.06.2007 - 01:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen lieben Dank Ottokar,

mein Kind hat doch zu diesem Zeitpunkt mit uns und bei uns gelebt, das ist ja das was mich so zum damaligen Zeitpunkt so traurig gemacht hatte..Weil ARGE ihn schon garnicht miteinberechnet haben in die Bedarfsgemeinschaft, obwohl mein Kind mit uns in einer Wohnung gelebt hat...Ich wusste selber nicht wie das bei der ARGE so lauft??? Doch die von der ARGE wussten auch nichts, denn ich war leider von den ersten Betroffenen damals...

Hartz4 kam 2005 in Kraft und im Januar musste ich meinen Antrag stellen für Februar, weil ich gerade mal aus meiner 3 jährigen Umschulung kam...

Mein Kind hatte zu diesem Zeitpunkt Ausbildungsvergütung bekommen...Doch auch zu diesem Zeitpunkt gab es Gesetzesänderungen bei der Familienkasse...

Erst hieß es kein Kindergeld für Azubis, dann nach einer bestimmten Beitragsbemessund, sofern sie nicht überschritten wird doch KG für Azubis...Doch erst war "stop für KG" für die meisten Azubis...Auch bekam ich zum Zeitpunkt der Antragstellung kein KG für mein Kind...Ich habe der ARGE nichts vorenthalten, ich musste das alles ja auch belegen mit meinen Kontoauszügen wo sie es entnehmen haben können, dass nur 308,-€ KG Zugang war...

Ich habe es ihm natürlich weitergeleitet, weil ich ihn dafür vorher, ganz unabhängig davon ob wir KG jemals bekommen oder nicht um 150,-€ monatlich Unterstützung gebeten...Er willigte ein, weil er auch unsere Finanzielle Situation kannte...hatte noch weniger in seiner eigenen Tasche, doch was hätte er denn tun sollen? Ich gab es natürlich letzendlich für ihn aus...schließlich musste er ja auch von irgendetwas leben..

Und echt vielen lieben Dank für deine Hilfe, es ist mir Goldwert...Ich hätte, so naiv wie ich bin, alles so geschildert wie es war

Dann habe ich es eben direkt an ihn weitergeleitet, ohne für ihn Essen und Trinken finanziert zu haben...Eigentlich ist es ja Schwachsinn, ob er nun selber sein Brot (mit für ihn zustehendes KG) einkauft hat oder ich gleich das Brot für ihn mitgebracht habe, wenn ich eh schon für meine anderen 2 Kinder einkaufe

Hätte er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, dann hätte ich es 100% auch angegeben, das weis ich so ehrlich wie ich bin...Doch wenn die mir mein Kind von Anfang an ausschließen, dann mussten wir uns selber helfen...

Und zur Belohnung habe ich ihm das Geld was er mir zu seiner Zeit vorgestreckt hatte auch dann auch wieder zurückgegeben...Schließlich hat mir mein Kind geholfen als ich in Geldnöten war und nicht ARGE leider kommt man nicht über die Runden mit dem Regelsatz was einem zusteht

Nochmals Danke, ich werde es genauso machen wie du es mir beschrieben hast...Ich werde weiterhin berichten, was dann passiert!?

Ach ja, mein Kind lebt heute noch bei uns, hat erfolgreich ausgelernt und ist auch befristet vom Betrieb übernommen, worüber wir uns vorerst sehr freuen...




<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 10.06.2007 - 01:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen lieben Dank Ottokar,

mein Kind hat doch zu diesem Zeitpunkt mit uns und bei uns gelebt, das ist ja das was mich so zum damaligen Zeitpunkt so traurig gemacht hatte..Weil ARGE ihn schon garnicht miteinberechnet haben in die Bedarfsgemeinschaft, obwohl mein Kind mit uns in einer Wohnung gelebt hat...Ich wusste selber nicht wie das bei der ARGE so lauft??? Doch die von der ARGE wussten auch nichts, denn ich war leider von den ersten Betroffenen damals...

Hartz4 kam 2005 in Kraft und im Januar musste ich meinen Antrag stellen für Februar, weil ich gerade mal aus meiner 3 jährigen Umschulung kam...

Mein Kind hatte zu diesem Zeitpunkt Ausbildungsvergütung bekommen...Doch auch zu diesem Zeitpunkt gab es Gesetzesänderungen bei der Familienkasse...

Erst hieß es kein Kindergeld für Azubis, dann nach einer bestimmten Beitragsbemessund, sofern sie nicht überschritten wird doch KG für Azubis...Doch erst war "stop für KG" für die meisten Azubis...Auch bekam ich zum Zeitpunkt der Antragstellung kein KG für mein Kind...Ich habe der ARGE nichts vorenthalten, ich musste das alles ja auch belegen mit meinen Kontoauszügen wo sie es entnehmen haben können, dass nur 308,-€ KG Zugang war...

Ich habe es ihm natürlich weitergeleitet, weil ich ihn dafür vorher, ganz unabhängig davon ob wir KG jemals bekommen oder nicht um 150,-€ monatlich Unterstützung gebeten...Er willigte ein, weil er auch unsere Finanzielle Situation kannte...hatte noch weniger in seiner eigenen Tasche, doch was hätte er denn tun sollen? Ich gab es natürlich letzendlich für ihn aus...schließlich musste er ja auch von irgendetwas leben..

Und echt vielen lieben Dank für deine Hilfe, es ist mir Goldwert...Ich hätte, so naiv wie ich bin, alles so geschildert wie es war

Dann habe ich es eben direkt an ihn weitergeleitet, ohne für ihn Essen und Trinken finanziert zu haben...Eigentlich ist es ja Schwachsinn, ob er nun selber sein Brot (mit für ihn zustehendes KG) einkauft hat oder ich gleich das Brot für ihn mitgebracht habe, wenn ich eh schon für meine anderen 2 Kinder einkaufe

Hätte er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, dann hätte ich es 100% auch angegeben, das weis ich so ehrlich wie ich bin...Doch wenn die mir mein Kind von Anfang an ausschließen, dann mussten wir uns selber helfen...

Und zur Belohnung habe ich ihm das Geld was er mir zu seiner Zeit vorgestreckt hatte auch dann auch wieder zurückgegeben...Schließlich hat mir mein Kind geholfen als ich in Geldnöten war und nicht ARGE leider kommt man nicht über die Runden mit dem Regelsatz was einem zusteht

Nochmals Danke, ich werde es genauso machen wie du es mir beschrieben hast...Ich werde weiterhin berichten, was dann passiert!?

Ach ja, mein Kind lebt heute noch bei uns, hat erfolgreich ausgelernt und ist auch befristet vom Betrieb übernommen, worüber wir uns vorerst sehr freuen...




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...   Erstellt am 10.06.2007 - 01:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen lieben Dank Ottokar,

mein Kind hat doch zu diesem Zeitpunkt mit uns und bei uns gelebt, das ist ja das was mich so zum damaligen Zeitpunkt so traurig gemacht hatte..Weil ARGE ihn schon garnicht miteinberechnet haben in die Bedarfsgemeinschaft, obwohl mein Kind mit uns in einer Wohnung gelebt hat...Ich wusste selber nicht wie das bei der ARGE so lauft??? Doch die von der ARGE wussten auch nichts, denn ich war leider von den ersten Betroffenen damals...

Hartz4 kam 2005 in Kraft und im Januar musste ich meinen Antrag stellen für Februar, weil ich gerade mal aus meiner 3 jährigen Umschulung kam...

Mein Kind hatte zu diesem Zeitpunkt Ausbildungsvergütung bekommen...Doch auch zu diesem Zeitpunkt gab es Gesetzesänderungen bei der Familienkasse...

Erst hieß es kein Kindergeld für Azubis, dann nach einer bestimmten Beitragsbemessund, sofern sie nicht überschritten wird doch KG für Azubis...Doch erst war "stop für KG" für die meisten Azubis...Auch bekam ich zum Zeitpunkt der Antragstellung kein KG für mein Kind...Ich habe der ARGE nichts vorenthalten, ich musste das alles ja auch belegen mit meinen Kontoauszügen wo sie es entnehmen haben können, dass nur 308,-€ KG Zugang war...

Ich habe es ihm natürlich weitergeleitet, weil ich ihn dafür vorher, ganz unabhängig davon ob wir KG jemals bekommen oder nicht um 150,-€ monatlich Unterstützung gebeten...Er willigte ein, weil er auch unsere Finanzielle Situation kannte...hatte noch weniger in seiner eigenen Tasche, doch was hätte er denn tun sollen? Ich gab es natürlich letzendlich für ihn aus...schließlich musste er ja auch von irgendetwas leben..

Und echt vielen lieben Dank für deine Hilfe, es ist mir Goldwert...Ich hätte, so naiv wie ich bin, alles so geschildert wie es war

Dann habe ich es eben direkt an ihn weitergeleitet, ohne für ihn Essen und Trinken finanziert zu haben...Eigentlich ist es ja Schwachsinn, ob er nun selber sein Brot (mit für ihn zustehendes KG) einkauft hat oder ich gleich das Brot für ihn mitgebracht habe, wenn ich eh schon für meine anderen 2 Kinder einkaufe

Hätte er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, dann hätte ich es 100% auch angegeben, das weis ich so ehrlich wie ich bin...Doch wenn die mir mein Kind von Anfang an ausschließen, dann mussten wir uns selber helfen...

Und zur Belohnung habe ich ihm das Geld was er mir zu seiner Zeit vorgestreckt hatte auch dann auch wieder zurückgegeben...Schließlich hat mir mein Kind geholfen als ich in Geldnöten war und nicht ARGE leider kommt man nicht über die Runden mit dem Regelsatz was einem zusteht

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...   Erstellt am 10.06.2007 - 01:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen lieben Dank Ottokar,

mein Kind hat doch zu diesem Zeitpunkt mit uns und bei uns gelebt, das ist ja das was mich so zum damaligen Zeitpunkt so traurig gemacht hatte..Weil ARGE ihn schon garnicht miteinberechnet haben in die Bedarfsgemeinschaft, obwohl mein Kind mit uns in einer Wohnung gelebt hat...Ich wusste selber nicht wie das bei der ARGE so lauft??? Doch die von der ARGE wussten auch nichts, denn ich war leider von den ersten Betroffenen damals...

Hartz4 kam 2005 in Kraft und im Januar musste ich meinen Antrag stellen für Februar, weil ich gerade mal aus meiner 3 jährigen Umschulung kam...

Mein Kind hatte zu diesem Zeitpunkt Ausbildungsvergütung bekommen...Doch auch zu diesem Zeitpunkt gab es Gesetzesänderungen bei der Familienkasse...

Erst hieß es kein Kindergeld für Azubis, dann nach einer bestimmten Beitragsbemessund, sofern sie nicht überschritten wird doch KG für Azubis...Doch erst war "stop für KG" für die meisten Azubis...Auch bekam ich zum Zeitpunkt der Antragstellung kein KG für mein Kind...Ich habe der ARGE nichts vorenthalten, ich musste das alles ja auch belegen mit meinen Kontoauszügen wo sie es entnehmen haben können, dass nur 308,-€ KG Zugang war...

Ich habe es ihm natürlich weitergeleitet, weil ich ihn dafür vorher, ganz unabhängig davon ob wir KG jemals bekommen oder nicht um 150,-€ monatlich Unterstützung gebeten...Er willigte ein, weil er auch unsere Finanzielle Situation kannte...hatte noch weniger in seiner eigenen Tasche, doch was hätte er denn tun sollen? Ich gab es natürlich letzendlich für ihn aus...schließlich musste er ja auch von irgendetwas leben..

Und echt vielen lieben Dank für deine Hilfe, es ist mir Goldwert...Ich hätte, so naiv wie ich bin, alles so geschildert wie es war

Dann habe ich es eben direkt an ihn weitergeleitet, ohne für ihn Essen und Trinken finanziert zu haben...Eigentlich ist es ja Schwachsinn, ob er nun selber sein Brot (mit für ihn zustehendes KG) einkauft hat oder ich gleich das Brot für ihn mitgebracht habe, wenn ich eh schon für meine anderen 2 Kinder einkaufe

Hätte er zur Bedarfsgemeinschaft gehört, dann hätte ich es 100% auch angegeben, das weis ich so ehrlich wie ich bin...Doch wenn die mir mein Kind von Anfang an ausschließen, dann mussten wir uns selber helfen...

Und zur Belohnung habe ich ihm das Geld was er mir zu seiner Zeit vorgestreckt hatte auch dann auch wieder zurückgegeben...Schließlich hat mir mein Kind geholfen als ich in Geldnöten war und nicht ARGE leider kommt man nicht über die Runden mit dem Regelsatz was einem zusteht

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Ottokar ...
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...   Erstellt am 10.06.2007 - 11:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

da dein Sohn bei dir wohnt und derzeit 21 Jahre alt ist, gehört er nach der aktuellen Gesetzgebung (Gesetzesänderung seit 01.08.2006; bis dahin galt bis zum 18. Lebensjahr; ab dann bis zum 25. Lebensjahr) mit zu eurer Bedarfsgemeinschaft!!!
Es sei denn, er bewohnte schon vor dem 01.08.2006 eine abgeschlossene Einliegerwohnung (im Weiteren gehe ich davon aus, dass dies nicht so ist). Dann müsstet ihr einen (Unter-)Mietvertrag haben!
Seit diesem Zeitpunkt hat er Anspruch auf ALG2/Sozialgeld, sofern er bedürftig ist.

Warum das Amt ihn ab dem 01.08.2006 nicht zur Bedarfsgemeinschaft hinzurechnet, ist nicht nachvollziehbar.
Hast du bei Antragstellung der Folgeanträge ab dem 01.08.2006 deinen Sohn mit angegeben?
Wenn ja, hat das Amt hier den Fehler begangen und du kannst dafür nicht belangt werden.
Oder wurde dein diesbezüglicher Antrag abgelehnt, weil er mit seiner Ausbildungsvergütung + Kindergeld nicht mehr bedürftig war?

Wenn du deinen Sohn auf den Folgeanträgen ab 01.08.2006 nicht mehr mit angegeben hast, da er vorher als Eigene Bedarfsgemeinschaft galt, sieht es schlecht aus. Dann kann man dir falsche Angaben im Antrag, wenn auch nur leicht Fahrlässig aus Unwissenheit gemacht, vorwerfen.
Allerding muss sich das Amt hier selbst grobe Fahrlässigkeit vorwerfen lassen, da aus deinen ursprünglichen Unterlagen ja hervorgeht, dass dein Sohn bei dir wohnt. Mit der Gesetzesänderung 01.08.2006 hätte das Amt aufgrund dieser Informationen von sich aus tätig werden müssen.
Letztlich müsste man in einer Klage vor dem zuständigen Sozialgericht klären, wem hier das Verschulden zuzurechnen ist. Sollte das Amt Rückforderungen von (angeblich) zu Unrecht erhaltenen Leistungen seit dem 01.08.2006 stellen, würde ich auf alle Fälle zu Widerspruch und Klage raten. Die Chancen stehen hier meines Erachtens nach gut, dass das Amt eine Beratungs- und Aufklärungspflicht hat, die es hier meiner Meinung nach vorsätzlich vernachlässigt hat.

Die Nichtanrechnung des Kindergeldes gilt nur, wenn dein Sohn nicht mit dir in einem Haushalt lebt und wirtschaftet und dann nachweislich das Kindergeld bekommt.
Da dein Sohn mit dir in einem Haushalt wohnte und wohnt, wird sein Kindergeld ihm als Einkommen zu- und angerechnet. Ebenso die Ausbildungsvergütung, hier steht ihm jedoch ein monatlicher Freibetrag zu (meinem Wissen nach 100 Euro).
Das Amt kann jetzt prüfen, ob dir seit dem 01.08.2006 Leistungen zu Unrecht gewährt wurden und diese zurückfordern. Wenn die Ausbildungsvergütung abzüglich Freibetrag höher war als sein Bedarf (sein Kindergeld hat er ja damals nicht bekommen es darf also in diesem Zeitraum auch nicht als Einkommen mit berücksichtigt werden), wird der Überschuss der Bedarfsgemeinschaft (also dem Rest der Familie) zugeordnet und mindert dann deren Bedarf.
Hieraus könnte sich ein Rückforderungsanspruch wegen zu Unrecht gewährten Leistungen ergeben.
Das nun nachgezahlte Kindergeld wird als Einkommen in dem Monat gewertet, in dem du es gezahlt bekommen hast.
Es wird als Einkommen deinem Sohn zugeordnet, der Überschuss wird dann auf die Bedarfsgemeinschaft verteilt. Wenn es sich wie hier um eine einmalige (Sonder)Zahlung handelt, muss das Amt den Betrag auf mehrere Monate verteilen: ALG2-Verordnung §2 Abs.3. Da dein Sohn volljährig ist, steht im lt. ALG2-Verordnung §3 Abs.1 Nr.1 eine Pauschale von 30 Euro für sein Monatseinkommen (hier Kindergeld) zu. Wenn er erwerbstätig ist, steht im eine Pauschale von 100 Euro zu, allerdings wird sein Lohn dann auch eurer Bedarfsgemeinschaft als Einkommen angerechnet.

Es ist aber zwingend erforderlich, dass das Amt seine falschen Bescheide seit dem 01.08.2006 korrigiert!

Hier ist einiges durch Versäumnisse und/oder Falschberatung des Amtes schief gelaufen. Damit dir daraus keine Nachteile entstehen, empfehle ich dir dringend, bevor du irgendwas dem Amt mitteils, mit einer unabhängigen Beratungsstelle oder noch besser einem Rechtsanwalt mit Fachschwerpunkt Sozialrecht zu sprechen. Dafür kannst du Beratungskostenhilfe in Anspruch nehmen.

[Dieser Beitrag wurde am 10.06.2007 - 13:11 von Ottokar aktualisiert]





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unregistriert

...   Erstellt am 10.06.2007 - 15:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Otokar,
da soll einer bitteschön mal durchblicken

Ständig diese Gesetzesänderungen können einen ganz schön verwirren und mir gehen sie mal so richtig auf den Geist

Mein Kind hat als ich den Antrag gestellt habe von Anfang an nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehört. Nun durch die Gesetzänderungen hätte er ab dem 01.08.2006 zu der Bedarfsgemeinschaft gehören sollen!? Hhhmm...

Was hätte ich den in meinen Folgeanträgen als Änderung mitteilen sollen? Das mein Kind nun 19 Jahre geworden ist, oder "hurra, endlich ist er 20"?

bei der Antragstellung war er schon 18 Jahre. Wenn das Gesetz erst ab dem 01.08.2006 gilt bis 25 Jahre und davor bis zum 18. Lebensjahr!?

Also das vor dem Gesetz passt irgendwie auch nicht, weil er da schon kurz vor seinem 19. Lebensjahr war bei der Antragstellung...Naja, irgendwie auch egal...Weil die Änderung soll ja ab dem 01.08.06 sein.

Das sich das Gesetz geändert hat, wusste ich nicht Ich erfahre es seit ein paar Tagen, nachdem ich hier einige Foren lese und auch die Änderungen. Davor hatten wir weder einen PC noch eine Internetverbindung. Nun haben wir zwar einen gebrauchten PC von Bekannten bekommen aber immer noch keinen Internetanschluss, den klauen wir noch aus der Umgebung, sehr niedriger Empfang, aber immer noch besser wie gar kein Empfang, ich weis...Hauptsache ist es, dass ich hier einige Seiten aufmachen kann um mich zu erkundigen was auch die Gesetzesänderungen sind.

Die Zeitung ist uns zu teuer, deshalb konnte ich es uns auch nicht leisten! Ja, Fernsehen haben wir einen, doch den schaut eh niemand an! Und im Radio bekomme ich leider auch nicht alle Gesetzesänderungen mit Außer die Blitzer die was weis ich wo aufgestellt sind und wo es alles Stau`s gibt! Spriterhöhungen und andere diverse Neuigkeiten was so alles auf der Welt passiert in 5 Minuten hineingepackt! Vielleicht habe ich ja auch den falschen Sender?

Ich habe nie einen Untermietvertrag mit meinem Kind gemacht! Das einzige was er machen konnte war, dass er bei uns und mit uns wohnt, aus seiner eigenen Tasche, weil bei meinen Berechnungen der Bescheide weder seine Einnahmen noch seine Ausgaben berücksichtigt wurden.

Seither hat die ARGE Meine Miet und Heizungkosten brav auf 4 geteilt! Meinen Unterhalt den ich von meinem Ex-Mann bekomme habe als Einkommen hat ARGE auch auf die Kinder verteilt, also von meinem ältesten nicht miteinberechnet! Kindergeld waren auch noch für 2 Kinder da.

Ich weis garnicht wieso die das machen und wie die das machen??? Auf der einen Seite gibt es Gesetzesänderungen und auf der anderen Seite berechnen sie nach wie vor, wie es bei mir ist???
Wieso können die mich nicht informieren, wenn es Änderungen gibt? Ich bekomme einen Folgeantrag und fülle den aus, mit "hat sich nichts geändert"!

Die Geburtsdaten von meinen Kindern haben sie ja in der Antragstellung schwarz auf weiß! Dann berechnen sie auf den Tag genau, wenn meine anderen Kinder 16, 18 oder wie Alt werden, das habe ich auch schon gesehen auf den Berechnungen!

Mit meinen Unterkunfts und Heizkosten waren sie sich bis vor einem halben Jahr noch nicht ganz Grün, ob sie nun:

452,44 € oder 454,84 € berechnen sollen???
(immer dieselbe Wohnung)
dann haben sie sich in gottes Namen vom
01.01.06 bis 30.06.06 für 452,44 € entschieden!

Als Mehrbedarf für alleinerziehende 83,-€ berücksichtigt! Mein jüngster war da noch keine 16 und mein ältester noch keine 18. Hhhmmm???

Einkommensüberhang war: 301,62 €
(Seltsam, statt diese 345,-€ bekam ich aufeinmal 428,-€ (keiner weis warum?)

Dann, endlich einer der BG der im Dezember sein Alter ändert Sofort berücksichtigen! Sprich:

Vom 01.07.06 bis 01.11.06
haben sie sich mal wieder zur Abwechslung die 454,84 € entschieden als Unterkunfts und Heizkosten!
Dafür gab es nur noch einen Mehrbedarf von 44,-€ (keine Ahnung warum??? Obwohl in diesen Monaten keiner von uns weder älter noch jünger geworden ist und ich auch nach wie vor alleinerziehend bin).

Vom 01.12.06 bis 31.12.06
Die 454,84 € waren ja ganz nett von den Vormaten, also nehmen wir die mal wieder.
Den Mehrbedarf von 44,-€ lassen wir auch, sonst wird es ja auffällig. Mama bekommt wieder seinen Rgelsatz von 345,-€ wie es das Gesetzt vorschreibt.

Ach irgendwie ist mir das alles recht seltsam... Zu verschiedene Berechnungen habe ich in der Hand! Ich denke, dass es das Beste ist, dass ich mich doch von einem Anwalt beraten lassen.

Mein Kind war mit all seinen Einnahmen und
Ausgaben von Anfang an ausgeschlossen!

Damals als er noch Azubivergütung bekam musste er auch schauen, wie er damit zurecht kommt! Das Einzige was sie mir gesagt haben war, wenn er zu wenig bekommt, dann solle er doch bitte einen eigenen Antrag stellen. Da wir seither noch nie etwas mit dem Amt zu tun hatten, wussten wir auch nicht was es zu beantragen gibt oder nicht? Wir haben es ganz gelassen und er hat geschaut, wie er sein Leben mit seiner Ausbildungsvergütung meistert! Hatte nicht viel Geld, auch nicht viel Zeit zum Ausgehen, musste ja auch einen guten Abschluss machen, daher mehr lernen als wie fortgehen, dadurch auch nicht erheblich viele Kosten und als Belohnung Ausbildung ein halbes Jahr früher abschließen können, dazu braucht man nun mal gute Noten, sonst funktioniert das auch nicht. Die hatte er dann auch.

Zu viel unnötiges habe ich hier herein geschrieben wie ich sehe...Ich merke auch, wie überfordert ich mit dem Ganzen bin...egal...irgendwann wird alles bestimmt ganz gut..

Vielen lieben Dank, einfach für alles Ottokar...

LG




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 10.06.2007 - 20:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

da scheint ja eine ganze Menge Verwirrung zu herrschen. Gut möglich, dass sich das Amt da hin und wieder verrechnet hat. Dazu muss man aber die Originalbelege prüfen. Dazu, wie schon vorgeschlagen, am besten so schnell wie möglich einen Anwalt oder eine unabhängige Beratungsstelle aufsuchen und alle Unterlagen von Anfang an mitnehmen: http://gegen-hartz.de/hartzivberatungsstellen.php
die Mitarbeiter einer solchen Beratingsstelle begleiten dich auch zum Amt und helfen dir! Außerdem hast du so gleich einen Zeugen, ohne den heute niemand mehr zum Amt gehen sollte.

Vielleicht kann ich dir das Durcheinander des SGB2 etwas verständlicher machen.
Nochmal zu der Altersregelung.
Vom 01.01.2005 bis 31.07.2006 gehörte jedes Kind im Haushalt bis zur Volljährigkeit, also jeder unter 18 Jahren, zur Bedarfsgemeinschaft.
Da dein Sohn damals schon 18 war, gehörte er nicht mehr zu deiner, sondern bildete eine eigene Bedarfsgemeinschaft.
Mit einer Gesetzesänderung wurde diese Altersgrenze ab 01.08.2006 auf 25 Jahre erhöht.
Damit gehörte dein Sohn ab 01.08.2006, da noch keine 25 Jahre alt, wieder zu deiner Bedarfsgemeinschaft.
Genau hier hätte das Amt tätig werden müssen und deinen Sohn, der ihnen ja bekannt war, wieder deiner Bedarfsgemeinschaft hinzurechnen müssen. Haben sie aber nicht = Versäumnis der Amtes.

Zum Einkommen.
-----
(Habe ich entfernt, bitte dazu die Ausführungen unten von quinky lesen.)
-----

Zur Nachzahlung des Kindergeldes.
Kindergeld ist Einkommen und Einkommen wird immer in dem Monat angerechnet, in dem es zufließt, also auf dem Konto landet. Da dein Sohn zu diesem Zeitpunkt schon volljährig war, kann er eine Versicherungspauschale von 30 Euro in Abzug bringen, wenn dies das einzige Einkommen war. Beispiel:
Kindergeldnachzahlung: 924 Euro (für 6 Monate)
Pauschale für Versicherungen: -30 Euro
anrechenbares Einkommen: 894 Euro

Da diese Summe ziemlich erheblich ist, muss das Amt sie auf mehrere Monate, nehmen wir mal an 10, verteilen: 894 Euro/10 = 89,40 Euro
D.h. euer Bedarf mindert sich für die nächsten 10 Monate um 89,40 Euro, die ihr währenddessen weniger erhaltet.


Was zu klären ist:
1. Die Kindergeldnachzahlung: wann kam sie? wie hoch? seit wann bekommt dein Sohn wieder regelmäßig Kindergeld?
2. Wenn es sich um das Versäumnis des Amtes handelt,
könnte man einen Rückforderungsanspruch des Amtes aus der Kindergeldnachzahlung gegenrechnen gegen einen ev. Anspruch deines Sohnes an ALG2 seit 01.08.2006, den er wegen Versäumnis des Amtes (wie oben schon ausgeführt) nicht erhalten hat?
3. Wenn das Amt deinen Sohn auch nach dem 01.08.2006 als nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehörig betrachtet hat, egal aus welchem Grund, hat es auch keinen Anspruch auf das Kindergeld, welches dein Sohn nachgezahlt bekam und direkt erhalten hat?
4. Vielleicht funktioniert aufgrund dieser ganzen Fehler des Amtes und unter Hinweis auf eine Klage vor dem Sozialgericht (wegen Falschinformation und falscher Bescheiderteilung Ansprüche des Sohnes nachfordern) eine Einigung auf den Status quo, d.h. es findet zum aktuellen Zeitpunkt eine korrekte Neuberechnung statt, die deinen Sohn als Mitglied eurer Bedarfsgemeinschaft beinhaltet und alles was davor war, wird in beiderseitigem Einverständnis als Erledigt betrachtet.

[Dieser Beitrag wurde am 20.06.2007 - 15:46 von Ottokar aktualisiert]





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quinky 
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...   Erstellt am 10.06.2007 - 22:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar,

Du bist gut informiert, aber Deine Beispiele sind völlig daneben.

Beispiel 1
Es gibt keine Versicherungspauschale von von 100€

Es gibt den Erwerbstätigenfreibetrag nach § 11 Abs.2, Nrn. 3-5 SGBII
Grundfreibetrag 100€
von Verdienst von 100-800€ brutto zusätzlich 20% Selbstbehalt
von Verdienst von 800-1200€ brutto zusätzlich 10% Selbstbehalt.
Das ist das Grundsätzliche.
Weiterhin:
Nicht jeder 18-25 jährige gehört zur Bedarfsgemeinschaft der Eltern.
Das tritt nur in dem Falle ein, wenn er NICHT aus eigenem Einkommen seinen Bedarf decken kann. Reicht sein Einkommen zu seiner Bedarfsdeckung aus, fällt er aus der BG HERAUS! Hier ändert auch die Gesetzesänderung vom 1.8.2006 nichts.

Berichtigtes Beispiel 1

Ausbildungsvergütung 350€ netto, = ca. 440€ brutto
Kindergeld des Sohnes 154€
Einkommen des Sohnes 504€
- Erwerbstätigenfreibetrag von 440€ brutto = 168€
ergibt anrechenbares Einkommen 336€

Anspruch Deines Sohnes 276€ seit 1.8.2006 geändert!!!!
Mietanteil 113,72€
Summe Anspruch 389,72€
- anrechenbares Einkommen 336€
ergibt 53,72€ Anspruch.

Beispiel 2 existiert bei einem Nettoeinkommen von 650€ nicht. Er gehört NICHT zur Bedarfsgemeinschaft. Er bildet mit seiner Mutter und Schwestern eine Haushaltsgemeinschaft!
Er muß lediglich von seinem Einkommen seinen Mietanteil bezahlen. Somit ergibt es auch keinen Einkommensüberhang.
Das Amt prüft lediglich, ob nach § 9 Abs. 5 SGBII eine Unterstützungsvermutung in einer Verwandten-/Verschwägerten-Haushaltsgemeinschaft besteht.
Das Amt geht in diesem Fall davon aus, das der verdiende seine Angehörigen unterstützen kann, sofern er leistungsfähig ist.
Hier gilt aber eine völlig andere Berechnung:
Die Leistungsfähigkeit ist gegeben, wenn der verdienende den Betrag vom doppelten Regelsatz (In dem Fall wird auch bei einem 18-25jährigen der volle Satz von 345€ x 2 genommen)plus seinen Mietanteil. Erst wenn das Nettoeinkommen (2x345€ + Mietanteil netto) überschreitet, wird die Unterstützungsvermutung angewandt.
Das ist aber hier nicht der Fall.

Gruß
Quinky




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