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astianer 
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...   Erstellt am 02.04.2008 - 13:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo, ich habe ein problem und zwar sind wir von Salzgitter nach Wolfenbüttel gezogen. Heute haben wir von der ARGE Post bekommen das das Kindergeld unseres Sohnes nicht mit angerechnet wurde, wir aber natürlich unseren Sohn im Antrag angegeben haben. Jetzt forder sie den Überbetrag von ca 6 Monaten zurück. Im schreiben steht das wir die Überzahlung verursacht haben sollen weil wir hätten erkennen müssen daß eine Anrechnung des Kindergeldes nicht erfolgte.
Das Problem ist das wir das gar nicht wussten und nicht wirklich wissen konnten, das auf der auflistung das KG nicht abgezogen wurde.
Ist es nun mein Fehler oder der fehler des Beraters der es ausgerechnet hat?
In SZ war alles von der ARGE ger immer richtig.




Wolf27 ...
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...............

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...   Erstellt am 02.04.2008 - 13:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Astianer,

jetzt bin ich ein bissel verwirrt.
astianer schrieb
    Das Problem ist das wir das gar nicht wussten und nicht wirklich wissen konnten, das auf der auflistung das KG nicht abgezogen wurde... In SZ war alles von der ARGE ger immer richtig.

Wenn ihr das nicht wusstet oder wissen konntet, wie kannst du dann wissen, dass SZ alles richtig berechnet hat? Beim Vergleich der Bescheide hätte dir dann doch auffallen müssen, dass die Berechnung jetzt anders lautet!?

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


astianer 
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...   Erstellt am 02.04.2008 - 14:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nun ja wir hatten die beiden Anträge also den Alten und Neuen nicht verglichen.
Vorher hatten wir ca. 1200€ und dann nach Umzug 1350. Davon ab dachte ich das die 1350 durch die ca 170 teurere wohnung zustande gekommen ist.




astianer 
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...   Erstellt am 02.04.2008 - 14:42Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


wie sieht es denn hiermit aus?
Ein Arbeitsloser muss seinen Bescheid von der AA nicht auf die Richtigkeit überprüfen. Dies entschied das bay. Landessozialgericht in München. Ein Zimmermädchen darf demnach 4000 Euro behalten, die ihr zu viel an Arbeitslosenhilfe bezahlt wurden. Das Urteil ist nach Angaben des Gerichts von Donnerstag (24.06.) rechtskräftig (Az: L 8 AL 18/03)
gilt dies auch für arge?




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 02.04.2008 - 15:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


astianer schrieb
    Davon ab dachte ich das die 1350 durch die ca 170 teurere wohnung zustande gekommen ist.

Hallo Astianer,

das ist m. M. nach ein sehr gutes Argument gegen die Behauptung der ARGE. Genau so kannst du argumentieren in deinem Widerspruch. Demnach hat der SB gepennt. Der hätte das durchaus nämlich auch bemerken müssen, denn das ist sein Job!

@ Ottokar: Seh ich das richtig?

LG Wolf





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