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<Sonnenschein>
unregistriert
Erstellt am 09.11.2007 - 19:26
Habe gerade hier im Forum den "Ratgeber" zwecks Kindergeld gelesen und mit unserem Alg2 Bescheid verglichen.. Tja, etwas stimmt da nämlich nicht..
Mein 18jähr. Sohn bekommt sein Ausbildungsgehalt + sein Kindergeld. Es wird bei ihm von seinem Kindergeld 30€ Einkommenbereinigung abgezogen, dafür ist aber sein gesetzl. Freibetrag 30€ weniger geworden. Das heisst Freibetrag + diese 30€ so kommt man genau auf den richtigen Freibetrag aus (100€+20%)!
Und so, wie ich das hier verstanden habe die 30€ als Versicherungspauschale wird ZUSÄTZLICH vom Kindergeld abgezogen und hat mit dem Einkommen-Freibetrag gar nichts zu tun.
Ist das so???
Und sein überschüss.Kindergeld wird zwieschen Mutter-Vater aufgeteilt - jeder 40€.
Da können wir auch einen Freibetrag in Höhe von 30€ verlangen, oder? (wir haben kein Einkommen) Sind das dann 30€ für mich - und 30€ für meinen Mann?
quinky
5 Sterne Auszeichnung




Status: Offline
Registriert seit: 27.04.2007
Beiträge: 536
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Erstellt am 09.11.2007 - 20:04
Im Bescheid wird die Versicherungspauschale von 30€ unter Einkommensbereinigung geführt.
Warum einfach, wenns auch komplziert geht.
Also bei ihm ist alles richtig abgezogen worden. Der Überschuss des Kindergeldes wird auf den Bezugsberchtigten übertragen. Er hat diese Versicherungspauschale nicht, weil in seinem Freibetrag diese Versciehrungspauschale enthalten ist.
Diese Pauschale wird nur dann abgezogen, wenn kein Verdienst besteht, beispielweise wenn Unterhalt und Kindergeld größer ist als der Bedarf des Kindes, wird der Kindergeldüberschuss ebenfalls übertragen. In dem Falle hat das Kind die 30€ Vers.-Pausch., weil kein Verdienst besteht.
Das überschüssige Kingergeld wird auf den Bezugsberechtigten übertragen, das ist normaler Weise eine Person, also entweder Vater oder Mutter, somit steht auch nur 1x die Versicherungspauschale zu. Warum bei Euch jetzt das Einkommen aufgeteilt wird, entzieht sich meiner Kenttnis, ist auf jeden Fall nciht gesetzeskonform. Aber da nur 1x die Pauschale gewährt wird, spielt es im Endeffekt keine Rolle.
Ich bin gespannt, was das Amt macht, wenn man 2 x die Versicherungspauschale verlangt, weil beide Einkommen haben, dann ändert das Amt mit Sicherheit wieder schnell auf 1 Person.
Gruß
Quinky
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