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<uta-zeimer@web.de>
unregistriert
Erstellt am 12.10.2007 - 21:37
Mal eine frage ich habe ein Pflegekind sie ist jetzt 17 Jahre da bekomme ich Pflegegeld von Jugendamt und Kindergeld so nun wird das Kindergeld die hälfte abgezogen die andre Hälfte zieht das arbeitsamt ab von mein Arbeitslosengeld 2 ist das richtig denn ich bin gleich in wiederspruch gegangen und es wäre richtig das die eine hälfte das jugendamt und die andre hälfte das arbeitsamt abzieht es wird bei mir als einkommen berechnet Vielen Dank in vorraus für ihre Hilfe
Mit freundlichen Gruß uta
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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Erstellt am 13.10.2007 - 20:36
Noch mal genau: was wird von wem abgezogen?
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---
<uta>
unregistriert
Erstellt am 16.10.2007 - 22:46
Ich bekomme mit mein Mann Arbeitslosengeld 2
624,00 Euro so nun bekomme ich das Kindergeld weil unser Pflegekind ja erst 17 Jahre ist wird mir das Kindergeld zur hälfte als einkommen angerechnet
Die andre Hälfte rechnet das Jugendamt von Pflegegeld an. Nun wollte ich wissen ob das richtig ist: DANKE
Ottokar 
Moderator




Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
Erstellt am 17.10.2007 - 11:48
schrieb
Schön guten abend erst mal Danke
Ich bekomme mit mein Mann Arbeitslosengeld 2
624,00 Euro so nun bekomme ich das Kindergeld weil unser Pflegekind ja erst 17 Jahre ist wird mir das Kindergeld zur hälfte als einkommen angerechnet
Die andre Hälfte rechnet das Jugendamt von Pflegegeld an. Nun wollte ich wissen ob das richtig ist: DANKE
Das ist so korrekt.
Bei Pflegekindern wird i.d.R. die Hälfte des Kindergeldes auf das Pflegegeld angerechnet und die andere Hälfte als Einkommen der Pflegeeltern.
Nachzulesen in der Handlungsanweisung zu SGB II § 11 in Rz. 11.50.
Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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---===---
<uta>
unregistriert
Erstellt am 17.10.2007 - 22:04
Mit freundlichen Gruß Uta
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