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Hase08 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 22.04.2008 - 14:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo an alle Helfenden ich bin neu hier hab mich jetzt schon lange umgesehen hab aber eine sehr speziele Frage und hoffe mir kann jemand helfen.


Das erste Anliegen ist das ich einen Antrag bei meiner zuständigen Arge gestellt habe auf Erstausstattung die wurde laut §23 Abs. 3 Nr.1 SGB abgelehnt.

Bei mir ist es so das ich jetzt seid 1.September getrennt von meiner Freundin wohne, wir haben zusammen eine Tochter und wurden halt damals bevor wir uns getrennt haben gemeinsam in einer BG berechnet, ich habe zu dem Zeitpunkt noch eine Ausbildung gehabt, wurde aber halt mit reingerechnet.
Das Problem mit der Trennung hat auch meine Freundin sämtliche Möbel mitgenommen die Sie auch gekauft hatte ist ja auch ihr Recht.Deswegen hatte ich bei der Arge einen Antrag gestellt, der wurde aber abgewiesen weil Begründung:

"Es handelt sich hierbei um eine Beihilfe für den Bezug einer eigenen Wohnung bei Auszug aus der elterlichen Wohnung.Sie wird bei vorliegender Bedürftigkeit mit dem Einzug in die neue Wohnung gewährt."

Jetzt wollen die mir anstatt die mir die Erstaustattung gewährleisten eher zu einem Darlehn raten. Entweder sind die Clever mich so abzuschmettern oder ich versteh da was falsch... weil ich hier bei einem Fall das gelesen hab...

Nach § 23 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 SGB II sind Leistungen für Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten nicht von der Regelleistung umfasst. Sie werden nach § 23 Abs. 3 S. 2 SGB II gesondert erbracht. Das ist mir klar jedoch -->

Dabei ist das Tatbestandmerkmal "Erstausstattung" nicht zeitlich, sondern bedarfsbezogen zu verstehen, wenn der Hilfebedürftige bisher nicht oder jetzt nicht mehr über die notwendige Wohnungsausstattung verfügt. Ursache kann hier u.a. auch Obdachlosigkeit sein.

Ich wäre euch dankbar wenn mir jemand etwas dazu sagen kann.Ich hab ja nix keine Couch , keine Waschmaschine sowas sollte mir doch zustehen oder?
Mein Tv steht jetzt auf meinem PC - Schreibtisch ganz doll... fragt nicht wie das ist wenn ich besuch bekomm wo die sitzen dürfte klar sein


Bin für eure Unterstützung dankbar




Wolf27 ...
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...............

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...   Erstellt am 22.04.2008 - 15:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hase08 schrieb
    "Es handelt sich hierbei um eine Beihilfe für den Bezug einer eigenen Wohnung bei Auszug aus der elterlichen Wohnung.Sie wird bei vorliegender Bedürftigkeit mit dem Einzug in die neue Wohnung gewährt."

Hallo Hase,

diese Begründung ist absoluter Quatsch und hat mit dem von der ARGE genannten Paragrafen überhaupt nichts zu tun!

Lass dir bloß kein Darlehen aufschwatzen!! Wenn zweifelsfrei feststeht, dass die Möbel deiner Freundin gehören und sie diese auch alle mitgenommen haben, dann hast du einen Anspruch auf Erstausstattung. Da kann sich die ARGE auch nicht mit solchen Eigendefinitionen herausreden.

Also leg Widerspruch gegen die Ablehnung ein, bevor die Frist hierfür verstrichen ist. Falls du Hilfe bei der Formulierung benötigst, dann melde dich nochmals.

LG Wolf




Hase08 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 22.04.2008 - 16:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


danke da hilft der wolf dem Hase wie lustig aber naja mein Prob ist nun das das schreiben der Sachbearbeiterin vom 17.März war muss ich da jetzt noch mal einen Antrag stellen und reagiere dann auf den oder geh ich am besten gleich zu der und hau auf den Tisch hast du da irgendwas was deine Aussage belegen kann.Das würde mir sehr helfen.

Wie gesagt ich hab das alles net gewusst und bin heut erst auf euch aufmerksam geworden.

Help




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 22.04.2008 - 16:26Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Hase,

auf den Tisch hauen vergiss mal. Das bringt es nicht. Besser ist es, die ARGEn mit ihren eigenen Waffen (Paragrafen etc.) zu schlagen. Lies mal hier: § 23 Abs. 3 SGB II: Abweichende Erbringung von Leistungen

Was genau hast du eigentlich beantragt? Wäre hilfreich, wenn du deinen Antrag hier mal reinsetzen könntest (anonymisiert!). Nicht, dass da evtl. schon ein "Fehler" drin ist.

Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, dann kannst du das nur noch per Überprüfungsantrag regeln.

@ Ottokar: Was bietet sich hier an: Überprüfungsantrag oder neuen detailierten Antrag stellen?

LG Wolf




Hase08 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 22.04.2008 - 17:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wolf27 schrieb

    Hallo Hase,

    auf den Tisch hauen vergiss mal. Das bringt es nicht. Besser ist es, die ARGEn mit ihren eigenen Waffen (Paragrafen etc.) zu schlagen. Lies mal hier: § 23 Abs. 3 SGB II: Abweichende Erbringung von Leistungen

    Was genau hast du eigentlich beantragt? Wäre hilfreich, wenn du deinen Antrag hier mal reinsetzen könntest (anonymisiert!). Nicht, dass da evtl. schon ein "Fehler" drin ist.

    Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, dann kannst du das nur noch per Überprüfungsantrag regeln.

    @ Ottokar: Was bietet sich hier an: Überprüfungsantrag oder neuen detailierten Antrag stellen?

    LG Wolf




Na das mit auf den tisch hauen war ja auch net so gemeint ich wollt ja nur etwas nach druck der ganzen Sache verleihen.Also muss ich aber wenn ich dich richtig verstanden habe bei der Arge so einen Überprüfungsantrag stellen. Oder wie meinst du das?

Wie soll ich meinen Antrag hier rein posten helf mir mal bitte ich hab da keine Ahnung von.

oder meinst du alles was ich denen geschickt hab und die mir?

Meinen Brief haben die ja nun da hab ich keine Kopie ( Bitte um Beantragung der Erstaustattung ) aber ich weis noch was ich geschrieben hab zumindest fast.Soll ich das hier alles rein posten?

hab doch grad den brief gefunden. Juhu mein rechner ist ja so guuut.

[Dieser Beitrag wurde am 22.04.2008 - 17:13 von Hase08 aktualisiert]




Hase08 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 22.04.2008 - 17:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 



kann mir sonst noch jemand helfen?




Bonita 
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 22.04.2008 - 21:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hase08 schrieb

    Wolf27 schrieb

      Hallo Hase,

      auf den Tisch hauen vergiss mal. Das bringt es nicht. Besser ist es, die ARGEn mit ihren eigenen Waffen (Paragrafen etc.) zu schlagen. Lies mal hier: § 23 Abs. 3 SGB II: Abweichende Erbringung von Leistungen

      Was genau hast du eigentlich beantragt? Wäre hilfreich, wenn du deinen Antrag hier mal reinsetzen könntest (anonymisiert!). Nicht, dass da evtl. schon ein "Fehler" drin ist.

      Wenn die Widerspruchsfrist abgelaufen ist, dann kannst du das nur noch per Überprüfungsantrag regeln.

      @ Ottokar: Was bietet sich hier an: Überprüfungsantrag oder neuen detailierten Antrag stellen?

      LG Wolf






Hallo,
ich versuchs mal zu übersetzen - lach...
also Wolf meint:
Deinen Brief (Antrag)den Du an die ARGE gesendet hast. Persönliche Daten (Name, Adresse - wech damit - geht keinen was an, der hier mitliest - tut ja nichts zur Sache)

Dann wäre es hilfreich, wenn Du mal schaust von welchen Datum das Antwortschreiben der ARGE hat.
Wegen der Widerspruchsfrist.
Ist diese abgelaufen kannst Du einen Überprüfungsantrag stellen.
Schau mal hier rein:
http://www.razyboard.com/system/forum-s … 09973.html

solltest Du nichts passendes finden oder Hilfe brauchen, dann kannst Du Dich ruhig nochmals melden.
Jemand wird Dir schon unter die Arme greifen.
Ist halt alles mühseelig....
Liebe Grüße Kerstin




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 23.04.2008 - 11:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies mal hier: http://www.razyboard.com/system/morethr … 300-0.html




Hase08 ...
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...   Erstellt am 25.04.2008 - 09:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich danke euch beiden erstmal für eure Hilfe.

Jetzt schau ich grad auf das Antwortschreiben der Arge und muss feststellen das dies am 17.03.08 rausging.
Ist schon ärgerlich da ist man auf die Hilfe angewiesen und bekommt sie net....Ach ja und kann mir einer bitte sagen wie das mit den Betriebskosten ist...das Antwortschreiben hab ich schonmal hier...



Ich weis ist ein bisserl groß aber ging leider net anders...Wie man dem Schreiben und meinem ersten Post entnehmen kann lebe ich von meiner Freundin getrennt.Für die damalige Wohnung hatten wir noch die BKA 07 offen die wir bzw. ich nun bezahlen muss.Ich muss das deswegen alleine machen weil meine "Freundin" jetzt nicht mehr hier wohnt wo ich wohne und die halt ihr Geld haben wollen.Ich würde halt gern wissen ob das nun die Arge noch bezahlen muss da ich das net kann, schlichtweg ich hab die kohle net um die Kosten auch noch zu tragen.

Ach ja und hier das Antwortschreiben wegen der Erstausstattung.



wenn ihr wollt kann ich auch noch meine Anfragen posten da ich die ja gespeichert hatte.

Also was sagt ihr dazu?




Hase08 ...
Durchstarter
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...   Erstellt am 25.04.2008 - 09:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich bin mal so frei und poste meine Schreiben direkt drunter wurde ja gewünscht...

Betreff: Bitte um Übernahme der BKA 07 17.03.2008



Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe von folgendes Anliegen.
Und zwar habe ich von meinem damaligen Vermieter nun die Betriebskostenabrechnung für
das Jahr 2007 erhalten. Da ich bis August/September 2007 noch unter einer anderen BG mit meiner
damaligen Freundin geführt wurde, wollte ich nun fragen ob es möglich ist das Sie bitte diese
BKA übernehmen?
Ich kann die Summe leider nicht aufbringen da ich nicht über die notwendigen finanziellen
Ressourcen verfüge.
Hier noch die BG Nummer für die schnellere Bearbeitung.

BG: xxx damals lief ich und meine Freundin unter dieser BG

Wohnsitz war die Adresse: xxx


Eine Kopie der BKA liegt bei.


Mit freundlichen Grüßen


Und dann noch wegen der Erstausstattung...

Betreff: Beantragung zur Erstausstattung
10.03.2008



Sehr geehrte Damen und Herren,


seid September 2007 wohne ich alleine in einer Hartz 4 gerechten 2 Raum Wohnung.
In dieser Wohnung ist vom Vermieter aus eine Küche, allerdings fehlen mir Möbel wie Couch
(2 oder 3 Sitzer)Tisch und eine Anbauwand.Leider habe ich solche ganz normalen Möbel nicht, da ich bei der Trennung von meiner Freundin keine Möglichkeit hatte Anspruch auf Möbel zu stellen, weil alle Ihr gehören.Da ich doch öfters Besuch bekomme von Freunden und Bekannten, ist es immer ziemlich beschämend, wenn man nur einen Stuhl als Sitzplatz anbieten kann. Ich habe bis letzte Woche gar nicht gewusst das ich so einen Erstausstattungsbezug beantragen kann, jedoch hatte mir ein Freund den Tipp gegeben mich einmal bei Ihnen zu melden.Ich würde mich sehr über eine 3 Sitzer Couch oder auch mehr freuen, damit ich meinen Gästen mehr in Zukunft außer einen Stuhl anbieten kann.Desweitern habe ich auch keine Waschmaschine, ein Toplader würde mir schon reichen.
Wenn Sie sich nun fragen wie ich es alleine bis jetzt gemacht habe.Dann kann ich nur eine kurze Beschreibung abgeben. Meine eigenen Möbel beschränken sich auf einen Computerschreibtisch, einen Drehstuhl und einen extra Stuhl.Desweiteren habe ich noch eine kleine Kommode in der ich meine Unterlagen aufbewahre.

Ich würde mich über eine Rückmeldung von Ihnen sehr freuen.


Mit freundlichen Grüßen




Ich kann nicht verstehn wie die dort arbeiten wenn man das so nennen will ich hab eine Woche Unterschied im Abgabedatum und das macht bei denen einen Monat aus???
Also wie soll ich genau die Schreiben an die Arge formulieren damit die Kapieren wie es bei mir aussieht und sie ja eigentlich Verpflichtet sind mir zu helfen?




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