Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: Hartz IV Forum zu begrüßen.
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | <NochSchülerin> unregistriert
| Erstellt am 20.10.2007 - 21:16 | |
Hallo
ich bin 22 jahre alt und besuche noch die schule auf dem zweiten bildungsweg und arbeite auf 400€, ich stehe nun kurz vor meinen prüfungen. Noch bekomme ich bafög um meine miete und weitere rechnungen zu bezahlen aber wenn ich mit der schule fertig bin wird dieses eingestellt und erst wieder zum studienbeginn wieder eingeführt, nun ja studieren kann ich erst in einem jahr und hab jetzt angefangen mich zu inrofmieren wie ich dann weiterhin meine wohnnung bezahlen kann. Also war ich bei der arbeitsagentur doch die sagten mir ich hab keinen anspruch da ich ersten unter 25 bin und solange ich nicht nachweisen kann das ich nichts mit meinen eltern zu tun habe, wird es auch nichts geben und man sagte mir das ich pech habe und mir einen vollzeitjob suchen soll....?
nun ja wenn es so leicht wäre hätten wäre es ja kein problem ..nun meine frage an euch
ist jemand da der in der selben situation war und trotzdem harz 4 erhielt oder erzählte mir die gute frau einen vom pferd um mich vom antrag fern zu halten
danke im vorraus
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 20.10.2007 - 21:56 | |
Du hast bereits eine eigene Wohnung?
Dann gilt das nicht!
| <NochSchülerin> unregistriert
| Erstellt am 20.10.2007 - 21:58 | |
Ja ich wohne seit Februar 2006 allein
| Selena  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 01.08.2007 Beiträge: 135 Nachricht senden | Erstellt am 21.10.2007 - 13:35 | |
hallo.
Ich bin auch unter 25,hab ne eigene Wohnung und bekomme Hartz4.Leider.Hab denen auf dem Amt damals gesagt das meine Eltern mich nicht unterstützen und gut war.Schau mal in Hinweise und Ratgeber.Und da mal ALG2-FAQ lesen.
Selena
| <NochSchülerin> unregistriert
| Erstellt am 21.10.2007 - 18:09 | |
Hallo Selena
Ich habe dem amt auch gesagt das meine eltern mich nicht unterstützen und sie sagten mich das ausnahmen nur möglich sind in dem ich beweise das ich nichts mit meinen eltern zu tun habe, was nicht stimmt und ich auch nich möchte das es so dargestellt wird...
ich habe sämtliche FAQS durchforstet und den durchblick verloren, weil meist nur erklärt wird das wer ausziehen möchte und dann hartz 4 beantragt keine unterstützung bekommt aber ich irgendwie meinen fall nich gefunden hab ausser das wer vor dem stichtag 17.2.2006 ausgezogen ist auf finanzielle unterstützung hoffen kann und wär später ausgezogen sei keine unterstützung bekommt.
Mein mietvertrag läuft um ganz genau zu sein seit 03/2006
und bei uns im amt sagen sie jeden das er keine unterstützung bekommt damit auch keine auf die idee kommt alg II zu beantragen
| Selena  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 01.08.2007 Beiträge: 135 Nachricht senden | Erstellt am 21.10.2007 - 19:32 | |
Setz ein Schreiben auf in dem drin steht das deine Dich nicht (in keiner Weise) finanziell unterstützen und laß es sie unterschreiben.Schreiben mit Datum.Würde mir nen antrag aus dem Internet von der Hauptseite runterladen.Beides dann zur ARGE.Sie müssen den Antrag annehmen und Dir nen Bescheid schicken.Vielleicht sagt noch wer anderer was hierzu.
Selena
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8150 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2007 - 12:47 | |
schrieb
Hallo Selena
Ich habe dem amt auch gesagt das meine eltern mich nicht unterstützen und sie sagten mich das ausnahmen nur möglich sind in dem ich beweise das ich nichts mit meinen eltern zu tun habe, was nicht stimmt und ich auch nich möchte das es so dargestellt wird...
ich habe sämtliche FAQS durchforstet und den durchblick verloren, weil meist nur erklärt wird das wer ausziehen möchte und dann hartz 4 beantragt keine unterstützung bekommt aber ich irgendwie meinen fall nich gefunden hab ausser das wer vor dem stichtag 17.2.2006 ausgezogen ist auf finanzielle unterstützung hoffen kann und wär später ausgezogen sei keine unterstützung bekommt.
Mein mietvertrag läuft um ganz genau zu sein seit 03/2006
und bei uns im amt sagen sie jeden das er keine unterstützung bekommt damit auch keine auf die idee kommt alg II zu beantragen
|
Hier bringt der SB etwas durcheinander - und zwar erheblich!
Das stammt aus SGB II § 22 Abs. 2a:
Sofern Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, umziehen ...
Hier geht es ausdrücklich und eigentlich unmissverständlich um einen Umzug, und zwar den Auszug aus der elterlichen Wohnung.
Aber du wohnst ja schon eine ganze Weile allein, deshalb kannst du nicht gezwungen werden, wieder bei deinen Eltern einzuziehen, denn das sieht § 22 ausdrücklich nicht vor und lässt eine solche Interpretation auch nicht zu!
Als du ausgezogen bist, warst du kein ALG2-Empfänger, musstest also die Genehmigung nach § 22 Abs. 2 und 2a nicht einholen. Dein Mietvertrag läuft seit 1 1/2 Jahren, damit kann man dir auch nicht Umzug in der Absicht, die Voraussetzungen für die Gewährung der Leistungen herbeizuführen, unterstellen.
Lt. SGB II hast du das Recht, in deiner Wohnung wohnen zu bleiben.
|
|
|
|
|
Weitere Informationen zur Hartz IV Reform und zum Arbeitslosengeld II:
Hartz 4
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!Verwandte Suchbegriffe:
auszug in eigene wohnung über 25 bei hartz 4 welche unterstützung | harz4 für unter 25 | harz 4 | alg2 vor 17.2.2006 | hartz 4 auszug unter 25 berufstätig | harz 4 und wohnung verloren unter 25 | harz 4 vor 25 | harz 4 unter25 | harz 4 beantragen unter 25 ausgezogen