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Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 08:58 | |
Nun sind mehr als drei Monate Vergangen. Habe einen Ablehnungsbescheid erhalten mit folgender Begrüdnung:
1. Ich wohne noch in dem Haus welches mir versteigert wurde bis der neue Erwerber es gewinnbringend verkauft. Dies will das Amt nicht glauben.
2. Mein ehemaliger Lebensgefährte wohnt, zwar getrennt mit eigenem Kühlschrank usw, noch im Haus, da ich kein Eigentümer bin kann ich ihn auch nicht vor die Tür setzen. Das Amt zickt hier auch.
3. Das ich seit 2007 nichts mehr verdiene will das Amt auch nicht begreifen. Bisher hatte ich ja einen Lebensgefährten seit geraumer Zeit jedoch nicht mehr und meine Mutter (Rentnerin) ist nicht zahlungsfähig.
Bin zum Sozialgericht gegangen dies dauert aber auch bereits mehr als drei Wochen. Wasser ist bei mir seit 4 Wochen abgestellt und es ist kalt, da dass Öl leer ist. Habe zwei Kinder !!!!. Zudem kann ich nicht zum Arzt obwohl ich starke Zahnschmerzen habe.  
Das ist nicht nur menschenunwürdig, der Tatbestand der unterlassenen Hilfeleistung sowie der Körperverletzung ist nun wohl auch gegeben.
Was soll ich noch tun. Weihnachten steht vor der Tür
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 09:40 | |
Ich würde sofort beim SG anrufen und nachfragen.
Schildere noch einmal, dass Du völlig mittellos und nicht weißt wie Du Deine Kinder noch ernähren sollst.
Sie müssen Dir Auskunft geben, vergiss nicht Dein Aktenzeichen anzugeben.
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 09:53 | |
Habe ich schon zig mnal geschrieben. Wer lebt schon gerne ohne Wasser. Offensichtlich ist das dem SG egal.
Ich werde es aber nochmal versuchen. Wird mir eigentlich bei einem vorläufig positiven Beschluss das Geld auch Rückwirkend erstattet ?
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 10:05 | |
Am besten ist, Du gehst dort persönlich hin. Nimm gleich Deine Kinder mit, damit sie sehen das hier Schutzbedürftige in Not sind.
Ja, auch rückwirkend.
Signatur

LG Cherie
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Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 11:36 | |

Das wird wohl das Beste sein. Ansonsten sollte ich vielleicht eine Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung stellen. Vielleicht bewirkt das dann etwas oder?
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 14.11.2008 - 11:57 | |
Das kannst Du natürlich auch machen. Du kannst bei der Arge anrufen, den SB verlangen und ihn eine Frist setzen und wenn er sie nicht einhält, drohst Du mit Strafantrag und - anzeige (§ 263 rechtswidrige Verweigerung zustehender Leistung)
Habe ich vor kurzen auch getan und es bewirkte Wunder !
Mein Bescheid, war den nächsten Tag schon im Briefkasten.
Signatur

LG Cherie
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