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Mattes79 
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...   Erstellt am 25.04.2008 - 09:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo ihr Lieben
ich bin schon seit Monaten extremst verzweifelt und weiß nicht absolut gar nicht mehr weiter. Und beim durchforsten des Internets ist mir dieses Forum auf den Monitor gesprungen und vielleicht gibt es auch mich Möglichkeiten und Lösungen. Dazu muss ich leider etwas ausholen.

Also ich habe nach dem Abitur meinen Zivildienst geleistet und danach eine Ausbildung zum Bürokaufmann erfolgreich abgeschlossen. Nach dieser Ausbildung habe ich angewandte Kommunikations- und Medienwissenschaften studiert. Leider habe ich das Studium nicht geschafft.
Also wurde ich im Januar letzten Jahren exmatrikuliert.
Während meines Studiums haben meine eltern mich finanziell unterstützt und mir auch die freiwillige Krankenversicherung bezahlt, da ab dem 27. Lebensjahr keine Familienversicherung mehr möglich war.
Ich hab also bis Januar von meinen eltern freie Kost und Logis, ein wenig Taschengeld + mein Kindergeld (welches auch mit 27 dann weggefallen ist) + 148 euro für meine freiwillige Krankenversicherung auf mein Konto überwiesen bekommen.

nun zu meinem Problem.
Ich bin jetzt 29 und wohne wie gesagt bei meinen Eltern.
Letztes Jahr habe ich im Januar einen Antrag auf ALG2 bei meiner zuständigen ARGE gestellt.
Dort wurde mir als erstes gesagt, dass ich, wenn ich einen Antrag stelle und Bearbeitung erwünsche, dass ich an einer sofortwirkenden Massnahme teilnehmen muss, sonst wird die Bearbeitung abgelehnt.
Hab dann die Woche dadrauf mit dieser Massnahme begonnen (Dauer von 6 Wochen), damit mein Antrag bearbeitet wird. War zwar für mich nicht sehr förderlich, weil Bewerbungen und Lebensläufe kann ich schreiben und ich kenn zig Seiten im Internet wo ich mich über freie Stellen informieren kann. Aber ok, die wollen dort vielleicht feststellen, ob jemand gewillt ist sich um Arbeit zu bemühen. Das war und bin ich, also Augen zu und durch.

Ich bekam dann ca. 6 Wochen später ein Schreiben von der ARGE, dass die noch Angaben zu Verdienst, Vermögen und den laufenden Kosten des Hauses (eigentum meiner eltern) benötigt würden. Und das haben die von mir bekommen. Inklusive meiner Kontoauszüge der letzten 3 Monate und und und. Ich hab die kompletten Vermögensverhältnisse meinerseits offengelegt wie gewünscht.

Weitere 4 Wochen später wurde mein Antrag komplett abgelehnt, weil meine eltern zuviel verdienen und Eigentum haben und demnach müssen die mich unterstützen.

Die Begeisterung meinerseits und meiner Eltern hielt sich in Grenzen, aber naja wird schon noch ein bischen gehen. Die vom Amt handeln ja nur nach dem Gesetz. Ich mich beworben und Stellen gesucht und und und. Bisher ohne Erfolg.
Fakt ist meine Eltern haben langsam die Faxen voll (die zahlen immer noch meine Krankenversicherung und so ganz ohne Geld wollen se mich auch nicht lassen, also bekomm ich weiter 100 euro überwiesen und klar kann ich auch essen). Nur ist die Situation für mich auch nicht gerade einfach, weil es ständig Spannungen gibt und ich brauch dringends einen Job, nur ich bin seit 6 oder 7 Jahrem raus aus meinem Beruf, ich hab nur die Ausbildung da vorzuweisen, ich bekomm nur Absagen.

Naja um es meinen Eltern etwas zu danken versuch ich viel zuhause und im Garten zu machen. Sind seit Anfang des Jahres beide Rentner, demnach nicht mehr die jüngsten, aber ich hab zu all dem auch keine Lust mehr. Die Stimmung daheim ist einfach scheisse weil ich keinen Job finde, ich reagier auf nachfragen auch leider oft gereizt, weil es mich selber ankotzt, aber ich kann auch nicht mehr tun als mich irgendwie kümmern.
Oft sagen meine Eltern mir auch dass ich mich net gut genug bemühen würde und mir vorwürfe machen warum dies oder das nicht.

Ich würde gerne da raus. Allein schon weil ich dadurch auch vielleicht eine Qualifizierungsmassnahme bekommen würde, die mir den Einstieg als Bürokaufmann erleichtert. Ich hab bereits versucht ein neue Ausbildung zu machen, das wurde oftmals mit der Begründung abgelehnt, dass ich bereits eine Ausbildung habe

Und da bereits ein Antrag abgelehnt wurde, kann ich auch net einfach auf eigene Faust ausziehen, weil mir dazu sowohl das Geld als auch diverse Grundgegenstände fehlen würden. Ich hab zwar nen Schreibtisch nen Bett und einen Kleiderschrank. ich könnte auch sicher ein paar Teller, Tassen Gläser und sowas von meinen Eltern bekommen, aber die werden sicher nicht meine Miete, Strom etc, die fehlende Einrichtung + freiwillige Krankenversicherung übernehmen, weil sie das auch gar nicht könnten.
Und ich hab in meinen Augen das Problem, dass ich ohne Wohnung keinen Job bekomme, weil ich zu lange raus bin und ohnehin kaum Berufserfahrung, aber ohne Wohnung auch kein Geld vom Amt. Wenn überhaupt, weil dann könnten die wieder mit der Begründung kommen meine Eltern können das dann weiterfinanzieren.

Bis vorgestern, war ich hoffnungslos verzweifelt, da ich im Glauben war, alles was die Arge entschieden hat war rechtens und das ist nicht abzuändern. Allerdings erfuhr ich durch eine Freundin, die ebenfalls Hartz4 beantragt hat, dass dort einiges wohl absolut schief gelaufen ist und habe ein paar Fakten bekommen.

Was ich jetzt noch dazu sagen muss, meine Eltern sind nicht sehr begeistert davon, dass ich ohne Job ausziehen will. Die sind auch genausowenig begeistert, dass ich überhaupt Geld vom Amt beantragen wollte, bzw jetzt wieder will. Sind halt noch die Generation, dass jeder der Arbeiten will auch Arbeit findet und wenn man sich genug bemüht auch innerhalb kurzer Zeit.
Allerdings sind meine Eltern auch nicht böse drum wenn ich bald ausziehe. Ist in meinem Alter auch nachzuvollziehen.

Von meinen Eltern kommt ausser den Sprüchen, dass ich mir nen Job suchen soll und mir das Theater mit dem Amt sparen soll nicht sehr viel Resonanz auf das Thema Antragstellen.
Dass ich dann auch wieder normal krankenversichert wäre und die 148 euro wegfielen, dass ich etwas mehr geld für mich dann übrig hätte, dass ich dort in irgendeiner form mehr Unterstüzung bei der Jobsuche und ggf auch qualifizierung erhalten würde, überzeugt nicht, weil ja einmal abgelehnt und dass ich mich mehr bemühen müsste, dann könnte ich mich selber pflichtversichern und hätte dann auch mehr Geld für mich und könnte ausziehen.

Ich bin langsam sowas von verzweifelt, weil es eigentlich täglich kracht, mich so langsam auch die Motivation verlässt irgendetwas in Sachen Job zu unternehmen, weil ich machen kann was ich will, es ist nie richtig und immer meine Schuld und zuwenig bemühen meinerseits.
Und dann kommt hinzu, dass ich halt meinen Eltern keine Bitte abschlagen zu helfen, weil ich denen ja auf der Tasche liege. Ob das bei nun uns im Haus oder Garten ist oder ich mich genötigt fühle auch bei Verwandten, Freunden und Bekannten dererseits bei bestimmten Dingen zu helfen, da ich handwerklich ein bischen geschickt bin. Ich bin ehrlich ich mag einfach nicht mehr. Auch wenn ich bei Verwandten und Freunden auch mal den ein oder anderen Euro dann zugesteckt bekomme, das ist toll, aber ich mag einfach nicht mehr. Ich möchte was eigenes und vor allem meinen Eltern nicht mehr auf der Tasche liegen und regelrecht abhängig sein von ihnen. Wenn die mir meine Krankenkasse und die 100 euro taschengeld streichen, dann hab ich gar nix mehr, ganz zu schweigen wenn die mich rausschmeissen würden.

Ich hab seit vorgestern wo mich die besagte Freundin etwas aufgeklärt habe und ich die letzten beide Tage viel im Internet geschaut habe viel schlauer und hab etwas Hoffnung dass ihr Tips etc. für mich habt wie ich was anstellen kann.
Ich weiß dass ich zu gutgläubig mit dem Antrag letztes Jahr war. Aber ich hab mich nie mit solchen Sachen auseinandersetzen müssen und war immer der meinung dass Ämter nach den Gesetzen handeln. Daher hab ich die ganze Sache nicht in Frage gestellt.

Vielleicht könnt ihr mir wirklich etwas helfen

Ein total verzweifelter Mattes79




Ottokar ...
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...   Erstellt am 25.04.2008 - 14:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dort wurde mir als erstes gesagt, dass ich, wenn ich einen Antrag stelle und Bearbeitung erwünsche, dass ich an einer sofortwirkenden Massnahme teilnehmen muss, sonst wird die Bearbeitung abgelehnt.
Eine Antragsablehung wäre hier vollkommen rechtswidrig.

Ich bekam dann ca. 6 Wochen später ein Schreiben von der ARGE, dass die noch Angaben zu Verdienst, Vermögen und den laufenden Kosten des Hauses (eigentum meiner eltern) benötigt würden. Und das haben die von mir bekommen.
Ebenfalls, was deine Eltern betrifft, rechtswidrig.

Du warst und bist über 25 und damit deine eigene BG.
Deine Eltern müssen dich nur unterstützen, wenn sie tatsächlich vermögend sind.
Lies dazu unbedingt den Ratgeber "Unterhaltsvermutung nach § 9 Abs. 5 SGB II" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".

Die Antragsablehnung im Januar 2007 war - meines Erachtens - bereits rechtswidrig.

Außerdem kannst du jederzeit aus der elterlichen Wohnung ausziehen, das kann und darf dir das Amt nicht verweigern. Du musst dir lediglich vom Amt die Übernahme der Wohnungkosten bestätigen lassen.
Lies dazu unbedingt den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber".

Es kommt also darauf an, was du willst.
Ich würde folgendes empfehlen:
1. du schließt mit deinen Eltern einen Untermietvertrag und beantragst damit ALG II; Unterlagen über Einkommen und Vermögen deiner Eltern gibst du auf KEINEN Fall ab und machst dazu auch keinerlei Angaben!
Wenn die was haben wollen, dann sollen und müssen sie sich direkt an deine Eltern wenden und ihre Anfrage muss dann rechtssicher begründet sein.
2. du stellst einen Überprüfungsantrag auf Überprüfung des Ablehnungsbescheides von 2007; als Begründung gibst du an, dass deine Eltern damals gemäß SGB II nicht Unterhaltspflichtig waren, deren Einkommen und Vermögen also nie in deine Bedarfsberechnung hätten einfließen dürfen und die Ablehnung somit rechtswidrig war.
Fordere die Nachzahlung deines ALG II seit Erstantragstellung bis zum aktuellen Tag.

Bei der Formulierung von 2. kann ich dir behilflich sein, wenn du den Inhalt des Ablehnungsbescheides (ohne persönliche Daten!) hier wiedergibst.





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Mattes79 
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...   Erstellt am 25.04.2008 - 15:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Vielen Dank für die fixe Antwort.

schrieb
    Deine Eltern müssen dich nur unterstützen, wenn sie tatsächlich vermögend sind.

Ist vielleicht etwas lästig, aber was bedeutet tatsächlich vermögend genau? Ich frage aus folgendem Grund. Zum Zeitpunkt der Antragstellung 2007 bekam mein vater bereits rente, meine Mutter hat noch gearbeitet. Desweiteren verstarb 2006 meine Großmutter und meine Eltern haben dementsprechend Sach- sowie Geldleistungen geerbt.
Natürlich haben wir auf die Anfrage des Amtes sowohl einkünfte als auch diese Dinge angegeben.
Dazu hab ich jetzt einige Fragen. Du erklärst mir, dass das Amt sich direkt an meine Eltern wenden müsste und nicht an mich wenn sie Unterlagen über Einkommen und Vermögen haben wollen. Dies müsse zudem rechtssicher begründet sein.
1. Wie könnten die das rechtssicher begründen ?
2. Meine Eltern haben mir die KV-Beiträge und das Taschengeld nur gezahlt, weil ich vorher noch studiert habe, demnach quasi eine Berufsausbildung gemacht habe, damit ich da abgesichert bin, und nach meiner Exmatrikulierung, damit ich erstmal noch abgesichert bin. Nach der Ablehnung zahlen die das bisher noch weiter und lassen mich daheim wohnen, weil ich ja sonst weder krankenversichert gewesen wäre noch eine Unterkunft gehabt hätte. Das Amt hat so begründet, dass meine Eltern so lange für mich aufkommen müssen ohne wenn und aber bis ich das alleine kann, weil die genug hätten.
3. Mal angenommen, der Bescheid wäre rechtswidrig. Durch den vorhergegangen Antrag weiß das Amt ja was meine Eltern verdienen und so an Vermögen haben.
4. Ich finde es widersprüchlich dass meine Eltern mir gegenüber nicht unterhaltspflichtig sindn und demnach keine angaben machen müssen, mich aber unterstützen müssen wenn sie tatsächlich vermögend sind.

Vielleicht kannst du dort etwas licht ins Dunkel bringen, weil den Inhalt des Ratgeber Unterhaltsvermutung nach §9 finde ich sehr verwirrend :/

2. Ich mach den Ablehnungsbescheid anonymisiert fertig und werde das hier widergeben. Hab nur leider keinen Scanner, daher muss ich schauen ob ich das irgendwoanders scannen kann oder handschriftlich hier eintrage.

Wie gesagt ich bin gerade sehr verunsichert und blicke in diesem ganzen Paragraphen-Dschungel nicht richtig durch. Und ich danke deshalb schon einmal sehr herzlich für die bisherige Hilfe

Mattes79




mattes79 
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...   Erstellt am 25.04.2008 - 18:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So folgendes, ich hab noch mal unverbindlich eine Anfrage bei ner Freundin gestellt, die mir das ein bischen aufgedröselt hat alles.
Sie sagt im Gesetz stünde, dass meine Eltern sobald sie mir gegenüber keine gesetzliche Unterhaltspflicht mehr haben (älter als 25, erstausbildung bereit erfolgt) nur bescheinigen müssen, dass sie mir nicht Unterstützen. Dadurch sei der Unterhaltsvermutung schon rechtswirksam widersprochen und das Amt hätte keine Grundlage mehr, Einkommens- und/oder Vermögensnachweise anzufordern, weil keine Unterhaltsansprüche meinerseits mehr bestehen. Demnach kann Einkommen oder Vermögen nicht verwendet werden, da dieses nicht zur Verfügung steht. Eine Offenlegung der Verhältnisse ist unnötig und rechtswidrig, weil durch den Widerspruch dass Unterhalt geleistet wird keine weitere Überprüfung seitens der Arge notwendig ist.

So demnach dürften zuviel gemachte angaben weder verwendet werden und sie müssten ebenfalls gelöscht werden.

Hier der geünschte Schriftverkehr aus der Antragstellung von 2007.

Zwischenmitteilung zu ihrem Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

Sehr geehrter Herr ...

über ihren Antrag kann noch nicht entschieden werden, weil die folgenden Unterlagen bzw. Angaben fehlen:
Einkommensnachweise ihrer eltern wie Verdienstbescheinigung der letzten 3 Monate, Rentenbescheide etc.

Die Unterlagen und/oder ihre Angaben werden für die Bearbeitung ihres Antrages benötigt.

Bitte kommen sie ihrer Mitteilungspflicht bis spätestens 17.01.2007 nach. Sollten sie bis zu diesem Termin nicht antworten, wird die Leistung ganz versagt (§§60 und 66 SGB I). Die entsprechenden gesetzlichen Bestimmungen sind als Anlage abgedruckt


benötigte Angaben für die endgültige Bearbeitung des Antrages / Nachweis Unterkunftskosten


- Einkommensnachweise des letzten 3 Monate
- Rentenbescheide
- Schuldzinsen, falls das Eigentum belastet ist
- Grundsteuer
- Abfallbeseitigung
- Strassenreinigungsgebühr
- Schmutzwasser-/Abwasser
- Niederschlagswasser
- Wassergeld
- Schornsteinfegergebühr
- Gebäudeversicherung (Feuer-. Sturm-, Wasserversicherung)



naja da ich jetzt Angst hatte gar nichts dann zu bekommen, habe meinen Eltern mir diese Nachweise und Unterlagen halt gegeben, weil und nicht bekannt war dass sie nicht müssen. Wäre uns diese Tatsache bekannt gewesen, hätten wir anders gehandelt.
Ein Untermietvertrag mit meinen eltern kam nicht zustande, weil das Amt mir im Vorfeld auf Nachfrage mitgeteilt hat, dass eine Vermietung an die eigenen Kinder nicht rechtens ist und meine Eltern mich auf jeden fall mietfrei wohnen lassen müssen.


Hier der engültige Bescheid von 2007

Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

Sehr geehrter Herr...

Ihr Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts kann nicht bewilligt werden.

Leistungen nach dem SGB II können nur Personen erhalten, die unter anderem hilfebedürftig sind (§7 Abs 1 Nr.3 SGB II).
Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt und den Lebensunterhalt der mit ihm in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln sichern kann; vor allem nicht aus seinem Einkommen oder Vermögen (§9 Abs 1 Nr.2 SGB II), soweit dieses bei der Prüfung des Anspruchs zu berücksichtigen ist.

Mit den von Ihnen nachgewiesenen Einkommensverhältnissen (§11 SGB II) sind sie nicht hilfebedürftig im Sinne des SGB II. Sie haben daher keinen Anspruch auf Leistungen zu Sicherung des Lebensunterhalts.


Angabe anzurechnendes Einkommen im Anschreiben und rechnerische einzelheiten im Berechnungsbogen



Bereitgestellte Verpflegung ist mit einem Wert von 35 v.H. der Regelleistung nach §20 Abs. 2 zu berücksichtigen. Der Betrag in Höhe von 120,75 Euro wird als sonstiges Einkommen angerechnet.
Das Einkommen ihrer eltern wird nach Abzug des Freibetrages zur Hälfte in Höhe von 262,18 als sonstiges einkommen angerechnet.

(jetzt aus dem Berechnungsbogen)
Dieser Berechnungsbogen enthält Angaben zu allen in der Bedarfsgemeinschaft leben Personen und zur Berechnung der Leistungen für jede Person.

Gesamtbedarf der Bedarfsgemeinschaft
345 euro
(in der spalte antragsteller, in den Spalten Partner oder weitere Angehörige keine eintragung)

zu berücksichtigendes Einkommen
382,93 durch sonstiges einkommen (wieder nur in der Spalte antragsteller, die spalte Partner, weiter angehörige bleibt leer)

da ich einen Bedarf von 345 euro hätte, keine kosten für unterkunft und heizung bestehen, mein einkommen (welches ich ja eigentlich und auch faktisch nicht habe) aber mit 382,93 berechnet wird, kommt unter dem Strich 0 euro zustehende leistung raus.

Ich stelle mir mit meinem Wissen jetzt die Frage, wenn meine Eltern (wenn auch rechtswidrig) zu meiner Bedarfsgemeinschaft gezählt werden, dann müssten meine eltern doch als weitere angehörige in der Berechnung auftauchen. So sieht es gerade für mich aus, dass ich aus welcher Quelle auch immer 382,93 Euro bekommen würde, die ich ja gar nicht habe.?!

Daraufhin haben mich meine Eltern halt netterweise mit dem allernötigsten unterstützt, weil ohne KV wollten sie mich nicht lassen. Ebenfalls wollten sie mich auch nicht auf die Strasse setzen, da vom Amt auf nachfrage wie es bei einem Rausschmiss aussieht die Aussage getroffen wurde, dann kann ihr Sohn sie auf Unterhalt verklagen. Sie kommen so oder so nicht drum herum. Naja und unter der Brücke wollten meine Eltern mich nicht sehen und mich auch nicht in die Lage bringen sie zu verklagen. Das macht ja keiner gerne. :/


So heute mittag beim Amt gewesen und Antrag abgeholt. Dort hab ich zu dem antrag einen Zettel bekommen, bis wann die Unterlagen da sein müssten, da sonst der Antrag auf Grund fehlender Unterlagen abgelehnt werden kann. Dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden und dass auch erst ab Eingang dieser ein Anspruch auf leistungen gilt.
Ich muss jetzt bis zum 29.04.2008 folgende Nachweise bringen:


-Ausführliche Antragsbegründung (wovon habe ich in den vergangenen 3 Monaten gelebt? Welche Änderungen sind jetzt eingetreten, warum beantrage ich ALG II?)
-Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
-Sozialversicherungsausweise
-zur ermittlung der Kosten einer Unterkunft ist nichts angekreuzt nur ein schriftlicher Vermerk "Zimmer bei den Eltern"
- als Einkommensnachweis die vollständigen Kontoauszüge der letzten 3 Monate
- zur ermittlung des Vermögens (sparbücher Lebensversicherungen etc.)


zu meinen Eltern steht nichts konkret drauf, aber ich wurde mündlich drauf hingewiesen, dass ich von denen einkommens- und vermögensnachweise zur ermittlung meines Bedarfs bringen muss, weil die diese Angabe machen müssen. Und ich wurde zu dem schriftlichen Vermerk "zimmer meiner eltern" drauf hingewiesen, dass meine eltern mir diese Unterkunft stellen müssen.
Ebenfalls wurde wieder die Aussage getroffen, dass wenn meine Eltern mich rausschmeissen würden ich erst ab dem Tag wo ich auf der Strasse stehe einen Antrag auf eigene wohnung, deren kostenübernahme etc stellen kann. Und bis dahin schlaf ich dann im Park oder unter der Brücke ???


ich hab den Antrag hier liegen mit allen anlagen und bis auf meinen Namen, meine Adresse und mein Geburtsdatum noch nix angegben.

Ich hoffe meine Angaben sind übersichtlich und ersichtlich genug.

Schon mal vielen dank
mattes79




mattes79 
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...   Erstellt am 25.04.2008 - 20:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


So nachdem ich mir den neuen Antrag jetzt auch mal genauer zu gemüte geführt habe ist mir zum einen aufgefallen dass sich die Antragsformulare sowohl optisch als auch in einigen Begrifflichkeiten geändert haben.

Grundsätzliche Angaben zur Bedarfsgemeinschaft bleiben bestehen (einkommen, Vermögen etc.) allerdings gibt es jetzt eine Anlage HG zur feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft.
Es wird jetzt auch darauf hingewiesen, wer genau zu einer bedarfsgemeinschaft gerechnet wird und wer zu einer Haushaltsgemeinschaft gehört.

In besagter Anlage wird gefragtob der Hilfebedürftige Leistungen zu Unterkunft oder Verpflegung von Verwandten/Verschwägerten erhält, die mit ihm in der Haushaltsgemeinschaft leben.

anzukreuzen ist ja oder nein

bei Nein, sind weitere Angaben entbehrlich und die Anlage muss nur noch unterschrieben werden.
Ansonsten müssen weitere Angaben gemacht werden.

Ich stelle mir jetzt die frage, wie ich da handeln soll. Prinzipiell ist es ja so, dass meine eltern mich schon letztes jahr nicht unterstützen wollten, wir aber genötigt wurden diese Angaben zu machen.
Sonst hätte ich von meinen Eltern weder meine KV- beiträge noch Taschengeld erhalten, noch hätte ich kostenfrei wohnen können oder verpflegung unentgeltlich erhalten.

Die Arge kann mir ja anhand meiner Kontoauszüge den Bezug durch meine Eltern nachweisen, auch wenn er so gesehen gezwungenermassen ist und nur durch druck des Amtes und deren Aussage erfolgte und auch immer noch erfolgt. Demnach muss ich ja angeben, und die Arge wird mir das als einkommen anrechnen und ich hab das gleiche erneut.
Was soll und vor allem kann ich jetzt tun ?
*ratlos ist*




Ottokar ...
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...   Erstellt am 26.04.2008 - 13:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


mattes79 schrieb

    ...
    Ich stelle mir jetzt die frage, wie ich da handeln soll. Prinzipiell ist es ja so, dass meine eltern mich schon letztes jahr nicht unterstützen wollten, wir aber genötigt wurden diese Angaben zu machen.
    Sonst hätte ich von meinen Eltern weder meine KV- beiträge noch Taschengeld erhalten, noch hätte ich kostenfrei wohnen können oder verpflegung unentgeltlich erhalten.

Deshalb der Untermietvertrag.


mattes79 schrieb

    Die Arge kann mir ja anhand meiner Kontoauszüge den Bezug durch meine Eltern nachweisen, auch wenn er so gesehen gezwungenermassen ist und nur durch druck des Amtes und deren Aussage erfolgte und auch immer noch erfolgt. Demnach muss ich ja angeben, und die Arge wird mir das als einkommen anrechnen und ich hab das gleiche erneut.
    Was soll und vor allem kann ich jetzt tun ?
    *ratlos ist*

Du erhälst eben keine Leistungen!
Deine Eltern HATTEN dich BIS JETZT nur unterstützt, weil du bisher kein ALG II erhalten hast.


zu 1.
das ist das Problem des Amtes. In den meisten Fällen könne die es eben nicht. Deshalb versuchen sie "hintenherum" über den Antragsteller an Unterlagen zu kommen, die sie nichts angehen.

zu 2.
Diese Auskunft des Amtes ist sowohl Falsch als auch rechtswidrig = wissentliche Falschberatung.

zu 3.
Na und? Diese Angaben dürfen trotzdem nicht vom Amt für deine Bedarfsberechnung verwendet werden!

zum Ratgeber Unterhaltsvermutung:
für dich ist hier nur relevant, dass Kinder ab 25. lebensjahr eine eigene BG bilden und - auch wenn sie mit ihren Eltern eine Haushaltgemeinschaft bilden - die Eltern ihren Kindern keinerlei Unterhalt mehr schulden. Dies kann, wie deine Bekannte dir richtig erklärt hat, durch einfache schriftliche Erklärung deiner Eltern nachgewiesen werden. Diesen Nachweis MUSS das Amt anerkennen:

===

Datum

Absender

Empfänger


Werte Damen und Herren,

wir erklären hiermit (an Eides statt), dass wir unseren Sohn (seit xx.xx.xxxx) weder finanziell noch materiell unterstützen.


Unterschrift der Eltern

===





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 26.04.2008 - 13:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


mattes79 schrieb
    Dass nur vollständige Anträge bearbeitet werden und dass auch erst ab Eingang dieser ein Anspruch auf leistungen gilt.

Das ist vollkommen rechtswidrig!
Anspruch auf Leistungen hat man mit dem Tag der Antragstellung! So steht es im SGB II und im SGB I.



mattes79 schrieb

    -Ausführliche Antragsbegründung (wovon habe ich in den vergangenen 3 Monaten gelebt? Welche Änderungen sind jetzt eingetreten, warum beantrage ich ALG II?)
    -Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
    -Sozialversicherungsausweise
    -zur ermittlung der Kosten einer Unterkunft ist nichts angekreuzt nur ein schriftlicher Vermerk "Zimmer bei den Eltern"
    - als Einkommensnachweis die vollständigen Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    - zur ermittlung des Vermögens (sparbücher Lebensversicherungen etc.)

Das ist insoweit korrekt.
Zur Begründung, wovon du bisher gelebt hast, schriebst du, dass deine Eltern dih bislang etwas unterstützt haben, da dein Antrag vom xx.xxx.xxxx auf ALG II abgelehnt wurde, wogegen du bereits rechtliche Schritte vor hast, da die Ablehnugn eindeutig rechtswidrig war.


mattes79 schrieb

    zu meinen Eltern steht nichts konkret drauf, aber ich wurde mündlich drauf hingewiesen, dass ich von denen einkommens- und vermögensnachweise zur ermittlung meines Bedarfs bringen muss, weil die diese Angabe machen müssen. Und ich wurde zu dem schriftlichen Vermerk "zimmer meiner eltern" drauf hingewiesen, dass meine eltern mir diese Unterkunft stellen müssen.
    Ebenfalls wurde wieder die Aussage getroffen, dass wenn meine Eltern mich rausschmeissen würden ich erst ab dem Tag wo ich auf der Strasse stehe einen Antrag auf eigene wohnung, deren kostenübernahme etc stellen kann. Und bis dahin schlaf ich dann im Park oder unter der Brücke ???

Alle diese Aussagen sind vollkommen rechtswidrig und falsch!
Diesen SB sollte man wegen Betruges anzeigen!

Du musst und darfst dem Amt von deinen Eltern keinerlei Unterlagen geben!

Bei dieser Vorgehensweise des Amtes bin ich der Meinung, du solltest einen Anwalt hinzuziehen. Hier wird vom Amt Rechtsmissbrauch in großem Stil betrieben!





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