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kauf 
Neuling


...

Status: Offline
Registriert seit: 31.05.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 31.05.2007 - 12:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


hi,

mein thementitel ist etwas krass gewählt aber beschreibt die lage vollkommen.

meine situation stellt sich so dar:

ich bin studentin an der FH und habe im 4.Semester einen Leistungsnachweis nicht erbracht. Diesen Leistungsnachweis kann ich erst ein Jahr, also 2 Semester später, erneut erbringen.

Der "Leistungsnachweis" ist eine Prüfung in einem Fach.

Anschließend habe ich für ein halbes Jahr ein Urlaubssemester eingelegt und Harz 4 bezogen.
Leider kann ich kein 2. Ulaubssemester daran anschließen weil ich keine Prüfung im Urlaubssemester ablegen darf.

Bafög steht mir jetzt allerdings keines zu weil ich dazu ja den Leistungsnachweis erbringen muss.
Harz 4 steht mir auch nicht zu weil mir ja "im Grunde nach" Bafög zu steht.

Mein Glück war das mir das Amt ausversehen 2 Monate zu lange Harz4 gezahlt hat. Allerdings fordern die das jetzt zurück.
Die Rückzahlung werde ich aber nicht vornehmen weil ich mich nicht für den Fehler des Amtes verantwortlich fühle.

Jedenfals bekomme ich nun kein Geld mehr und sitze wohl bald auf der Straße.

Ach ja, noch was, wie ich "gehört" hae ist es Für ein gericht zumutbar das jemand sein Studium abbricht wenn es wie in meinen Umständen halt nicht mehr geht.

Ich werde Euch nun nicht noch damit langweilen was ich davon halte.

Für jeden Rat bin ich Euch sehr dankbar

mfG Mandy




catman ...
Neuling


...

Status: Offline
Registriert seit: 30.05.2007
Beiträge: 8
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...   Erstellt am 09.06.2007 - 22:08Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Soweit ich informiert bin, musste das Geld auch nicht zurückzahlen. Die Schuld liegt ja nicht bei Dir. Leider finde ich den Artikel, bzw. das Urteil jetzt nicht, wo das stand. Was die Wohnung betrifft, bei mir ist noch Platz, dürfte allerdings an der Entfernung (PLZ 21614) scheitern...

[Dieser Beitrag wurde am 09.06.2007 - 22:12 von catman aktualisiert]





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=^..^=

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Online
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6617
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...   Erstellt am 10.06.2007 - 10:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

die Schuldfrage ist hierbei (fast) unerheblich, solange du keine falschen Angabe gemacht oder die unverzügliche Meldung einer Änderung deiner Bedarfsumstände vergessen hast.

Das Urteil, worauf catman Bezug nimmt, behandelt etwas ganz anderes, nämlich wenn man trotz richtiger Angaben zuviel ALG2 erhalten hat. Dann darf das Amt den Rückforderungsantrag nur an die jeweilige Person richten, nicht an die ganze Bedarfsgemeinschaft. Insofern ist das Urteil richtungsweisend.
Wenn das Amt sich verrechnet hat, kann es die zuviel gezahlte Leistung weder zurückfordern noch mit zukünftigen Leistungen verrechnen (SGB 2 § 43).

Wenn das Amt feststellt, dass es zu Unrecht Leistungen gewährt hat, kann es den Bescheid aufheben und die Zahlungen zurückfordern: SGB X § 50.

Wenn du keinen Anspruch auf Bafög hast, weise dem Amt dies nach. Da du keinen Anspruch auf andere Leistungen hast, muss dir das Amt ALG2 bzw. Sozialgeld bewilligen - zumindest als Darlehen: SGB2 § 23. Man kann und darf dich nicht verhungern lassen! Du hast gemäß dem Grundgesetz Anspruch auf stattliche Unterstützung.
Sollte das Amt den Antrag auf ALG2, auch als Darlehen, ablehnen (schriftlich!), gehe zu einem Anwalt (Beratungs- und Prozesskostenhilfe) und erhebe Klage gegen das Amt mittels Eilantrag und Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz vor dem zuständigen Sozialgericht. Klage dir deinen Anspruch ein!

[Dieser Beitrag wurde am 10.06.2007 - 12:03 von Ottokar aktualisiert]





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

<guest>
unregistriert

...   Erstellt am 27.07.2007 - 22:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sorry, dass ich erst so spät antworte, war mir leider nicht eher möglich. Passwort hab ich auch vergessen.
Danke erstmal für Eure Tipps. Ich habe mir einige Urteile von Sozialgerichten bezüglich meiner Situation durchgelesen, die leider alle schlecht für mich aussehen. Wenn das Darlehen vom AA abgelehnt wurde, haben die Sozialgerichte nur in Ausnahmefällen doch den Zuspruch gewährt, z.B. wenn man kurz vor dem Examen steht oder das Studium weit genug fortgeschritten ist, d.h. 2 Semester vorm Abschluss. Trifft bei mir nicht zu. In einem ,meinem Fall nahezu identischem, Urteil wurde die Ablehnung vom Gericht so begründet, dass der Abbruch des Studiums, um HartzIV zu bekommen, gerechtfertigt ist, weil man ja jederzeit die Möglichkeit hätte, den Leistungsnachweis nachzuholen, sobald man wieder Geld hat. Desweiteren kommt noch dazu, dass ich einen Beruf erlernt habe und somit ja arbeiten könnte, um dann das Geld fürs Studium zu verdienen, zumindest war das der Ablehnungsgrund des Gerichts in einem anderen Fall.
Ich bin nicht zum Sozialgericht gegangen, der Fall, dass ich doch ein Darlehen zugesprochen bekommen hätte ist eher unwahrscheinlich und für 2 verbleibende Monate wollte ich auch kein Darlehen, dass ich dann ja irgendwann zurückzahlen muss, Schulden habe ich durch das Bafög nach dem Studium schon genug.
Die Rückforderung für das vom AA zuviel gezahlte Geld habe ich noch nicht bekommen, dagegen werde ich aber gegebenenfalls Wiederspruch einlegen und dann beim Sozialgericht klagen.
Z.Z wohne ich bei meinem Vater und lebe vom Kindergeld, juhu
August müsste ich wieder Bafög bekommen, wenn nicht suche ich mir nen Job. Aber ich breche sicher nicht mein Studium ab, um Anspruch auf hartz IV zu haben, soweit kommts noch. Komische Bildungspolitik, die in Deutschland betrieben wird.

Also danke nochmal, lG, Mandy




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Online
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 6617
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...   Erstellt am 28.07.2007 - 12:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Hallo,

ja das mit der Bildungspolitik in Deutschland ...
Man will halt nicht, dass Arme klug werden. Dass nennt sich dann 2 Klassen Bildung, die haben wir schon lange - seit Jahrzehnten, auch wenn die Bundesregierung das immer wieder abstreitet. Wer kein Geld hat, der kann halt nicht studieren und oft reicht es auch nicht mal für eine Erstausbildung. Denn selbst die Erstausbildung für Bedürftige wird hier oft nicht (ausreichend) bezuschusst, so dass man vor der Wahl steht, Ausbildung abbrechen und ALG2 beziehen oder mit BAB/BAFÖG durchschlagen, dass erheblich niedriger ausfällt als ALG2.





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Phoebe ...
Super Star
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Registriert seit: 15.02.2008
Beiträge: 161
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...   Erstellt am 07.04.2008 - 10:22Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Die Probleme kenne ich nur zu gut.
Bei mir wird es wohl auf einen Bruch hinaus laufen, da meine Freundin Hartz IV bekommt und wir mit unseren Finanzen mit dem Rücken an der Wand stehen.
Mit BaFöG ist das Studium schon beinahe unfinanzierbar und ohne erst Recht.
Im schlimmsten Fall können wir wieder bei Null anfangen. Beide bekommen Hatz IV und dann zu sehen, sich irgendwie mit 400 Euro Jobs durchs Leben zu schlagen.
Keine tollen Zukunftsaussichten.





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"Je korrupter der Staat ist, desto mehr Gesetze braucht er." - Publius Cornelius Tacitus


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