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Ottokar ...
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 15:15Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Analogie (Rhetorik), ein Stilmittel, das ähnliche Strukturen oder Zusammenhänge verwendet


Eine Frage: hat das Amt die Ratenrückzahlung selbst festgelegt, z.B. im Bewilligungsbescheid? Oder hast du darüber mit denen eine Vereinbarung abgeschlossen?





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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Sonnengott ...
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...   Erstellt am 11.07.2008 - 20:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Die haben den Antrag auf übernahme der Kaution in Form eines mündlichen Bescheides bewilligt am gleichem Tag auch noch den Darlehensvertrag ausgearbeitet. Die Höhe der Raten wurde vom Amt festgelegt. Da gab es nicht wirklich einen Widerspruch. Unterschreiben oder garnix bekommen.
Ich hatte aber an diesem Tag zum Glück einen Beistand an meiner Seite.

Vielen Dank für die Nachhilfe in Sachen Rhetorik *oh weiser ottokar*

[Dieser Beitrag wurde am 11.07.2008 - 20:43 von Sonnengott aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 12.07.2008 - 12:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Noch eine letzte Frage: ist dieser Darlehensvertrag von der SB und dir unterschrieben worden, wie ein normaler zivilrechtlicher Vertrag zwischen zwei Personen, oder wurde der als Verwaltungsakt (Bescheid) erlassen?





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Sonnengott ...
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...   Erstellt am 12.07.2008 - 13:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Bescheid ist keiner erlassen worden(Außer halt der mündliche Bescheid). Darlehensvertrag wurde von mir und der Teamleitung unterschrieben.

Ottokar irgendwie hab ich gerade nen ganz doofes Gefühl... und weiß nicht wirklich worauf du raus willst? Sag mir bitte nicht dass ich aufgrund des Vertrages keine Chance habe darauf das Darlehen zurückzuzahlen, wenn ich endlich wieder arbeiten kann. Denn so habe ich das Urteil verstanden. Das gleiche Verhält sich doch auch mit der Höhe.... Hoffe ich zumindest.





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 12.07.2008 - 14:33Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


tja, da hat dich das jobcenter, in offensichtlicher Kenntnis dass bei einem Verwaltungsakt die Rückzahlung aus dem ALG II nicht möglich ist, gewaltig verarscht.

Durch diesen zivilrechtlichen Vertrag haben die versucht, genu dies zu umgehen, indem du dich mit einem solchen Vertrag unabhängig bestehender Rechte zu einer Ratenzahlung verpflichtest.
Allerdings ist dieser Vertrag, da er dich unangemessen benachteiligt, sittenwidrig und verstößt insbesondere gegen § 55 abs. 2 SGB X, weshalb er damit rechtswidrig ist.

Du solltest und musst hier also diesen Vertrag anfechten.

=====

Datum

Absender
BG-Nr.

Empfänger


Kündigung


Werte Damen und Herren,

hiermit kündige ich den Darlehensvertrag vom xx.xx.xxxx gemäß § 59 SGB X mit sofortiger Wirkung.

Gründe:
Mit dem o.g. Vertrag haben sie mich zur Rückzahlung eines Darlehens für eine Mietkaution (§ 22 Abs. 3 SGB II) verpflichtet.
Da im SGB II zur Rückzahlung eines solchen Darlehens keine Festlegungen getroffen wurden, haben sie mir, offenbar in Kenntnis des Urteiles des Hessischen Landessozialgerichts vom 13.09.2007, L 6 AS 145/07 ER, diesen Vertrag "untergeschoben".

Dieser Vertrag ist jedoch wegen unangemessener Benachteiligung nicht nur sittenwidrg, sondern verstößt insbesondere gegen § 55 Abs. 2 SGB X. Dieser Darlehensvertrag ist damit gemäß § 58 SGB X nichtig!


Ich fordere sie auf, die Ratenforderungen sofort einzustellen und die bereits zu Unrecht einbehaltenen Raten sofort zurück zu zahlen.

Sollten sie meinem berechtigten Ansinnen nicht stattgeben, werde ich dieses auf dem Klageweg durchsetzen - zweiflesohne mit Erfolg.
Außerdem werde ich in diesem Fall Strafanzeige und -antrag wegen Betruges gegen sie erstatten.


MfG
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Sonnengott ...
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...   Erstellt am 13.07.2008 - 18:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


mmmh... ich weiß jetzt nicht wirklich ob das gut aussieht für micht...

was mache ich denn mit dem antrag auf überprüfung. soll ich den jetzt dem bescheid nicht weiter widersprechen?

dann wo soll ich denn evtl. klage einreichen falls meiner forderung nicht nachgekommen wird?

Sozialgericht
oder ist das Zivilgericht?

aber danke gelle.... für euer bemühen... und eure geduld...

lg sonnengott





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Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 13.07.2008 - 20:39Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sonnengott schrieb
    Nun würd ich aber gerne einen Überprüfungsantrag rein für das Darlehen für die kaution einreichen. ... Darum wollte ich mich auf das Urteil vom Landessozialgericht Frankfurt beziehen und die Rückzahlung des Darlehens auf die Zeit verschieben in der ich wieder Arbeit habe.

Sonnengott schrieb
    mein Überprüfungsantrag ist abgelehnt worden...

Hallo Sonnengott,

wenn ich den Thread richtig verfolgt habe, dann hast du ja einen Überprüfungsantrag bezüglich der Miet-Kaution eingereicht, der abgelehnt wurde. Da der ganze Vertrag rechtswidrig ist und du, wie Ottokar es so schön sagte, von der ARGE "gewaltig verarscht" worden bist, hat er dir jetzt eine Kündigung für diesen rechtswidrigen Vertrag geschrieben. Damit erübrigt sich ein Widerspruch auf den bereits abgelehnten Überprüfungsantrag.

Sollte die ARGE der Kündigung widersprechen, dann würde die Klage vor dem Sozialgericht eingereicht. Hierfür ist auch kein Anwalt nötig. Ich bin sicher, dass Ottokar dir auch in diesem Fall eine Klageschrift aufsetzt, die sich gewaschen hat

Also, immer schön der Reihe nach und nicht verrückt machen lassen.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
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...   Erstellt am 15.07.2008 - 12:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Noch was zur näheren Erklärung: da es sich hier nicht um einen Verwaltungsakt handelt, kann hier weder Überprüfungsantrag noch Widerspruch erfolgen.





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...   Erstellt am 19.07.2008 - 11:38Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Erst mal wieder ein dickes Lob an euch... Hab heute einen Bescheid bekommen, an dem man wohl entnehmen kann dass ich keine Raten mehr zahlen muss.

erst hier

Ich habe ja wo ich umgezogen bin auch ein Darlehen bekommen bezüglich meiner Einrichtung in der Wohnung. Könnt euch sicherlich noch daran erinnern. Für alles an Möbeln waren das 530 €. Hier wurde mir ebenfalls kein Bescheid zugeschickt sondern auch ein Darlehen auf gleicher Weise gewährt wie die Kaution. Inkl. Darlehensvertrag. In dem Darlehensvertrag wurde vermerkt dass ich das Darlehen für die Möbel erst zurückzahlen brauch, wenn das Darlehen für die Kaution getilgt ist.

Jetzt aber:
Folgende Änderungen sind eingetreten
Aufrechnung des gewährten Darlehens für Möbel von 25 € monatlich ab August 2005.

Mit anderen Worten ich bekomme wieder 25 € abgezogen. Habe also wieder nur ca 294 € zur Verfügung.

Eigentlich haben die sich doch selbst verarscht in dem sie die Abzahlung des Darlehens erst nach der Tilgung des Darlehens für die Kaution starten soll.
Ansosnten müssten Sie mir doch jedgliche die 10 % von der Regelleistung abziehen. was hier auch nicht passiert. Das ich das zurückzahlen muss ist mir auch klar.

Das Darlehen für die Kaution besteht ja. Das Geld ist ja nicht weg und zurückgezahlt wird es ja auch noch.

Hoffe jemand versteht das Zusammengewürfelte Zeugs...





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 19.07.2008 - 12:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden Beitrag verändern Beitrag löschen


Sonnengott schrieb

    Könnt euch sicherlich noch daran erinnern. Für alles an Möbeln waren das 530 €. Hier wurde mir ebenfalls kein Bescheid zugeschickt sondern auch ein Darlehen auf gleicher Weise gewährt wie die Kaution. Inkl. Darlehensvertrag. In dem Darlehensvertrag wurde vermerkt dass ich das Darlehen für die Möbel erst zurückzahlen brauch, wenn das Darlehen für die Kaution getilgt ist.

Daran kann ich mich nicht erinnern. Entweder du verlinkst das Thema hier mal oder du erklärst noch mal die Zusammenhänge.

Wenn es sich dabei um eine Erstausstattung handelte, wäre ein Darlehen ohnehin rechtswidrig. Dann solltes du dagegen auf die gleiche Art und Weise vorgehen.





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