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Baby9681  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.08.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 16:46 | |
Hallo Leute,
habe da mal ein paar Fragen!
1. Habe gelesen das das mit dem Darlehen für die Mietkaution nicht richtig ist! Habe die Abtretungserklärung hier liegen! Was mach ich jetzt? Wie reagier ich drauf? Wegschicken und dann wiederrufen? Oder erst sagen Leute geht net???
Dann wegen der Erstausstattung! Als ich mich von meinem Lebensgefährten getrennt habe, habe ich bei denen nachgefragt wegen Erstausstattung, weil besitze nix! Da ham die zu mir gesagt, ich solle meinen Ex Partner bitten er solle mir Sachen geben! Und wenn er das net tut solle ich Ihn verklagen! Das stünde mir zu! Ham die eigentlich nen duppen? Wir haben einen gemeinsamen zwei jährigen Sohn!!! Und ich bin froh das wir uns einigermaßen verstehen!
Für eure Hilfe wäre ich euch sehr dankbar!
Euer Forum is Spitze
Lg
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 16:51 | |
Zu Erstausstattung lies mal bitte den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Ratgeber" und dort speziell den "Hinweis 6" und den dort verlinkten Ratgeber ab Seite 35.
Kurz: du hast hast Anspruch auf Erstausstattung für alles was du bis jetzt noch nie hattest.
Was die Mietkaution betrifft: was meinst du mit Abtretungserklärung?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Baby9681  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.08.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 16:54 | |
Die ham mir hier ne Schuldurkunde und Abtretungserklärung geschickt, die ich unterschreiben soll!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 17:16 | |
Was steht denn da drin?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Baby9681  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.08.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 17:17 | |
Also da steht u. a. drin:
Frau Ich, wohnhaft in so und so erklärt, von der GIAG zum Zwecke der Übernahme der Mietkaution ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 840 € erhalten zu haben. Dieses Darlehen ist zweckgebunden für die Zahlung der Mietkaution an ..... (Vermieter)
Hiermit trete ich meinen Anspruch gegen meine Vermieter auf Herausgabe der vorgenannten Mietkaution über 840 € bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei meinem Ableben und auf Auszahlung der Mietkaution an die GIAG unwiederruflich ab und ermächtige und beauftrage meinen Vermieter, unaufgefordert die genannten Beträge an die GIAG zu überweisen.
Ferner ermächtige ich die GIAG, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen oder einzuziehen zu lassen.
Ich erkläre mich gleichzeitig bereit, das gewährte Darlehen wie folgt durch Einbehaltungen an den Leistungen der Grundsicherungen nach dem Sozialgesetzbuch II selbst zu tilgen und zwar ab dem 01.09.2008 i. H. von monatl. 50 €. Mir ist dabei bekannt, dass dies ein teilweiser Verzicht auf die mir zustehenden laufenden Leistungen ist.
Ich erkläre mich ferner bereit, bei Wegfall der Bedürftigkeit das Darlehen in Höhe von 840 € in monatl. Raten von 50 € spätestens am dritten Werktag zu tilgen.
Das war jetzt mal ein wenig was daraus!
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 17:56 | |
Baby9681 schrieb
Also da steht u. a. drin:
Frau Ich, wohnhaft in so und so erklärt, von der GIAG zum Zwecke der Übernahme der Mietkaution ein verzinsliches Darlehen in Höhe von 840 € erhalten zu haben. Dieses Darlehen ist zweckgebunden für die Zahlung der Mietkaution an ..... (Vermieter)
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Tatsächlich "verzinslich"? Das ist rechtswidrig!
Ein solches Darlehen darf nicht verzinst werden!
Sozialleistungen als Darlehen müssen immer zinslos gewährt werden.
Baby9681 schrieb
Hiermit trete ich meinen Anspruch gegen meine Vermieter auf Herausgabe der vorgenannten Mietkaution über 840 € bei Beendigung des Mietverhältnisses oder bei meinem Ableben und auf Auszahlung der Mietkaution an die GIAG unwiederruflich ab und ermächtige und beauftrage meinen Vermieter, unaufgefordert die genannten Beträge an die GIAG zu überweisen.
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Dagegen ist nichts einzuwenden.
Baby9681 schrieb
Ferner ermächtige ich die GIAG, die Forderung im eigenen Namen einzuziehen oder einzuziehen zu lassen.
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Auch dagegen nichts.
Baby9681 schrieb
Ich erkläre mich gleichzeitig bereit, das gewährte Darlehen wie folgt durch Einbehaltungen an den Leistungen der Grundsicherungen nach dem Sozialgesetzbuch II selbst zu tilgen und zwar ab dem 01.09.2008 i. H. von monatl. 50 €. Mir ist dabei bekannt, dass dies ein teilweiser Verzicht auf die mir zustehenden laufenden Leistungen ist.
Ich erkläre mich ferner bereit, bei Wegfall der Bedürftigkeit das Darlehen in Höhe von 840 € in monatl. Raten von 50 € spätestens am dritten Werktag zu tilgen.
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Das wiederum ist vollkommen rechtswidrig!
Da du die Kautionsrückzahlung bereits an das Amt abgetreten hast, kann darüber nicht zusätzlich eine Rückzahlung vereinbart werden - eines geht nur.
Stell dir vor, du hast das Darlehen in Raten zurück gezahlt, ziehst um und die Kautionsrückzahlung wird fällig. Dann erhebt das Amt aufgrund deiner Abtretungserklärung Anspruch auf das Geld bzw. erhält es direkt vom Vermieter, ohne das du etwas davon merkst. Damit hättest du das Darlehen ja doppelt zurück gezahlt.
Unabhängig davon gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage für die Rückzahlung eines Darlehens für eine Mietkaution. Hier greift § 51 Abs. 1 SGB I, d.h. es kann nur aufgerechnet bzw. zurückgefordert werden, wenn du Einkommen oberhalb deiner Pfändungsfreigrenze hast.
[Dieser Beitrag wurde am 12.08.2008 - 18:01 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Baby9681  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.08.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 19:56 | |
Und was soll ich jetzt machen????
Das Ding unterschreiben und wegschicken? Oder gleich sagen habt ihr sie noch alle!
LG Sabrina
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 20:25 | |
Hallo Sabrina,
jetzt mal der Reihe nach.
1) Baby9681 schrieb
Die ham mir hier ne Schuldurkunde und Abtretungserklärung geschickt, die ich unterschreiben soll! |
Handelt es sich hier um ein oder zwei separate Schreiben?
2) Wurde die Kaution bereits an den Vermieter gezahlt? Falls ja, solltest du dem Inhalt des Schreibens, der rechtswidrig ist (siehe Beitrag Ottokar!), unbedingt widersprechen.
Unterschreibst du das jetzt einfach und schickst das zurück, ohne den rechtswidrigen Teilen zu widersprechen, schießt du dir ins eigenen Knie! Ich verweise nochmals auf Ottokars Beitrag:
Ottokar schrieb
Unabhängig davon gibt es im SGB II keine Rechtsgrundlage für die Rückzahlung eines Darlehens für eine Mietkaution. Hier greift § 51 Abs. 1 SGB I, d.h. es kann nur aufgerechnet bzw. zurückgefordert werden, wenn du Einkommen oberhalb deiner Pfändungsfreigrenze hast. |
Also, keine überhasteten Aktionen, die dir hinterher nur Ärger einbringen.
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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Baby9681  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.08.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 20:31 | |
Also das is ein Schreiben in vierfacher Ausfertigung! Und die überweisen die Kaution erst, wenn ich das Ding unterschrieben zurückgeschickt habe!
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Baby9681  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 12.08.2008 Beiträge: 8 Nachricht senden | Erstellt am 12.08.2008 - 20:35 | |
Schon mal im Voraus vielen lieben Dank für eure Hilfe, ohne die tät ich mich wieder mal voll ins Unglück stürzen! Und noch mal zur Erstausstattung: Gibt es irgendwo nen Vordruck zur Beantragung auf eine Erstaustattung?
GVLG
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