RAWolter

Status: Offline Registriert seit: 16.12.2011 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 16.12.2011 - 14:30 |  |
Liebe Forumsmitglieder,
im Rahmen des Umzugs meiner kleinen Kanzlei (derzeit 1 Anwalt, 1 Mitarbeiter - demnächst: 2 Anwälte, 3 Mitarbeiter) versuche ich gerade, zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen:
- Einführung Ihrer Anwaltssoftware a-jur
- Einrichtung eines kleinen Kanzlei-Servers für Backup, a-jur und ggf. VPN-Erreichbarkeit (der Server soll also 24/7 laufen - ggf. im Raid 1 -Betrieb und selbstständig Sicherungen durchführungen)
Da ich mich mit diesem Gebiet erstmals beschäftige habe ich einige - hoffentlich nicht allzu banale - Einsteigerfragen zur geeigneten Hardware:
Da das Programm einen SQL-Server benötigt ist vermutlich ein Server mit MS Server 2003 o.ä. empfehlenswert.
Kann mir eines der Mitglieder u.U. mit der Empfehlung eines geeigneten Kandidaten dienen?
Ich habe z.B. bislang dieses Modell gefunden http://www.buffalo-technology.com/produ … ge-server/
Wäre das Gerät geeignet und sinnvoll?
Vielen Dank und viele Grüße
RA Wolter
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rabrueninghaus 

Status: Offline Registriert seit: 22.04.2005 Beiträge: 53 Nachricht senden | Erstellt am 27.12.2011 - 10:25 |  |
Lieber Kollege Wolter,
muss wirklich ein dedizierter Server, also ein gesonderter Rechner, sein?
"Server" meint, und das ist Ihnen vielleicht nicht bekannt, grundsätzlich eine Software, die bestimmte Dienste in einem Netzwerk bereitstellt. Ganz früher lief solche Software nicht selten auf eigenen Rechnern, die dann (auch) als Server bezeichnet wurden. Durch die hohe Leistungsfähigkeit moderner PC können auf diesen aber nebenher auch ein oder mehrere Server laufen.
Hier läuft der SQL-Server auf dem Hauptrechner, die ich auch als Arbeitsrechner nutze.
Wem das zu unsicher ist, dem reicht in der Regel auch ein gesonderter, älterer PC als reiner Server.
Die von Ihnen verlinkte Hardware macht meines Erachtens erst Sinn, wenn besondere Anforderungen, z.B. an Geschwindigkeit, Ausfallsicherheit vorliegen. Wenn man allerdings in der Lage ist, diese besonderen Anforderungen festzustellen, dann fragt man nicht mehr hier.
Mit freundlichem kollegialen Gruß
Christoph Brüninghaus
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