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Uriel ...
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...   Erstellt am 04.11.2009 - 00:24Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


1. Konversion ist allgemein die Bekehrung, dann der Übertritt von einem Glaubensbekenntnis zu einem andern, im Besonderen das Heimfinden von Nichtkatholiken zur katholischen Kirche.

Die Konversion wird durch religiöse Unterweisung vorbereitet (Konvertitenunterricht, -vorträge usw.). Die feierliche Aufnahme in die Kirche erfolgt nach Austritt aus der bisherigen Glaubensgemeinschaft mit bischöflicher Erlaubnis durch das zuständige Pfarramt. Durch Mitteilung an die staatlich vorgeschriebene Behörde bekennt sich nun der Konvertit auch öffentlich zur Kirche und als gewillt, zu ihren materiellen Leistungen beizusteuern.

Männer und Frauen jeglicher Abkunft und Denkart haben durch Gottes Führung und eigenes Suchen die katholische Kirche ob ihrer Lehre, Heiligkeit, erhebenden Liturgie, unbedingten Christustreue (Schutz der Verfolgten, der Ehe) als die Kirche Christi erfahren und unter Opfern bekannt. Viele Konvertiten wurden im Ordensberuf glücklich oder durch ihren bedeutenden Namen leuchtende Wegweiser zur Kirche für viele, so z.B. Newman, J. Langbehn, S. Undset, G. v. le Fort, W. Bergengruen, R. Schaumann, R. Schneider, E. Langgässer, Gr. Green.

2. Die Bekehrung ist im religiösen Sinn die Umkehr von der Sünde weg zu Gott hin oder der Aufstieg von der Mittelmäßigkeit zur Vollkommenheit des Christenlebens (Treue im Kleinen, Übung der Evangelischen Räte) oder der Übertritt vom Unglauben oder Irrglauben zum wahren Glauben der katholischen Kirche.

In der Bekehrung nimmt der Mensch Gottes Ruf auf, der unmittelbar, oft auch mittelbar (durch Unglücksfall, Gespräch, Beispiel, Lektüre, Predigt, Gebet u. Leiden der Sühne) die Seele der Gnade erschließt: in ihrem Licht leuchtet die Nichtigkeit des alten und die Schönheit des neuen Lebens aus Gott auf: seiner Wahrheit und Größe beugt sich der Mensch trotz Opfer beglückt im Tauf- oder Bußsakrament.

Die gottgewirkte Kette ständiger, nach Zahl und Gewicht einzigartiger Bekehrungen zur Kirche und innerhalb der Kirche bezeugt diese als gottgewolltes Ziel echter Bekehrung.




[Dieser Beitrag wurde am 22.07.2010 - 19:57 von VIAVERITAS aktualisiert]





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~ Papsttreu - Marianisch - Dogmentreu ~


Matth 5:11 Selig seid ihr, wenn sie
euch schmähen und verfolgen und lügnerisch allerlei
Arges wider euch reden um meinetwillen!

„Wer Maria nicht ehrt, sich Gnaden verwehrt!“
„Gepriesen sei der Herr durch der Engel Lobgesang“


Hl. Gottesmutter Maria Hl. Joseph von Nazareth Hl. Apostel Johannes Hll. Engel Hl. Uriel Hl. Beda Venerabilis Hl. Thomas von Aquin Hl. Pseudo-Dionysius Hl. Nikolaus von Myra Hl. Cäcilia Hl. Christina Mirabilis Hl. Maria Kreszentia Höß Hl. Johannes Don Bosco Hl. Johannes Maria Vianney Hl. Hildegard von Bingen Hl. Pater Pio Hl. Bernhard von Clairvaux Sel. Maria Deluil-Martiny Sel. Anna Katharina Emmerick Mechthild Thaller-Schönwerth Gisela-Maria

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römisch-katholisches Forum
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Registriert seit: 12.06.2009
Beiträge: 566
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...   Erstellt am 22.07.2010 - 19:56Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


- Sie gehören keiner Religionsgemeinschaft an oder sind Mitglied einer nicht-christlichen Glaubensgemeinschaft, interessieren sich jedoch für den christlichen Glauben und die katholische Kirche?

- möchten getauft und katholisch werden?

- sind aus der Katholischen Kirche ausgetreten und überlegen, wieder in sie zurückzukehren?

- gehör(t)en einer anderen christlichen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft an und möchten in die katholische Kirche eintreten?

Wir freuen uns über Ihre Entscheidung!

Es gibt sie und ihre Zahl nimmt zu: Menschen finden im christlichen Glauben Beheimatung und wollen diesen in der Gemeinschaft der Kirche leben.

So heißen wir Sie herzlich willkommen und sind gern bei der Suche mit Erläuterungen behilflich!

Es gibt vielfältige Gründe, warum Menschen – ob Nichtchristen oder auch Christen – am christlichen Glauben (neues) Interesse verspüren:

- bisherige Antworten auf Sinnfragen befriedigen nicht;

- einschneidende und schmerzliche Erfahrungen nötigen neu und tiefer über das Leben nachzudenken;

- erlebte Augenblicke von besonderer Tiefe und Dichte;

- die Erfahrung glaubwürdiger Katholiken;

- weil man sich von den gottesdienstlichen Riten und Feiern sehr angezogen fühlt.


Wiedereintritt in die katholische Kirche für ausgetretene katholische Christ(-inn)en


Sie können einen Kirchenaustritt jederzeit widerrufen. Die Gründe dafür sind vielfältig:

- Begegnung mit glaubwürdigen Katholiken, die das Leben in der Kirche in neuem Licht erscheinen lassen;

- die Geburt eines Kindes, dem der Weg zu einem Leben in der Katholischen Kirche eröffnet werden soll;

- der Wunsch nach einer kirchlichen Eheschließung oder einem kirchlichen Begräbnis;

- Schicksalsschläge;

- die Suche nach Lebenssinn oder besondere positive Erfahrungen, die religiöse Fragen wieder wach werden lassen.

Um wieder in die Katholische Kirche eintreten zu können, sind drei Schritte erforderlich:

1. ein Gespräch

2. praktische Vorbereitungen

3. die Feier der Wiederaufnahme

Erster Schritt: ein klärendes Gespräch

Vereinbaren Sie ein Gespräch mit einem/einer katholischen Seelsorger/-in.

- Dies kann der Pfarrer oder ein(e) hauptamtliche(r) kirchliche(r) Mitarbeiter/-in der Pfarrgemeinde sein, in der Sie wohnen.

- Es kann auch jede(r) andere Priester oder Seelsorger/-in sein, der/die für Sie gut erreichbar ist und zu dem/der Sie Vertrauen haben,

Eine nur schriftliche Eintrittserklärung Ihrerseits an irgendeine Pfarrgemeinde genügt nicht!

Mit Ihrem Gesprächspartner werden Sie über die Motive für Ihren damaligen Kirchenaustritt wie auch über Ihre Wünsche, Erwartungen und Vorstellungen im Blick auf Ihr Leben als Katholik/-in sprechen. Steht die Ernsthaftigkeit Ihres Wiedereintrittswunsches fest, folgt der nächste Schritt.

Zweiter Schritt: Praktische Vorbereitungen

Gemeinsam mit Ihrem Gesprächspartner stellen Sie beim Bischöflichen Generalvikariat einen Antrag auf Wiederaufnahme in die Katholische Kirche. Er enthält die für die Kirche wichtigen Angaben zu Ihrer Person. Erforderlich sind folgende Dokumente:

1. Austrittsbescheinigung aus der kath. Kirche (haben Sie vom Amtsgericht erhalten);

2. Taufurkunde bzw. Auszug aus dem Taufbuch der Gemeinde, in der Sie getauft wurden;

3. Nachweis Ihrer Firmung (erhalten Sie in der Gemeinde, in der Sie gefirmt wurden);
4. Ihren Personalausweis.

Sollten Sie weder Tauf- noch Firmurkunde besitzen, wird Ihnen Ihr Gesprächspartner helfen, sie zu besorgen.

Der Bischof beauftragt dann einen Priester, Sie wieder in die Gemeinschaft der Katholischen Kirche aufzunehmen. Die Taufe, die Sie früher bereits empfangen haben, bleibt für das ganze Leben gültig und wird nicht wiederholt. Sollten Sie noch nicht gefirmt sein, kann Ihnen der Priester im Rahmen der Wiederaufnahmefeier das Sakrament der Firmung spenden.

Dritter Schritt: Die Feier der Wiederaufnahme

Die Wiederaufnahme geschieht im Rahmen einer schlichten gottesdienstlichen Feier in einer Katholischen Kirche. Der zur Wiederaufnahme beauftragte Priester, zwei Katholik(-inn)en als Zeugen und eventuell andere von Ihnen gewünschte Personen nehmen daran teil. Nachdem Sie das Glaubensbekenntnis gesprochen haben, nimmt der Priester Sie wieder in die volle Gemeinschaft der Katholischen Kirche auf.

Wenn Sie es wünschen, kann Ihre Wiederaufnahme auch in einem Gemeindegottesdienst – sei es in dem Ihrer Pfarrgemeinde oder auch in dem einer Wahlgemeinde - stattfinden.

Von Ihrer Wiederaufnahme erhalten Ihre Pfarrgemeinde, Ihre Taufgemeinde, das Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt Nachricht.

Mit Ihrer Wiederaufnahme können Sie…

- wieder die Sakramente empfangen und Ihre anderen Rechte als Katholik/-in in der Katholischen Kirche wahrnehmen (Patenschaften; Kandidatur für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand und Teilnahme an den vielfältigen Aufgaben im Leben einer Gemeinde).

Ebenso verpflichten Sie sich,

- den Auftrag der Katholischen Kirche Ihren Möglichkeiten entsprechend mitzutragen. Dazu gehört auch der finanzielle Beitrag, der gewährleistet, dass die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann.


Wenn Sie als ausgetretene(r) Katholik/-in wünschen, wieder in die Katholische Kirche einzutreten, aber ein diesbezügliches Gespräch mit einem Seelsorger in Ihrer Heimatgemeinde scheuen, können Sie sich an eigens dafür im Bistum eingerichtete Kontaktstellen wenden.

Als Christ (einer anderen kirchlichen Gemeinschaft) katholisch werden

Sie waren oder sind Mitglied einer nicht-katholischen christlichen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft? Aus unterschiedlichen Gründen suchen Sie Ihre religiöse Heimat in der römisch-katholischen Kirche oder haben sie dort gefunden? Nun möchten Sie dies auch kirchenamtlich bestätigen lassen, was den Austritt aus Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft notwendig macht.

Dazu sind drei Schritte nötig:

1. ein klärendes Gespräch

2. praktische Vorbereitungen

3. die Feier der Aufnahme in die Katholische Kirche


Erster Schritt: ein klärendes Gespräch

Vereinbaren Sie mit dem katholischen Pfarrer Ihres Wohnortes ein Gespräch. Sie können aber auch jeden anderen Priester, jede(n) andere(n) katholische(n) Seelsorger/-in in Ihrer Nähe aufsuchen, die Sie kennen und zu denen Sie Vertrauen haben. Darüber hinaus können Sie sich mit Ihrem Anliegen auch an eine der im Bistum dafür zuständigen Kontaktpersonen oder Kontaktstellen wenden.

Mit Ihrem Gesprächspartner werden Sie…

- die Motive besprechen, die Sie zum Verlassen Ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft bewogen haben oder bewegen;

- über Ihre Vorstellungen, Wünsche und Erwartungen sprechen, die Sie mit der Teilnahme am Glaubensleben in der Katholischen Kirche verbinden;

- überlegen, wie Ihr weiterer Weg in die Katholische Kirche gestaltet werden kann.

Zweiter Schritt: praktische Vorbereitungen

Er besteht in der Teilnahme an einer Reihe von Gesprächen mit dem/der Seelsorger/-in oder auch einer kleinen Gruppe von Katholiken. Was Inhalt dieser Gespräche sein wird, hängt sehr davon ab, wie intensiv jemand bereits den katholischen Glauben, seine Besonderheiten, was seine Feiern und Praxis anbelangt, kennen gelernt hat.

Alles das, was Sie in der Teilnahme am Glaubensleben einer Gemeinde oder in der Begegnung mit katholischen Christen in Ihrer Nähe bewegt und zu Fragen veranlasst, kann Inhalt dieser begleitenden Gespräche sein. Auch hier gilt: katholischer Christ wird jemand nur im Mitleben mit anderen Christen katholischen Glaubens.

Ist so Ihr Entschluss, katholischer Christ zu werden, gereift, wird ein Antrag auf Aufnahme in die Katholische Kirche beim Bischöflichen Generalvikariat gestellt. Dazu brauchen Sie folgende Dokumente:

1. eine Austrittsbescheinigung aus der Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft, deren Mitglied Sie waren oder noch sind (erhalten Sie beim Amtsgericht); ist eine Austrittsbescheinigung durch das Amtsgericht nicht möglich, erbitten Sie diese seitens jener Glaubensgemeinschaft, deren Mitglied Sie waren oder noch sind;

2. eine Taufurkunde Ihrer bisherigen Kirche oder kirchlichen Gemeinschaft;

3. eine standesamtliche und kirchliche Eheschließungsurkunde, sofern Sie verheiratet sind oder es waren;

4. Ihren Personalausweis.

Der Priester, vorzugsweise jener, der Sie begleitet oder Ihre Begleitung durch Katholiken seiner Gemeinde verantwortet, wird vom Bischof beauftragt, Sie in die volle Gemeinschaft der Katholischen Kirche aufzunehmen. Die Taufe, die Sie in ihrer bisherigen Glaubensgemeinschaft empfangen haben und deren Gültigkeit die katholische Kirche anerkennt, wird nicht neu gespendet oder wiederholt.

Mit der Aufnahme in die Katholische Kirche werden in der Regel die Sakramente der Firmung und Eucharistie gespendet. Der Vorbereitung darauf dienen ebenfalls die vorangehenden Glaubensgespräche.

Dritter Schritt: die Feier der Aufnahme in die Katholische Kirche

Die Aufnahme in die katholische Kirche geschieht in der Regel im Rahmen einer Eucharistiefeier in der Kirche. Je nachdem wie diskret oder öffentlich Sie Ihren Weg in die katholische Kirche beschritten haben, wird die Eucharistie als Aufnahmefeier im kleinen Kreis von nur wenigen Personen oder als Gemeindegottesdienst gefeiert. Bei einer Feier im kleinen Kreis sind ein Priester, zwei Katholiken als Zeugen und von Ihnen erwünschte weitere Personen zugegen.

In jedem Falle haben Sie die Möglichkeit, die Form der Feier Ihrer Aufnahme mit dem begleitenden Priester abzustimmen.

Beide Formen der Aufnahmefeier sehen vor, dass Sie…

- das Glaubensbekenntnis sprechen,

- das Sakrament der Firmung empfangen und

- zur Kommunion gehen.

Firmpate wird jemand sein, der oder die als katholische(r) Christ/-in Ihren Weg in die Katholische Kirche mit begleitet hat.

Von Ihrer Aufnahme in die volle Gemeinschaft der katholischen Kirche werden benachrichtigt die katholische Pfarrgemeinde Ihres Wohnsitzes, das Generalvikariat, das Einwohnermeldeamt und das Finanzamt.

Als katholische(r) Christ/-in können Sie…

- alle Rechte und Pflichten in der Katholischen Kirche wahrnehmen (Patenschaften; Kandidatur für Pfarrgemeinderat und Kirchenvorstand und Teilnahme an den vielfältigen Aufgaben im Leben einer Gemeinde).

Sie werden…

- den Auftrag der Katholischen Kirche Ihren Kräften entsprechend mittragen. Dazu gehört auch die Kirchensteuer, die gewährleistet, dass die Kirche ihre vielfältigen Aufgaben erfüllen kann.







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~ Papsttreu + Marianisch + Dogmentreu ~

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„Ich bin der Weg und die Wahrheit und das Leben; niemand kommt zum Vater, denn durch mich!“ (Joh 14:6)

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