Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 23.12.2007 - 12:21 | |
Das ist das andere Extrem.
Wenn schon Familienangehörige und vollkommen Fremde hier übereinstimmend so etwas vermuten, sollte zumindest das Sozialamt seine Hemmungen überwinden und seine Pflichten ernsthaft warnehmen.
Das Argument: lieber ein schlechtes Elternhaus als gar keins - ist menschenverachtend!
Gleichzeitig wird damit zugegeben, dass sehr wohl Missstände festgestellt wurden, man dagegen aber nicht unternehmen will, obwohl man könnte.
Natürlich spielt hier auch der Sorgerechtsstreit zwischen Eltern und Großeltern eine große Rolle. Hier spielen sich fast immer regelmäßig Schlammschlachten ab, bei denen die unterlegene Partei oft auch zu unangemessenen Mitteln greift.
Dass das Jugendamt befürchtet, hier von einer der beiden Parteien für deren Zwecke eingespannt zu werden, ist klar und verständlich.
Wenn aber keine Beweise gefunden werden, ist auch ein Gericht machtlos und wird, zwangsläufig, der unterlegenen Partei Meinungsmache vorwerfen.
Aber es gibt auch andere Fälle.
Mir persönlich ist ein Fall bekannt, wo die Eltern ihren Sohn auf Umgangsrecht mit ihrem Enkel verklagt haben, weil dieser den Kontakt zu ihnen abgebrochen hatte.
(Das Kind hatte niemals bei den Großeltern gelebt und den Eltern war hinsichtlich des Kindeswohles nicht das Geringste vorzuwerfen - und wurde es auch nicht. Es stand von Anfang an fest, dass das Kind ein untadeliges Elternhaus hatte.)
Im Laufe des Prozesses kam nicht nur heraus, das erst der dritte Anwalt die Großeltern vertreten wollte, sondern dass die Großeltern sich, wie der Richter formulierte: "zuletzt auf nicht mehr hinnehmbare Weise" in das Familienleben der Kindeseltern eingemischt hatten. Angeblich gut gemeinte Ratschläge wurden zu Zwangsforderungen unter Androhung von Enterbung und rechtlichen Schritten. Die Großeltern, maßgeblich die Großmutter, hatten den Kindeseltern nach und nach in jedem Bereich deren Lebens vorgeschrieben, wie und wann sie was mit ihrem Kind zu tun hätten und wie oft und wie lange die Kindeseltern ihr Kind den Großeltern ohne jedes Recht auf Auskunft oder eigene Aufsicht zu überlassen hätten.
Die Großeltern hatten schließlich sogar versucht, ihren Sohn zu einer Scheidung zu bringen, indem sie ihn mit einer massiven Lügenkampagne gegen seine Frau ausgespielt hatten, die in wüsten Beschimpfungen und unhaltbaren Vorwürfen gegen beide Kindeseltern gipfelten, als dies nicht funktionierte. Das alles in der Hoffnung, das bei einer Scheidung der Kindesvater das Sorgerecht erhält und - Mangels Zeit und Erfahrung - ihnen dann ihren Enkel zur Betreuung überlässt.
Als diese Intrigen der Großeltern aufflogen, kam es zum Bruch.
Die daraufhin klagenden Großeltern konnten durch ihre eigenen Schreiben an die Kindeseltern überführt werden, welche Auszugsweise verlesen wurden. In einem davon stand sogar, dass das Enkelkind das Bedürfnis der Großeltern nach Zuneigung zu erfüllen hätte - oder so ähnlich. Aufgesetzt von einem Anwalt! (Brrrh! Sogar dem Richter hatte es da die Sprache verschlagen.)
Trotzdem fühlten sich die Großeltern bis zu letzt im Recht und gingen bis zum äußersten.
Als der Ausgang des Verfahrens deutlich wurde, führten die klagenden Großeltern die schriftliche Aussage eines Verwandeten ein, der als Zeuge eines Vorfalles zwischen den Kindeseltern und dem Kind auftrat, der in der Wohnung der klagenden Großeltern passiert sein sollte. Diese Aussage konnte jedoch widerlegt werden, da die Kindeseltern zweifelsfrei nachweisen konnten, dass sie und ihr Kind zu dem Zeitpunkt, als der darin geschilderte Vorfall sich ereignet haben soll, ganz wo anderst waren - genau wie der als Zeuge fungierende Verwandte, wie schließlich herauskam.
Daraufhin versuchten die Großeltern sogar, den Kindeseltern auf einmal Kindesmisshandlungen zu unterstellen, sowie den Eltern der Kindesmutter den angeblichen Missbrauch ihrer Tochter, um so eine Gefährdung ihres Enkelkindes zu konstruieren. (Vermutlich wollten sie so erreichen, das, wenn sie schon kein Umgangsrecht erhielten, dieses den anderen Großeltern auch verweigert würde.)
Das ging dem Richter dann doch entschieden zuweit, zumal die klagenden Großeltern auf seine sehr eindringliche Frage hin keinerlei Beweise für diese neuen Behauptungen vorbringen konnten: es gab einfach keine, sie hatten sich das aus den Fingern gesogen. Das hat der Richter ihnen dann auch auf den Kopf zugesagt. Die Reaktion der klagenden Großeltern: schweigen und niederschlagen der Augen, sagte dann alles.
Die Klage wurde abgewiesen und den klagenden Großeltern das Umgangsrecht Aufgrund Gefährdung des Kindeswohls untersagt. In seiner Begründung führte der Richter noch aus, das ein Enkelkind nicht dazu da ist, das Bedürfnis der Großeltern nach Zuneigung zu erfüllen.
Das nur als Negativbeispiel, wie weit falsch verstandene oder praktizierte großelterliche Zuneigung gehen kann. Sogar Verwandte ließen sich hier zum Werkzeug machen. Und soweit ich weis, ist das kein Einzelfall gewesen.
|