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<claudia_83>
unregistriert

...   Erstellt am 10.10.2007 - 14:14Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo miteinander,

habe da mal ne Frage.
Ich musste gestern zu einem Gespräch in die Arge bzgl. des Jobnetzwerks.
In diesem "Ding" wird ja wirklich alles reingeschrieben: von A wie Adresse bis Z wie Zusatzqualifikationen.
Mir wurde offen ins Gesicht gesagt ich möchte ein Passbild von mir mitbringen, sonst werde ich mit dem Handy geknipst.
Jetzt mein Problem:
Ich möchte nicht das mein Bild geschweige denn meine Adresse mit vollständigem Namen und Geb.datum ins Internet gestellt wird.

Kann mir bitte jemand sagen wie ich vorgehen kann!!!!

Danke im Vorausl.




Sebastian ...
Admin und Moderator
...............

...

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...   Erstellt am 11.10.2007 - 15:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Unter der Berücksichtigung der sog. Mitwirkungspflicht kann ich dir folgendes raten: Geh zum Landes- Datenschutzbeauftragten und schildere Deinen Fall. Lass Dir am Besten ein amtliches Schreiben ausfüllen, dass dies nun durch den Datenschutzbeauftragten geprüft wird (falls es datenschutzrechtliche Einwände gibt). Danach legst Du dies Deinem Sachbearbeiter vor. Der muss nun abwarten, was der Datenschutzbeauftragte von sich gibt. Du hast ein Anrecht auf Privatsphäre.

Zu Bedenken ist auch das sog. Gleichstellungsgesetz. In diesem wird klar geregelt, dass Bewerbungsunterlagen NICHT mit einem Passbild angefordert werden dürfen. Ein Anwalt freut sich darüber bestimmt.

Falls die anderen noch andere Erfahrungen gemacht haben, bitte ich diese hier kund zu tun.

(Dies ist keine verbindliche Rechtsauskunft, sondern ein freier Erfahrungs- und Meinungsaustausch.)





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Alle von mir gemachten Aussagen und Antworten auf Fragen entsprechen lediglich meiner persönlichen Meinung. Ich erteile grundsätzliche KEINE Rechtsberatung!

<claudia_83>
unregistriert

...   Erstellt am 17.10.2007 - 15:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo ich bins wieder.
Erstmal danke für die Antwort @ Sebastian.
Diesen Schritt brauchte ich nicht mehr zu gehen. ich habe mir nämlich meine Eingliederungsvereinbarung noch mal angeschaut und dort stand "zur Sichtung und Erstellung der Bewerbungsunterlagen".
Also hab ich ein Anwaltsschreiben aufgesetzt, arbeite nebenbei bei nem Anwalt, dass ich doch komplett aus diesem Jobnetzwerk ausgetragen werden soll.

Und was soll ich sagen, ich bin da RAUS.

Ja , ein kleiner Schritt nach vorn und ein großer Schritt nach hinten für die Sozialagentur.



"Lasst euch nicht zu etwas zwingen, was nicht in der Eingliederungsvereinbarung steht."




Sebastian ...
Admin und Moderator
...............

...

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Beiträge: 350
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...   Erstellt am 17.10.2007 - 16:48Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Glückwunsch, dass es auch viel leichter ging. Gut das Du das Ergebnis hier noch einmal ins Forum gestellt hast. So können die anderen Foren Teilnehmer/innen immer etwas dazu lernen!

[Dieser Beitrag wurde am 17.10.2007 - 16:49 von Sebastian aktualisiert]





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Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 19.10.2007 - 09:27Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Der Inhalt des Schreibens währe für andere hilfreich. Vielleicht könntest du diesen hier einstellen?





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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