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<2007> unregistriert
| Erstellt am 31.08.2007 - 04:35 | |
Hallo Leser,
ich bin seit 15 juni ALG2 Empfänger und bin bis dahin Tätigkeiten als Grafiker und technischer Zeichner nachgegangen.
Ich habe zwei staatlich anerkannte Berufe.
Bisher beschränkte sich die ARGE/Jobcenter lediglich darauf mich zu brechen, um mich gefügig zu machen.
Am Dienstag wurde meine ARGE Betreuerin gekündigt, eine Mitarbeiterin vom Jobcenter hat mich darauf hin
wegen einem Vermittlungsgespräch vorgeladen.
Sie sagte unter Sanktionsandrohung bis zu ganzem Versagen der Leistungen, daß ich noch heute Nacht
in einer Fabrik als Akkordarbeiter für Adecco
schaffen werde.
Von Adecco wurde mir blitzartig ein Vertrag untergejubbelt, den ich nicht mal lesen konnte,
weil ich gleich an der Produktionsstraße abgeliefert
wurde. Weil ich keinen Spind bekam, und gezwungen war meine Klamotten und Wertsachen zu verstecken,
gelang mir das offensichtlich nicht und mir wurden
50 EUR geklaut. Ich wurde während der Arbeitszeit permanent von einem alten Schwuler-Türken sexuell
belästigt und eine Arbeitseinweisung gab es auch nicht. Gehörschutz bakam man nicht, trotz der 90 Dezibil.
Nur zwei Stöpsel, die bei der 5000 mal wiederholenden Bewegung ständig in den Öl-Dreck fielen.
Desweiteren musste ich mir Beleidigungen von ebenfalls in der Nacht von Adecco
eingestellten "Mitarbeitern" ohne Hauptschulabschluss wie "Behinderter" anhören.
Ich bin heute Nacht nicht hingegangen, weil ich es nicht einsehe mit Kriminellen "aus hinter den Bergen"
und sexuell agressiven Schwuler-Türken Nachts am Fließband arbeiten zu müssen.
Denn meine Menschenwürde möchte ich mir trotz ALG2 erhalten und zwei Berufsausbildunngen,
für deren Abschluss ich viel Einsatz, Kraft und Geld bezahlt habe, habe ich meiner Überzeugung nach
auch nicht umsonst gemacht.
Nun meine Fragen an Euch..
Was kann ich tun, um diesen Job zu kicken, ohne daß mir tatsächlich die Leistung versagt oder gekürzt wird?
Kann ich die Jobcenter-Mitarbeiterin dafür, was mir dort passiert ist, verantwortlich machen, zumal sie mir z.B.
gesagt hat, sie hätte die dortigen Arbeitsplätze inspiziert und als sehr gut eingestuft, womit sie die agressive
homosexuelle Haltung eines oder anderen Arbeiters dort billigt, und mich dem duldend ausgesetzt hat?
Was kann ich wegen dem geklauten Geld tun?
Wie oft kann die mich im Monat überhaupt zu einem Vermittlungsgespräch vorladen/mit Vorladungen bombardieren?
Ich hoffe jemand kann dazu etwas konstruktives sagen..
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 31.08.2007 - 09:56 | |
Hallo,
stelle bei der Polizei eine Anzeige wegen sexueller Belästigung gegen die Person in der Firma zusätzlich eine Anzeige wegen Diebstahls gegen unbekannt. Damit ist das aktenkundig!
Dann mit diesen Anzeigen zur Sachbearbeiterin.
Führe bei der Sachbearbeiterin sämtliche Dinge an. Keine Arbeitsanweisung, kein Gehörschutz, fortwährende Beleidigungen usw.
Wenn SB nicht einsichtig, zum Vorgesetzten und beschweren.
Gruß
Quinky
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quinky 5 Sterne Auszeichnung
    

Status: Offline Registriert seit: 27.04.2007 Beiträge: 536 Nachricht senden | Erstellt am 31.08.2007 - 10:16 | |
Erweiterung
Dadurch das Dir kein Spind zur Verfügung gestellt wurde (ist der Arbeitgeber verpflichtet) stelle Schadenersatz gegen den Arbeitgeber wegen diesen 50€.
Falls zu einem späteren Zeitpunkt, falls SB nicht einsichtig, es zu Sanktionen oder ähnlichem kommen sollte, sind die Strafanzeigen sowie die Schadenersatzforderung ein Beweis, das diese Arbeit absolut unzumutbar ist.
Du bist zwar verpflichtet, jede Arbeit anzunehmen, aber nur wenn sie ZUMUTBAR ist. Sexuelle Belästigung verstößt gegen die guten Sitten.
In dem Falle hast Du unumstößliche Beweise der Unzumutbarkeit.
Gruß
Quinky
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<2007> unregistriert
| Erstellt am 31.08.2007 - 10:51 | |
Guten Morgen,
danke für die schnelle Antwort. Ich weiss nicht ob es sehr schlau war, aber ich habe heute bereits meiner Sachbearbeiterin eine Mail
mit einer begründeten Ablehnung der Arbeitsstelle geschickt.
Da es sich um Verstöße gegen das AGG/Beschäftigtenschutzgesetz und teils das GG handelt, hoffe ich wird sie nachsichtig und mich
zu keinen weiteren Jobs mit vergleichbaren Charakter zwingen. Ich mache sie dafür verantwortliich, da der Vermittlungsversuch unter Androhung des Entzugs der mir laut GG zustehenden Sicherung des Existenzminimums geschah.
Das habe ich ihr auch geschrieben, ich hoffe sie schluckt´s..
Die Anzeigen werde ich also auf jeden Fall machen müssen, allerdings zwei gegen Unbekannt, ich hoffe,
aus verständlichen Gründen.
Ist ein Arbeitsvetrag mit einem unvollständig unterzeichneten Teil (zwei Teile) nichtig oder
wirksam?
Grüße
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.08.2007 - 14:27 | |
Welcher Teil?
Abgesehen davon ist für eine mögliche Sanktion unrelevant, ob ein Arbeitsvertrag zustande gekommen ist und wieder gekündigt wurde, oder erst gar nicht bestanden hat.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
<2007> unregistriert
| Erstellt am 31.08.2007 - 19:42 | |
Hallo,
Ich meine den Teil des Vetrags, den ich ausgehändigt
bekommen habe, der ist von mir nicht unterschrieben.
Ist der also nichtig?
Du schreibst, für eine Sanktion ist es unwichtig,
ob ein Vertrag zu Stande kam. Korrigier mich wenn ich falsch liege, aber ich glaube Du irrst Dich, denn was für einen besseren Grund sonst hätte das Jobcenter eine Sanktion zu verhängen, wenn nicht den, daß eine Arbeit abgelehnt wird, daß also ein Arbeitsvetrag einseitig (in dem Fall meine Person)
abgelehnt wird?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.08.2007 - 19:59 | |
Das dein Teil deines Vertrages von dir nicht unterschrieben ist, ist belanglos. Der Teil, den dein AG hat, ist von dir unterschrieben, und nur das zählt.
Das SGB II § 31 Abs. 1 Nr. 1c sieht die selbe Sanktion vor für:
- die Ablehnung eines zumutbaren Jobs
- die Kündigung eines zumutbaren Jobs
- das verhindern des Zustande kommens eines Arbeitsvertrages eines zumutbaren Jobs
Was letztlich zutrifft, ist also egal.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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sabelmaus  Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 31.08.2007 Beiträge: 10 Nachricht senden | Erstellt am 31.08.2007 - 20:12 | |
Hallo!!
Wenn du bei Adecco bist hast du einen ansprechpatner, zu den kannst du sagen was dort abgeht und das du es dort nicht aushälst. Die haben noch mehr als nur die eine Firma an der Hand. Mein Mann ist seit Juli 2007 bei Adecco und war schon bei zwei Firmen und ist jetzt wieder bei der ersten und seine Ansprechpatnerin ist sehr verständnis voll Frau und setzt ihn, wenn sie Arbeit in der nähe unseres Wohnorts hat, dort ein. Wir hatten sie drum gebeten da zu wenig Fahrgeld vom Amt kommt. Also denk ich das du mit sexueller belästigung alle male woanders hinversetzt werden kannst.
Ich hoffe es kommt nicht falsch bei dir an, ich meine es gut.
Geh gleich Montag hin oder ruf dort an. Sonst würde ich mir an deiner Stelle einen Anwalt nehmen und alles über ihn laufen lassen, sollte sich Adecco und das Amt sich quer stellen.
LG Sabrina
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<2007> unregistriert
| Erstellt am 01.09.2007 - 15:38 | |
@Sabelmaus
Hallo,
na ja, ich bezweifle daß der "Ansprechpartner" von dieser Zeitarbeitsfirma mir gesonnen sein wird.
Schließlich ziehe ich seine Firma in den Dreck und mache ihm Probleme. Das wird seine Sicht der Dinge sein. Die arbeiten nämlich Hand in Hand mit der Produktionsstrasse des Herstellers zusammen und mieten sogar deren Büros. Sie sind unmittelbar voneinander abhängig und leihen/beleihen sich auschließlich selbst. Das bedeuted diese Firma würde mich niemals woanders hinschicken, sondern würde mich zunächst zuhause lassen, und meine Minusstunden (8 pro Tag) würden wachsen, oder sie würden mich zu einer anderen Produktionsstrasse für paar EUR/Std stecken. Da kommen nur mit viel Glück die magischen 70% des Tariflohns heraus, vorausgesetzt die zahlen auch ganze Gehälter aus. Denn einige meiner Bekannten haben seit Monaten Regressansprüche. Begründet wurde dies damit, daß eine neue Software eingeführt wurde und Stunden vergessen wurden.. ist aber anderes Thema.
Habe auch von Bekannten gehört, daß es in kleineren Ortschaften etwas humaner zugeht. Zudem ist dieses Jobcenter hier, dafür berüchtigt, Leute unter großem Zwang dahin oder ins MC zu stecken. Ähnlich wie in Berlin auch. Ich ziehe den Weg durch, den auch schon "quinkie" erläutert hat.
Gruß
@Ottokar
Hallo,
Daß hier das Jobcenter Sanktionen verhängen kann, war mir schon klar. Mein Interesse gilt ehe dem, wie ich diese verhindern kann.
Du schreibst vom Inhalt des SGB II § Abs 31, in welchem Paragrafen (SGB? BGB? GG?) ist definiert was zumutbar ist und was nicht?
Wieso trifft es bei mir zu? Du hälst diesen Arbeitsplatz mit den von mir beschriebenen Umständen also für zumutbar?
Gruß
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 01.09.2007 - 20:40 | |
schrieb
Du schreibst vom Inhalt des SGB II § Abs 31, in welchem Paragrafen (SGB? BGB? GG?) ist definiert was zumutbar ist und was nicht?
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Die Sanktionen richten sich nach SGB II § 31.
Die Zumutbarkeit ist in SGB II § 10 und der Handlungsanweisung dazu geregelt.
schrieb
Wieso trifft es bei mir zu? Du hälst diesen Arbeitsplatz mit den von mir beschriebenen Umständen also für zumutbar?
Gruß
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Du hast geschrieben, dass du der Meinung bist, das es für die Sanktion relevant ist, ob ein Arbeitsvertrag bestand oder nicht. Wie ich in meinem Beitrag vom 31.08.2007 - 19:59 dargelegt habe, ist das eben nicht relevant.
Das hat nichts damit zu tun, ob ich die von dir geschilderten Zustände für zumutbar halte oder nicht. Ich bin deshalb darauf nicht weiter eingegangen, da quinky schon alles weitere dazu gesagt hatte.
Ich selbst bin der Meinung, falls du darauf Wert legen solltest, dass hier allein Aufgrund der sexuellen Belästigung ein wichtiger Grund für eine sofortige und fristlose Kündigung vorliegt. Deshalb ist es, auch zur Beweissicherung gegenüber der ARGE, enorm wichtig, ohne weitere Verzögerung sofort eine Anzeige wegen sexueller Belästigung zu machen!
Sexuelle Belästigung ist nicht nur Sittenwidrig sondern als Straftat strafbar.
Dafür sorgt u.a. das "Gesetz zum Schutz der Beschäftigten vor sexueller Belästigung".
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