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<Biene >
unregistriert

...   Erstellt am 27.08.2007 - 14:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute vieleicht könnt ihr mir ja helfen . Ich wohne bei meinem Sohn als BG er ist unter 25 ,hatte aber mit 18 diese wohnung schon befohr das gesetzt unter 25 raus kam.Fakt ist er hatt im Juni 2007 seine Ausbildung abgeschlossen. Und hatt bis heute nur einmahl 138 € und 230 € bekommen er hat alle Papiere eingereicht oft dort angrufen beim Job center und hat bis heute (ende August) kein cent mehr bekommen viele Rechnungen sind auf und das Intressiert überhaupt niemanden dort wir haben dann heute erfahren das nsere Sachbearbeiterin im Urlub ist und wie soll es anders sin wir ja noch nicht mal Tel die Vertretung erreichen. Meine Frage weiß jemand wie mann sich dagegen wehren kann ????
Wäre sehrdankbar für ere Hilfe.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 27.08.2007 - 17:07Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

dieser Sachverhalt rechtfertigt eine Untätigkeitsklage mit Antrag auf Feststellung der Bedürftigkeit nach SGB II sowie Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz (= Eilantrag bzw. Antrag auf einstweilige Anordnung). Eine andere Möglichkeit sehe ich nicht.
Klagen könnt ihr selbst oder mittels Rechtsanwalt (= Prozesskostenhilfe).
Kosten entstehen deinem Sohn als ALG2-Empfänger dabei nicht. Bei der Ausarbeitung einer Klageschrift bin ich gern behilflich.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---


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