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Angel 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 15.10.2007
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 16.10.2007 - 12:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

im moment habe ich meine ziemlich aufgebrachte Mutter am Telefon und bin mit meinem Latein auch am Ende. Sie hat heute ihren Alg2 Bescheid erhalten.
Kurz zu den Fakten:

Vater ist seit Oktober 06 100% Behindert mit Pflegestufe2 plus Zusatz (Weglaufdentenzen), er bekommt Rente und Pflegegeld (wird ja nicht angerechnet, das Pflegegeld), meine Mutter ist HH Vorstand,40% Behinderung wegen Diabetis mellitus Typ 2 und Spätfolgen, im HH lebt meine älteste Tochter (6Jahre alt).

Laut Bescheid steht meiner Mutter ein Regelsatz in Höhe von 320 Euro zu, sie bekommt 35,79Euro an Mehrbedarf aufwenige Kosten, annerkannte Kosten für Unterkunft und Heizung insgesammt 44,-Euro. Und meine Tochter wird überhaupt nicht aufgeführt, dass obwohl sie dort gemeldet ist. Meine Eltern bekommen laut Bescheid monatl. 364,-Euro.

Laut Alg2 Online Rechner hat meine Mutter einen Anspruch von731,00 Euro monatlich.

Angemerkt sei, dass dies die Berechnung nach einem Wiederspruch ist, da sie vorher überhaupt kein Geld bekommen sollte.

Soll sie nun abermals Wiederspruch einlegen?

Grüße und danke im vorraus

[Dieser Beitrag wurde am 16.10.2007 - 13:02 von Angel aktualisiert]





Signatur
Pessimisten sind Optimisten mit Lebenserfahrung

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 16.10.2007 - 14:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was erhält dein Vater lt. Bescheid?

Deiner Schilderung entnehme ich, das Vater, Mutter und Enkelin (wie alt? was macht sie?) im selben Haushalt wohnen.

Mal vom Mehrbedarf abgesehen, hätte:
- dein Vater Anspruch auf 312 Euro Sozialgeld,
- deine Mutter auf 312 Euro Regelleistung,
- deine Tochter, abhängig von ev. Einkommen (Kindergeld, Unterhalt), auf 347€ Regelleistung oder Sozialgeld.
Dazu die angemessenen KdU.

Deine Tochter lebt zwar im selben Haushalt mit ihren Großeltern, bildet aber eine eigene BG, gehört also nicht zur BG der Großeltern.
D.h. sie müsste einen eigenen Antrag stellen! Das geht aber per Definition nur, wenn sie mindestens 15 Jahre alt ist. Ansonsten muss das ihr Erziehungsberechtigter für sie tun.





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Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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