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stressbolzen 
Neu dazu gekommen


...

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Beiträge: 8
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 09:31Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb
    Na da haben wir es doch:

    "Mitteilen über den Sachstand Antragstellung Erwerbsminderungsrente."

    Diese "Pflicht" bezieht sich also eindeutig und ausschließlich auf die Antragstellung, auf nichts anderes.
    Diese Satz kann nur so verstanden werden: "Teilen sie mit, ob und wann sie Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben."


Hallöle,
ich hätte jetzt gedacht zum Sachstand einer Antragsstellung gehört auch die Ablehnung des Antrags.

Aber selbst wenn alles einwandfrei korrekt formuliert gewesen wäre und Ma hätte es dann vergessen oder nicht als wichtig befunden, da sich finanzielle durch die Ablehnung nichts geändert hätte und der SB dann die Sanktion vollstreckt hätte. Würde man doch eigentlich bei 35% Kürzung unter einem Satz liegen der menschenunwürdig wäre.
Das wären gerade mal so um die 225 euronen.
In wie weit dieses wohl rechtens wäre?????????

Ich danke euch allen und werde mich auf jeden wieder melden wenn der SB reagiert hat.
Des Weiteren hat man hier im Forum auch so ne Menge zu stöbern. Man kommt aus den Kopfschütteln nicht raus.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 02.11.2008 - 12:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


stressbolzen schrieb

    Hallöle,
    ich hätte jetzt gedacht zum Sachstand einer Antragsstellung gehört auch die Ablehnung des Antrags.

Das hat die SB wohl auch ...

Dann müsste da aber z.B. stehen: Sachstand Antrag - ohne -stellung.
So wird aber das Ganze ausschließlich auf die Stellung des Antrages reduziert.

Wenn dort steht: "Sachstand Antrag", dann sind dazu folgende Fragen zu beantworten:
- Antrag gestellt? Wann?
- Antrag bewilligt/abgelehnt? Wann?

Da dort aber steht: "Sachstand Antragstellung", dann ist dazu nur folgende Frage zu beantworten:
- Antrag gestellt? Wann?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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