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ElsiTeillwissend ...
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 00:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ Joergl:

nö, die BG-Nummer hat ein 'BG' in der Mitte - zumindest in Berlin. Vermutlich aber auch anderswo. Das A ist Hinweis auf die Kunden-Nummer (für AA und die Vermittler).

Und: Ich für meinen Teil wollte nicht, dass jeder meine Kenn-Nummern lesen kann. Dabei denke ich nicht mal so sehr an die SBs (da kann man zwar auch nie wissen ...), sondern z.B. an Idioten, die sie für irgendwelche Spielchen (oder was auch immer) missbrauchen könnten, und mir hängt dann vielleicht etwas an, was ich gar nicht verbrochen habe ... oder so. Man weiß schließlich nie, wer sich außer den Ratsuchenden und BeraterInnen noch alles hier herumtreibt.
(Ich habe da die eine oder andere Erfahrung mit anderen Kenn-Nummern und bin froh, dass es nicht mich persönlich getroffen hat).

gut's nächtle!

Elsi...





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ElsiTeillwissend ...
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 00:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Dino schrieb

    Immer mit der Ruhe

Na kloar!

Dino schrieb

    Ich lese sie 3 mal.

Jetzt nicht mehr.

Dino schrieb

    Es könnte sein, das eine abgesendete Antwort etwas länger braucht, um aufzutauchen.

Danke für den Hinweis. Beim nächsten Versuch bin ich schlauer!

Dino schrieb

    Stelle dir mal vor, du müßtest alle Antworten im Forum per Hand einsortieren

Lieber nicht! Erinnert mich zu sehr an meine erste ABM vor ... Ewichkeiten: Dünnpapierige Krankenkassen-Bescheinigungen einer KH-1.-Hilfe-Station nach Nummern sortieren; eine Woche lang.

Dino schrieb

    Entspannen und mal lächeln
    Dino

Keine Sorge, so gestresst bin ich nun auch wieder nicht. Ich war immerhin ruhig genug, um weitere Versuche zu starten, gell?


LG Elsi...

[Dieser Beitrag wurde am 31.10.2008 - 00:39 von ElsiTeillwissend aktualisiert]





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stressbolzen 
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 01:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wolf27 schrieb
    Hallo Stressbolzen,

    ohne den Text der EGV zu kennen, kann nicht festgestellt werden, ob die darin enthaltenen Vereinbarungen rechtskonform sind. Kannst du den Text mal bitte einstellen?

    Btw: Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc. sollten auch geschwärzt/unkenntlich gemachten werden! Auch hierüber ist eine Zuordnung durchaus noch möglich.

    LG Wolf


Juten Morjen,
den Brief habe ich nochmal bearbeitet und er müsste jetzt in Ordnung sein.
Danke für die Tips, habe mir jetzt nicht so die Gedanken gemacht, vor allen Dingen nicht das der Bearbeiter durchdrehen könnte wenn er davon erfährt.

Zu der Antwort von Wolf27:
Was ist der Text der EGV??
Würde ich gerne einstellen, habe diesen aber leider nicht. Ist dieser so gekennzeichnet?

Schönen Dank




stressbolzen 
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 02:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nochmal Morjen,

habe mal geschaut was eine EGV ist, wenn ich richtig geschaut habe ist es eine Eingliederungsvereinbarung.
Werde mich mit Ma kurzschliessen und nachfragen ob und wo sie diese hat.
Mit Ma ist es echt anstrengend, man muss ihr allet aus der Nase ziehen bzw. gegen ihren Sturrkopf muss man auch noch angehen.
Ich denke mal wenn ich mich mit dem SB hinsetze bringt es auch nichts wa, der würde nicht mit mir zusammenarbeiten wollen bzw. dürfen.
Ich bräuchte evtl. ein Vollmacht von Ma, würde dieses gehen?
Gut zu Fuss ist sie ja sowieso nicht, könnte sie auf jeden viel entlasten.

Bis denne




Ottokar ...
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...   Erstellt am 31.10.2008 - 11:29Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Da sich die Anhörung auf eine Verpflichtung in einer EinV bezieht muss eine solche bestehen!

Falls darin wirklich so etwas steht, ist das meiner Meinung nach Sittenwidrig!
Damit würde eine sanktionierbare Pflichtverletzung konstruiert, die es weder lt. §§ 60 bis 66 SGB I noch nach SGB II oder X gibt.
Die SB kann hier nicht eigene Gesetze aufstellen!





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stressbolzen 
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...   Erstellt am 01.11.2008 - 14:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallöle,
wa bei Ma und haben eine EGV gefunden.
Muss sie mir erst mal genau Durchlesen, wollte sie vorweg hier Einstellen damit ihr euch einen Einblick verschaffen könnt.
Danke für eure Mühe
http://home.arcor.de/gerd_raspl/EGV%20Seite%201.jpg
http://home.arcor.de/gerd_raspl/EGV%20Seite%202.jpg
http://home.arcor.de/gerd_raspl/EGV%20Seite%203.jpg

[Dieser Beitrag wurde am 01.11.2008 - 15:05 von Ottokar aktualisiert]




Ottokar ...
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...   Erstellt am 01.11.2008 - 15:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Na da haben wir es doch:

"Mitteilen über den Sachstand Antragstellung Erwerbsminderungsrente."

Diese "Pflicht" bezieht sich also eindeutig und ausschließlich auf die Antragstellung, auf nichts anderes.
Diese Satz kann nur so verstanden werden: "Teilen sie mit, ob und wann sie Antrag auf Erwerbsminderungsrente gestellt haben."

Ansonsten hätte drin stehen müssen: "Information über das Ergebnis ihres Antrages auf Erwerbsminderungsrente."
Oder die SB hätte einfach nur das Wort "Antragstellung" weglassen müssen. So hat sie diese Mitteilungspflicht aber allein auf die Antragstellung spezifiziert.

Unklare oder missverständliche Formulierungen der SB können nicht auf Kosten des Betroffenen gehen.
Ansonsten wie schon geschrieben:
damit wird eine sanktionierbare Pflichtverletzung konstruiert, die es weder nach §§ 60 bis 66 SGB I noch nach SGB II oder X gibt, was in höchstem Maße rechts- und sittenwidrig ist.

[Dieser Beitrag wurde am 01.11.2008 - 15:10 von Ottokar aktualisiert]





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Cherie ...
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...   Erstellt am 01.11.2008 - 15:16Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wie krank muss man eigentlich sein, um so eine EGV zu verfassen





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 01.11.2008 - 16:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Cherie schrieb

    Wie krank muss man eigentlich sein, um so eine EGV zu verfassen

Nicht krank, nur Unwissend.





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...   Erstellt am 01.11.2008 - 19:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Unwissend ! Gibt es vielleicht einige, aber es gibt auch einige, die genau wissen was sie tun !

Normalerweise müssten diese Leute, auf der anderen Seite des Schreibtisches sitzen.

Habe mich auch schon beim Amt beworben .....

aber wahrscheinlich war ich denen nicht dumm und skrupellos genug. Und im Gegensatz zu den Fallmanager kenne ich die Gesetze





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