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stressbolzen 
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...   Erstellt am 23.10.2008 - 18:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 




Hallo ihr alle,

habe irgendwie ne riesen Wut im Bauch und möchte diese hier einwenig abbauen.
Ich bin kein Hartz4 Empfänger und hoffe nie in diese verschiessene Mühle zu geraten.
Ich bekomme jedesmal Magengeschwüre wenn meine Stiefmutter bzw. mein Vater von dieser menschenverachtenden Mühle erzählen.
Heute geht es um meine Stiefmutter.
Es geht um eine Missachtung einer Meldepflicht.
Ma hatte mit dem Wissen des Jobcenters einen Rentenantag gestellt der aber abgelehnt wurde.
Allet klar, wieder ein Scheiss Tag aber was dann kam war irgendwie der Knaller, ihr sollen jetzt dreizig Prozent ihrer Bezüge gestriechen werden weil sie es versäumt hatte diese Ablehnung dem Jobcenter mitzuteilen.
Der Bearbeiter bezog sich auf einen Paragraphen den sich Ma leider nicht gemerkt hat.
Ich verstehe ja, wenn es irgendwelche Bezüge gibt und diese nicht meldet, das es dann evtl. Abzüge gibt aber sie hat sich doch gar keine Finanziellen Vorteile verschafft, weiter hat sie nichts gewusst bzw geahnt bei einer Ablehnung sich melden zu müssen.
Hat jemand zufällig schon einmal von einen ähnlichen Fall gehört, wenn ja wäre ich für jede Info dankbar.
Ich habe jetzt einen Namen und das Jobcenter und wollte mich morgen mit den Sachbearbeiter unterhalten. Hoffe bleibe ruhig und sachlich.
Ich glaube das hofft jeder der mehrmals ins Jobcenter muss, denke mal durchdrehen hilft nichts wa.
Danke euch jetzt schon
Rechtschreibfehler dienen der Unterhaltung.




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 24.10.2008 - 02:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


stressbolzen schrieb
    ...ihr sollen jetzt dreizig Prozent ihrer Bezüge gestriechen werden weil sie es versäumt hatte diese Ablehnung dem Jobcenter mitzuteilen.

Hallo Stressbolzen,

wenn sie es versäumt hat, woher weiß die ARGE dann jetzt davon?

stressbolzen schrieb
    Es geht um eine Missachtung einer Meldepflicht.
    Ma hatte mit dem Wissen des Jobcenters einen Rentenantag gestellt der aber abgelehnt wurde.
    Der Bearbeiter bezog sich auf einen Paragraphen den sich Ma leider nicht gemerkt hat.

Ich vermute mal eher, dass es hier um die 'Mitwirkung' geht!?

Sollte sich der SB auf § 60 SGB I: Angabe von Tatsachen berufen haben, dann ist die Androhung einer 30 %igen Kürzung ziemlich frech. In diesem Fall dürfte m. A. nach § 65 Abs. 1 SGB I: Grenzen der Mitwirkung dem widersprechen. Dort steht nämlich:

(1) Die Mitwirkungspflichten nach den §§ 60 bis 64 bestehen nicht, soweit

1. ihre Erfüllung nicht in einem angemessenen Verhältnis zu der in Anspruch genommenen Sozialleistung oder ihrer Erstattung steht oder

2. ...

3. der Leistungsträger sich durch einen geringeren Aufwand als der Antragsteller oder Leistungsberechtigte die erforderlichen Kenntnisse selbst beschaffen kann.


Da das JobCenter über den laufenden Rentenantrag informiert war, hätten sie sich dort auch selber nach dem Stand der Dinge erkundigen können.

stressbolzen schrieb
    Ich habe jetzt einen Namen und das Jobcenter und wollte mich morgen mit den Sachbearbeiter unterhalten.

Das ist jetzt nicht wirklich zu empfehlen. Du kannst nicht für deine Stiefmutter sprechen; es sei denn du hast eine entsprechende Vollmacht von ihr, dass du sie dort vertreten darfst.

Warte mal, was mein Kollege dazu sagt, bevor du da völlig unvorbereitet hinstürmst. Du willst die Situation ja sicher nicht "verschlimmbessern".

@ Ottokar: Bitte korrigiere mich, falls ich in die falsche Richtung "rudere". Danke!

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


stressbolzen 
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...   Erstellt am 24.10.2008 - 04:25Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

ich bedanke mich erstmal für die schnelle Reaktion.
Echt super!!!
Woher die ARGE davon weiss, gute Frage, hatte ich Ma gar nicht gefragt.
Man sollte wohl nicht gleich zur Kragenechse mutieren und lieber sachlich an die Sache herangehen.
Habe die Nacht drüber geschlafen und wollte heute erst einmal meine Rechtschutzversicherung anrufen, diese hat mir schon öfter telefonisch weiterhelfen können.
Werde Des Weiteren mich heute nochmal mit Ma in Ruhe unterhalten und fragen woher die ARGE überhaupt davon erfahren hat.
Eine Vollmacht habe ich natürlich nicht und verschlimmbessern ist natürlich auch nicht angesagt.
Ein wenig Zeit ist ja auch noch, denn der Bearbeiter wollte ihr erst einmal ein Schreiben zuschicken den sie dann ausfüllen und unterschreiben soll.

Sobald es Neuigkeiten gibt werde ich diese hier weitergeben.
Schönen Dank

PS: Vieleicht ist es auch so eine kleine Angstmache weil der Bearbeiter sich für eine Bemerkung von Ma wieder gross machen möchte.
Ma ist schwer krank und bekommt gerade mal ihr Haushalt mit ein wenig unterstützung hin und auf die Frage was Ma sich vorstellen könnte noch zu arbeiten sagte sie ein wenig spitz, Bearbeiter bei der ARGE. Vor der Frage standen wieder viele andere Fragen und viele Bemerkungen mit den man als betroffener Teilweise nicht so richtig klar kommt. Man muss doch mal Luftmachen dürfen und ausserdem fiel Ma nichts anderes ein.
Den die Jobvorschläge die kommen sind für das Krankheitsbild unter aller Kanone.
Sie würde ja gerne aber sie kann einfach nicht mehr arbeiten.
Bis denne




Ottokar ...
Moderator
...............

...

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...   Erstellt am 25.10.2008 - 12:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Eine Sanktion ist hier vollkommen unmöglich!
Das SGB II enthält dafür keinerlei Rechtsgrundlagen!

Eine Meldepflicht gibt es nur Aufgrund einer terminlich (also nach Tag, Uhrzeit und Ort) bestimmten vorherigen Meldeaufforderung. Damit ist eine persönliche Vorsprache, i.d.R. beim Amt, gemeint. Wenn man dieser nicht nachkommt, kann man eine 10%ige Sanktion erhalten, wenn man dafür keinen wichtigen Grund benennen kann und diese Meldeaufforderung eine korrekte Rechtsfolgenbelehrung enthalten hat.
Eine Verstoß gegen eine Meldepflicht liegt also schon mal per Definition nicht vor!

Hier hat deine Stiefmutter einen Bescheid, der NICHT unter die Mitwirkungspflichten des § 60 SGB I fällt, dem Amt nicht - bzw. nach dessen Definition: nicht rechtzeitig - vorgelegt.

§ 60 SGB I verpflichtet den Hilfebedürftigen, Änderungen zu Angaben die er bei seiner Antragstellung gemacht hat, oder die leistungsrelevant sind, unverzüglich mitzuteilen.
Ein abgelehnter Rentenantrag ist definitiv NICHT Leistungsrelevant.
Sofern dieser Rentenantrag bei Antragstellung ALG II mitgeteilt wurde, besteht hier zwar eine Mitteilungspflicht gemäß § 60 SGB I, diese ist aber im SGB II mit keinerlei Sanktionen verknüpft, sondern im SGB X. Letzteres sieht in einem solchen Fall die Einstellung der Leistung bis zur Nachholung der Mitwirkungspflicht vor.
Zusätzlich könnte bei einer leistungsrelevanten Änderung, die der Betroffene vorsätzlich oder grob fahrlässig nicht mitgeteilt hat, ein Bußgeld verhängt werden oder sogar eine Anzeige und Verfahren wegen Leistungsbetrug angestrengt werden.
Dazu muss das Amt aber diesen Vorsatz beweisen.

In ihrem Fall ist weder ein Schaden entstanden, noch handelte es sich um eine leistungsrelevante Änderung.

Selbst wenn die Rentenantragstellung in einer EinV vereinbart wurde, kann hier keine Pflichtverletzung bzw. Verstoß gegen diese EinV mit der Folge einer Sanktion abgeleitet werden, da sie ihre, aus dieser Vereinbarung entstehende, Pflicht: die Stellung des Rentenantrages; bereits erfüllt hat.

Sollte sie mittels eines Verwaltungsaktes (Bescheides) zur Stellung des Rentenantrages aufgefordert worden sein, besteht hier auch wieder nur eine Mitwirkungs- und Mitteilungspflicht gemäß § 60 SGB I, die aber im SGB II mit keinerlei Sanktionen verknüpft ist.

Sollte es über diesen Rentenantrag weder eine Angabe im ALG II Antrag, noch eine schr. Vereinbarung (EinV) oder Aufforderung dazu geben, besteht hier auch gemäß § 60 SGB I keinerlei Mitwirkungspflicht.

Eine Sanktion wäre also in jedem Falle rechtswidrig und sollte gegenüber dem Amt mittels Widerspruch und Antrag auf Aussetzung der Vollziehung, oder, falls erfolglos, Klage beim Sozialgericht mit Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz in Form eines Antrages auf aufschiebende Wirkung ihres Widerspruches und Antrag auf Feststellung der Rechtswidrigkeit und damit Nichtigkeit der Sanktion angefochten werden.

[Dieser Beitrag wurde am 25.10.2008 - 12:24 von Ottokar aktualisiert]





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stressbolzen 
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...   Erstellt am 26.10.2008 - 11:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 




Bedanke mich und werde mich sofort melden wen das Schreiben angekommen ist.
Aus dem Schreiben muss ja dann eindeutig hervorgehen was dieser nette Mann nun vorhat bzw. Ma vorwirft.

Eure Antworten machen auf jedenfall Hoffnung, Ma ist erstmal nicht mehr so traurig und mein Puls ist wieder deutlich unter 200.

Danke und bis Demnächst

Gerdi




stressbolzen 
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...   Erstellt am 30.10.2008 - 18:43Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallöle,

Ma hat einfach dem Jobcenter geantwortet und den Brief seit einer Woche.
Sie hatte dem Jobcenter geschrieben das es ihr leid tut und sie es nicht gewusst hatte das sie das Jobcenter informieren musste.
Wollte gerne den Brief hier reinsetzten.
Hoffe es klappt.
Namen und Adresse sind unkenntlich gemacht.
Hoffe der Brief bringt ein wenig Licht in die Sache, es sind ganz andere Paragraphen erwähnt.

Danke euch
http://home.arcor.de/gerd_raspl/jOBCENT … llllll.jpg

[Dieser Beitrag wurde am 01.11.2008 - 15:04 von Ottokar aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

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...   Erstellt am 30.10.2008 - 19:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Stressbolzen,

ohne den Text der EGV zu kennen, kann nicht festgestellt werden, ob die darin enthaltenen Vereinbarungen rechtskonform sind. Kannst du den Text mal bitte einstellen?

Btw: Telefonnummern, E-Mail-Adressen etc. sollten auch geschwärzt/unkenntlich gemachten werden! Auch hierüber ist eine Zuordnung durchaus noch möglich.

LG Wolf





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ElsiTeillwissend ...
Sehr Aktiv
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...   Erstellt am 30.10.2008 - 19:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Huch, jetzt ist meine Antwort weg! Wo isse hin?

Also einfach nochmal:

Hallo Stressbolzen,

ich kann Deine Kunden-Nummer sehen (vermute ich). Steht im Briefkopf neben "Mein Zeichen" und über "Frau". Würde ich löschen.

Schöne Grüße diagonal durch die Stadt !!! Hihi !!

ElsiTeillwissend

[Dieser Beitrag wurde am 31.10.2008 - 00:10 von ElsiTeillwissend aktualisiert]





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Die Würde des Menschen ist ...
... unfassbar.
Deshalb finden wir sie nur in diesem berühmten Büchlein und ...
... unseren Wünschen und Illusionen.

Dino 
Super Star
............

...

Status: Offline
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...   Erstellt am 30.10.2008 - 20:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ElsiTeillwissend schrieb

    Meine Antwort hier ist schon das 2. Mal verschwunden!
    Verstehe ich nicht!

    Grüße von ElsiTeillwissend



Hallöle

Immer mit der Ruhe
Ich lese sie 3 mal.
Es könnte sein, das eine abgesendete Antwort etwas länger braucht, um aufzutauchen. Stelle dir mal vor, du müßtest alle Antworten im Forum per Hand einsortieren

Entspannen und mal lächeln, nur für sich alleine
Dino





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Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

Auch bei Hartz4!

Joergl ...
Super Star
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...   Erstellt am 30.10.2008 - 22:28Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ElsiTeillwissend schrieb

    ich kann Deine Kunden-Nummer sehen (vermute ich).


Nö, die "Kunden"nummer ist die BG-Nr.

LG Jörg.

P.S.: Selbst wenn SB über das "Mein Zeichen" rausfinden könnte (obs so ist, weiß ich nicht), wer Du bist und daß Du Dich informierst, was solls? Vielleicht ist das sogar eher nützlich, könnte SB ja evtl. dazu bewegen, sich zukünftig etwas korrekter Dir gegenüber zu verhalten, oder?

[Dieser Beitrag wurde am 30.10.2008 - 23:29 von Joergl aktualisiert]





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"Die Würde des Menschen ist unauffindbar".

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