| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
Tine

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2006 Beiträge: 507 Nachricht senden | Erstellt am 03.09.2006 - 12:00 | |
Kreisverwaltungsreferat München schrieb
Internationaler Führerschein
Voraussetzung:
München ist Hauptwohnsitz.
Persönliche Vorsprache:
Sie können die Antragstellung persönlich vornehmen oder sich durch Bevollmächtigte vertreten lassen; Bevollmächtigte benötigen eine schriftliche Vollmacht sowie Ihren Pass oder Personalausweis und müssen sich selbst durch ein Ausweisdokument legitimieren können.
Antrag:
Wird bei Vorsprache von uns ausgedruckt.
Folgende Unterlagen bringen Sie bzw. Bevollmächtigte bitte mit:
* Reisepass oder Personalausweis.
* 1 Passfoto, 35x45 mm, neuere Aufnahme, ohne Kopfbedeckung
* Nationalen Führerschein
Falls Sie noch einen deutschen Führerschein des alten Rechts (grau/rosa) besitzen, müssen Sie diesen zuerst in den neuen Kartenführerschein umtauschen (gesetzliche Änderung seit 01.09.2002); beachten Sie in diesem Fall auch unsere Informationen zu "Umtausch in den Kartenführerschein".
In Ausnahmefällen (dringende Auslandsreise) wird ein Internationaler Führerschein auch noch auf Grund eines deutschen Führerscheins des alten Rechts ausgestellt, jedoch nicht mit der Regelgültigkeit von 3 Jahren, außerdem müssen Sie in jedem Fall gleichzeitig den Kartenführerschein beantragen.
Gebühren:
Ausstellung eines Internationalen Führerscheines: 15 EUR
Sonstige Hinweise:
Wenn alle Unterlagen vorliegen, wird der Internationale Führerschein am Tag der Antragstellung hergestellt und ausgehändigt.
Der Internationale Führerschein wird in der Regel mit einer Gültigkeit von drei Jahren ausgestellt, eine kürzere Gültigkeit ist möglich, wenn befristete C-/D-Klassen vorhanden sind, die weniger als 3 Jahre gültig sind und auf die Eintragung dieser Klassen in den Internationalen Führerschein nicht verzichtet werden kann.
Ein Internationaler Führerschein kann nach Ablauf der Gültigkeit nicht verlängert werden, es ist immer eine Neuausstellung erforderlich.
Dies sollten Sie noch beachten:
Der Internationale Führerschein kann zusätzlich zum nationalen Führerschein ausgestellt werden. Er ist eine "Übersetzung" der nationalen Klassen auf internationale Standards.
In der Regel wird der Internationale Führerschein nur im außereuropäischen Raum benötigt . Auskunft über die Notwendigkeit des Internationalen Führerschein in den einzelnen Ländern erhalten Sie von den Automobilklubs oder von der jeweiligen Auslandsvertretung.
Ein Internationaler Führerschein berechtigt nicht zum Führen von Kraftfahrzeugen im Inland. Wird ein Fahrverbot verhängt, ist für die Dauer des Fahrverbots nicht nur der von einer deutschen Behörde ausgestellte nationale Führerschein, sondern auch ein etwa ausgestellter Internationaler Führerschein abzuliefern.
|
Signatur
 |
ElRubio

Status: Offline Registriert seit: 29.04.2006 Beiträge: 50 Nachricht senden | Erstellt am 03.09.2006 - 15:32 | |
Ja ja, die Behördensprache kann einen relativ einfachen Verwaltungsakt sehr umständlich erläutern.
Dies ist aber leider in in vielen Ländern so.
Spar dir doch den Intern. Führerschein einfach.
Ich bin im Mai während meiner Reise durch ARG,PAR und URU bestimmt 30mal kontrolliert worden,der dt.
Führerschein war immer ausreichend.
Selbst bei meiner Geschwindigkeitsübertretung
vor einer Schule in Montevideo liess man den dt. Führerschein gelten ........und mich mit einer mündlichen Belehrung (die ich nicht verstanden habe) weiterfahren.
Ich weiss natürlich nicht, ob man als Dauerresident den deutschen in einen uruguayischen Führerschein tauschen muss???
Mfg El Rubio
|
Miguel  Gründer und Betreiber des Forums
       

Status: Offline Registriert seit: 31.08.2005 Beiträge: 4683 Nachricht senden | Erstellt am 03.09.2006 - 19:57 | |
Tine, hoer auf el Rubio, es reicht der Deutsche Fuehrerschein, fuer 1 Jahr.
Dabei ist es egal , ob Du Turist oder cedula-Mensch bist.
1 Jahr nach Verlassen der Bundesrepublik, dann muss man umschreiben
Signatur ich bin Uruguayaner und habe 15 Jahre in Deutschland gelebt. |
Tine

Status: Offline Registriert seit: 20.02.2006 Beiträge: 507 Nachricht senden | Erstellt am 03.09.2006 - 20:06 | |
Die Aussagen dazu widersprechen sich massiv und ich habe auch ernste Zweifel daran, ob die Aussage eines Gimmistiefelsachbearbeiters aus der Pampa nun wirklich als 100%ig anzusehen ist.
Dann kann ich mir den Internationalen Führerschein wirklich sparen und lasse den "Lappen" nur auf die Card umschreiben.
Danke für Eure Vor-Ort-Infos!
Signatur
 |