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| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  | Derda Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.11.2007 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 00:08 | |
bin zur Infoveranstaltung Zimmermädchen/Rommboy "eingeladen" , würde aber lieber Mediengestalter oder Beleuchter bleiben.
Weiß da jemand was zu tun ist?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 27.11.2007 - 15:44 | |
Hingehen und dann ...
meine Oma hatte da mal einen Spruch: "5 Minuten Dumm gestellt, reicht für den ganzen Tag."

[Dieser Beitrag wurde am 27.11.2007 - 15:44 von Ottokar aktualisiert]
| derda Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.11.2007 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 03.12.2007 - 20:03 | |
Danke für den Tip
Ich war da, aber so dumm kann man sich gar nicht stellen wie Die es gewollt hätten.
Schlimm ist aber, dass die ARGE ein Angebot gemacht hat, bzw hat machen lassen, von einer Reinigungsfirma, die erklärt wie diese Reinigungsfirma das Entsendegesetz, also Mindestlohnregelung umgeht.
Es wurde sogar vorgerechnet, dass man/frau in München mit 6 Stunden Arbeit täglich 950,- brutto verdienen kann (kann!! nicht gesichert, könnte auch weniger sein! keine Stunden sondern Bezahlung nach Zimmern!!).
Und dann wurde noch gesagt BEI DER ARGE , dass muss man halt als Zusatz einkommen sehen.
6 Stunden täglich??
Ich hoffe irgendjemand liest diese Geschichte und ich selber überlege auch schon wie man gegen eine ARGE vorgehen kann, die solche "Angebote" macht.
Grüße an alle
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 04.12.2007 - 18:17 | |
Die ARGE empfielt ALG II als Lohnergänzung für Firmen, die Tarifverträge unterlaufen? Das ist ja ein Hammer!
Ob die ARGE Mitarbeiter wissen, dass sie sich damit strafrechlich angreifbar machen?
Man sollte hier tatsächlich eine Strafanzeige und -antrag wegen Verstoß und Aufforderung zum Verstoß gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz machen.
| derda Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 26.11.2007 Beiträge: 4 Nachricht senden | Erstellt am 04.12.2007 - 21:31 | |
Ok ich bin auch der Meinung man sollte dagegen vorgehen.
Aber kann ich als Leistungsempfänger gegen meine eigene ARGE Strafanzeige stellen?
Wenn ja gegen wen persönlich oder kann man die ARGE anzeigen?
Aber deswegen beschreibe ich hier ja diese Geschichte.
Vielleicht liest das ja jemand der Anwalt ist oder der weiß wie man in solchen Fällen vorgehen kann.
Mich würde persönlich noch interessieren ob mein Beitrag im Forum in eine Rubrik gebracht wreden kann, wo noch mehr Menschen es lesen können.
Gruß an alle, die sich nicht alles gefallen lassen
| Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 05.12.2007 - 16:57 | |
Dein Beitrag ist hier genau richtig.
Jede Person kann gegen eine andere, natürliche oder juristische, Person Anzeige erstatten.
Die ARGE ist hierbei eine juristische Person. Du musst also keine Namen nennen, wenn du keine kennst, sondern kannst gegen die ARGE als juristische Person Anzeige erstatten.
Wichtig ist hierbei, nicht nur Strafanzeige zu erstatten sondern auch Strafantrag zu stellen, da viele Straftaten nur auf Antrag verfolgt werden.
Ganz wichtig sind Zeugen oder anderweitige Beweise, denn wenn letztlich nur Aussage gegen Aussage steht, setzt du dich der Gefahr aus, vom Angezeigten selbst wegen falscher Verdächtigung oder gar Verleumdung angezeigt zu werden.
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