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Bardus ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 1798 Nachricht senden |
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Bardus ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 1798 Nachricht senden |
Leicht abweichend zur (originalen) Währung im römischen Reich gelten für dieses Rollenspiel folgende Einteilung: 1 Denar = 10 Sesterzen = 100 Asse = 1000 Semis | |||
Bardus ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 1798 Nachricht senden |
![]() Oberste Gesellschaftsschicht der Republik wie der Kaiserzeit war der Senat. Die Senatoren besassen äussere Erkennungszeichen, anhand derer jedermann sofort erkennen konnte, wen er vor sich hatte. Das wichtigste Merkmal war das Recht, den breiten Purpurstreifen an der Toga tragen zu dürfen. Hinzu kam ein goldener Fingerring und spezielle rote Schuhe mit einer Sichel als Schmuck. Die für die Senatoren wichtigste Funktion des Gremiums war die Besetzung der senatorischen Beamtenposten in Rom und den Provinzen. Der Senat bestand ja hauptsächlich aus aristokratischen Grossgrundbesitzern, denen gesetzlich die Betätigung in anderen Geschäften, vornehmlich des Handels, verboten war. Diese Regelung schloss aber weder Investments über Mittelsmänner noch die Anlage von Manufakturen, wie Ziegeleien u.ä. auf den eigenen Gutsbetrieben, aus. Auch durften sie keine Steuern verpachten oder als publicani in Steuerpachtgenossenschaften tätig sein. Für die Erhebung in den Senatorenstand war ein Besitzstand von wenigstens 1 Million Sesterzen nötig. War diese Voraussetzung erfüllt, so konnte sich der Sohn eines Senators im Manneswerdungsalter von 16 oder 17 Jahren den latus clavus (breiten Purpurstreifen) zulegen. Aussenstehende konnten den Purpurstreifen nur durch Ernennung durch die Zensoren erhalten. Den wichtigsten Teil des Lebens eines Senators machte der cursus honorum (Lebenslauf der wichtigsten Ämter) aus. Gewählt wurden die jeweiligen Ämter von den 35 Tribus der Stadt Rom. Jeder, der das vorgeschriebene Alter erreicht und alle Vorraussetzungen erfüllt hatte, konnte sich zur Wahl aufstellen lassen. Gewählt hat das Volk, bzw. diejenigen Bewohner Roms und Italiens, die das römische Bürgerrecht hatten.Die Statthalter für die senatorischen Provinzen wurden für ein Jahr durch das Los bestimmt. Obwohl die Senatorenwürde als erstrebenswert galt, gab es immer wieder Zeitgenossen, die lieber im Ritterstand verblieben.Die Ritter, oder eques, hatten den Vorteil, dass sie Handeln durften womit sie wollten, jedoch durften sie nicht im Senat sitzen. ![]() Patrizier ist die Bezeichnung für Angehörige der alteingesessenen Oberschicht im antiken Rom. Davon abgeleitet wird auch die sozial relativ abgeschlossene Oberschicht in vielen mittelalterlichen Städten Patriziat genannt. Im antiken Rom stellten Patrizier die Oberklasse in der Frühzeit des antiken Rom dar. Sie waren die Familien berühmter oder einflussreicher Vorfahren. Das Wort Patrizier (patricius) leitet sich vom lateinischen Wort pater, patres (Väter, Vorfahren) ab. Die Patrizier nahmen für sich in Anspruch, die Nachfahren der Gründungsväter Roms zu sein. Bekannte Patrizierfamilien, die auch viele Konsuln und andere hohe Beamte der römischen Republik stellten, waren unter anderem die Cornelier, Valerier, Julier, Claudier, Aemilier, Fabier und Iunier. ![]() Die Plebejer (lat. plebs „Menge, Volk“) waren in der römischen Republik das einfache Volk, das nicht dem alten Adel, den Patriziern (lat. patres „Väter, Vorfahren“), angehörte. Es bestand vor allem aus Bauern und Handwerkern. Sie sind zu unterscheiden von den Sklaven, die zeitweise zwei Drittel der römischen Bevölkerung ausmachten. War ein Mitglied einer Plebejerfamilie einmal Senator und Konsul, wurde diese Familie ebenfalls als "adlig" bezeichnet und war den Patriziern mehr oder weniger gleichgestellt. ![]() Der eques gehört dem Ritterstand (ordo equester) an, das bedeutet, dass er gesellschaftlich höher steht als ein einfacher römischer Bürger, aber niedriger als ein Senator. Um zum Ritterstand zu gehören brauchte der Betreffende ein Vermögen von mindestens 400.000 Sesterzen. Die Zugehörigkeit zu dieser Art "Geldadel" war, anders als beim Geburtsadel, nicht erblich; der Sohn eines Ritters musste seinerseits wieder das entsprechende Vermögen nachweisen, um in den Ritterstand aufgenommen zu werden. Der Ritterstand im alten Rom ist übrigens NICHT mit den Rittern im Mittelalter zu vergleichen! ![]() Sklaven waren Menschen ohne Rechte, juristisch galten sie als "Sache". Sie wurden wie Waren gehandelt und hatten für ihre Besitzer zu arbeiten. Die antike Gesellschaft ist ohne Sklaven nicht denkbar. Ob als Rudersklave auf einer Galeere, als Sklave im staatlichen Bergwerk, als Ackersklave, Handwerkersklave, Lehrer, Arzt, Sekretär, Bibliothekar, ja (als servus publicus) sogar als Polizist - überall waren Sklaven beschäftigt. Reiche Leute hatten teils Hunderte von Sklaven, und natürlich waren die Sklaven je nach "Qualität" und Ausbildung unterschiedlich teuer. Dass die Sklaven rechtlich unfrei waren, bedeutete nicht, dass sie sich nicht auch frei hätten bewegen können. Viele wurden Vertraute ihres Herrn, viele wurden nach einer gewissen Zeit freigelassen (liberti). Genauso kam es aber vor, dass Sklaven fortzulaufen oder gar ihren Herrn umzubringen versuchten. So waren ihr Schicksal und ihr Leben weitgehend auch vom Charakter ihres Herrn oder auch ihrem Arbeitsbereich abhängig. In der Römischen Republik war ursprünglich ein System der Schuldsklaverei üblich, daneben wurden in geringem Maße auch Kriegsgefangene versklavt. Die Schuldsklaverei wurde im 2. Jahrhundert v. Chr. verboten, offiziell auf Druck der Bevölkerung. Tatsächlich kamen zu jener Zeit wegen der Eroberungsfeldzüge der Römer immer mehr Kriegsgefangene als Sklaven nach Rom, wodurch die Schuldsklaverei zunehmend uninteressant wurde. Zeitweise waren ein Drittel bis mehr als die Hälfte der Einwohner des Römerreiches Sklaven. Sklavenkinder waren von Geburt an Sklaven; dem Herrn (dominus) stand prinzipiell das Recht über Leben und Tod des Sklaven zu. Was der Sklave verdiente, war Eigentum des Herrn. Quelle: http://www.romrpg.de.vu (Leider konnte ich keinen Kontakt zu den Admins der Seite herstellen und um die Erlaubnis der Textverwendung anfragen. Dies wird nachgeholt, sobald ich die Emailadresse in Erfahrung bringen konnte.) | |||
Bardus ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 1798 Nachricht senden |
Wichtig: In Rom duzte man sich gegenseitig, egal welchen Stand man hatte. Die Stadt Rom war auch in der Antike ein Ort, der unsicher und gefährlich sein konnte. Die Sicherheit auf den Straßen konnte, vor allem nachts, kaum gewährleistet werden. Brände wüteten täglich in der großen Stadt. Erst unter Augustus sollte sich die Situation etwas entspannen. Es brannte in Rom täglich. Die Zahl dieser Brände wird auf etwa 100 geschätzt, darunter bis zu zwei täglichen Großbränden. Besonders gefährdet waren die innerstädtischen Gebiete um das Forum Romanum, das Marsfeld und der Palatin. Die Wohnviertel bestanden aus bis zu sechsstöckigen Häusern, den insulae, deren Decken und Wände aus Holz bestanden. Mit der steten Zunahme der Bevölkerung wuchsen die Häuser bis zu sieben Stockwerken in die Höhe. Zahllose Spekulanten sorgten durch mangelhafte Bauweise dafür, dass es immer wieder zu Bränden und Einstürzen kam. Zur Bekämpfung der Brände gab es eine Art Feuerwehr, die "vigiles", die mit einem Eimer Wasser in der Hand durch die Straßen patroullierten (ich brauche wohl nicht zu sagen, dass die bei einem richtigen Großbrand nicht viel machen konnten...) Die vigiles erließen und überwachten die Brandschutzbestimmungen. So mussten in den Häusern Löschmaterial wie Sand, Wassereimer und “Feuerklatschen” vorhanden sein. Gerade weil das Feuer in der Stadt so schwer zu bekämpfen war wurden Brandstifter schwer bestraft. Ein Brandstifter war schlimmer verpöhnt als ein Mörder. Es gab bis zur Zeitenwende keine Polizei in der Stadt Rom. Für die persönliche Sicherheit musste jeder selbst sorgen. Die Kriminalität war daher sehr hoch. Schutzgelderpressungen, Entführungen, Diebstahl und Mord waren an der Tagesordnung. Die Stadt war besonders in der Nacht unsicher, weil es keine Straßenbeleuchtung gab. Wer trotzdem zu dieser Zeit unterwegs war, ging, wenn er es sich leisten konnte, mit Leibwächtern durch die Straßen. Mitgeführte Kerzen und Laternen sorgten für eine leidliche Beleuchtung. Zahlreiche Räuberbanden terrorisierten zusätzlich die Stadtviertel. Besonders gefährlich lebten die Bewohner der umliegenden kleinen Ortschaften, die oft Opfer von Überfallen großer Banden wurden. Es gab zwar eine “Polizei” in der Stadt, die wurde aber nur zur Überwachung der Märkte und Bäder eingesetzt, in der sie die Einhaltung der betreffenden Gesetze überwachte. Diese Aedilen überwachten auch streng die Gewichte, die auf den Märkten benutzt wurden. Der Dienstplatz der Aedilen, das Eichamt, befand sich im Castortempel, von dem bis heute noch drei Säulen stehen. Eine weitere ihrer Aufgaben war die Bekämpfung des Glücksspiels in der Stadt, dass offiziell nur an bestimmten Feiertagen erlaubt war. Die Ursprünge dieser Hausform liegen bereits in vorrömischer Zeit. Das römische Haus war nach innen ausgerichtet. Es gab keine Außenfassade mit vielen Fenstern, wie wir sie kennen. Das Licht kam aus den Innenhöfen des Hauses in die Räume. Das Atriumhaus betrat man durch einen kleinen Gang, der von einer Tür unterbrochen wurde. Der Teil vor der Tür wurde vestibulum genannt. Hinter der Haustür setzte sich der Gang (Fauces) fort. Hier schloss sich eine große Halle an, das Atrium. Die Decke der Halle wurde von Säulen gestützt. Man vermutet, dass das Atrium früher der wichtigste Raum des Hauses gewesen war. In der Regel war das Atrium nur zum Teil überdacht. Das vestibulum der Patrizierhäuser war nicht ein interner Teil des Hauses. Es befand sich zwischen Haus und Straße und war kostbar ausgestaltet mit Figuren und Kolonnaden und man musste mehrere Stufen benutzen, um es zu betreten. In Pompeji diente das Atrium als Repräsentationsraum. Um das Atrium befanden sich mehrere Räume, die zum Teil die Bilder der Ahnen beherbergten. Hinter dem Atrium, durch Vorhänge getrennt, befand sich das Tablinum, ursrünglich das Schlafzimmer des Hausherrn. Das Schlafzimmer wurde später nach hinten ins Haus verlagert, so dass auch das Tablinum als Repräsentationsraum diente. Beim Tablinum lag das Speisezimmer. Hatte das Haus ein Obergeschoss, war das Speisezimmer dort oben. Hinter dem Haus befand sich der Garten (peristylium). Nach dem 2. Jahrhundert wurden um diesen Garten die eigentlichen privaten Wohnräume gebaut. Häufig wurde der Garten von Bogengängen umfasst. Der Garten wurde mit viele Liebe gestaltet. Springbrunnen und Figuren verschönerten die Anlage. Thermen, Abort und Küche waren auch in diesem Bereich des Hauses. Für die Bediensteten gab es separate Räume und Eingänge. Die Dienstboten betraten das Haus von der Seite des Gebäudes her. Die Küchen waren nicht sehr groß. In dem engen Raum befanden sich Herd, Backofen und Waserabfluss. Der Rauch zog durch das Fenster bzw. durch ein Loch im Dach ab. Der Küchenraum hatte keinen festen Platz im Grundriss. Große Küchen fand man nur bei den Wohlhabenden. Oft wurde im Atrium das Essen zubereitet. Neben den Atriumhäusern wurden auch Reihenhäuser gebaut, die einen Innenhof hatten, von dem man in die einzelnen Räume gelangte. Der begrenzte Baugrund und die anwachsende Bevölkerung der Städte zwang ab dem 3. Jahrhundert v. Chr. zum Bau von mehrstöckigen Wohnhäusern. Im Erdgeschoss befanden sich häufig Geschäfte (Tabernae), die nach hinten hinaus noch einen Hof und Anbauten haben konnten. Der Geschäftsinhaber lebte oft in seinem Laden. Die hohen Räume erhielten deshalb eine Zwischendecke. Dort war die Wohnung des Kaufmanns. Darüber befanden sich die Wohnungen der Mieter. Die Wohnungen, die aus mehreren Räumen bestanden, erreichte man durch Treppen entweder direkt von der Straße her oder vom Hof. Die einzelnen Räume dienten unterschiedlichen Wohnzwecken, es gab keine baulichen Vorgaben für die Nutzung des Raumes wie in den Atriumhäusern. Die Fenster bildeten zusammen mit dem Balkon eine einheitliche Fassade. Sie lagen dabei dicht aneinander. Die Wohnungen in den höheren Etagen waren kleiner, hier lebten die weniger Begüterten bzw. die Sklaven der reichen Wohnungsinhaber des Hauses. Die Qualität und die Ausstattung der Wohnungen hing auch vom sozialen Umfeld ab. Der bauliche Zustand der insulae war nicht sehr robust. So kam es immer wieder vor, dass Wohnhäuser wegen baulicher Mängel einstürzten. Die Einfamilienhäuser (domus), die man in Pompeji fand, hatten fließendes Wasser. Die Häuser waren durch Bleirohre mit dem städtischen Wasserleitungssystem verbunden. So konnten im Haus Brunnen, Thermen und Aborte mit Wasser versorgt werden. Der Wasserdruck reichte aber für die Versorgung der ganzen insula nicht aus. Die Bewohner mussten das Wasser aus dem Brunnen schöpfen, der sich entweder im Hof des Hauses, oder auf der Straße befand. Latrinen waren Gemeinschaftsanlagen im Haus oder man ging auf eine “Öffentliche Toilette” (Foricae). Gebadet wurde in öffentlichen Thermen, die für fast alle Menschen erschwinglich waren. Die Römer verstanden unter dem Begriff Villa nicht nur das prächtige, repräsentative Haus eines Aristokraten vor der Stadt, sondern auch das einfache Gebäude eines ländlichen Besitzes. Dieser Landsitz bestand häufig aus zwei Gebäuden. Die villa rustica wurde von den Landarbeitern bewohnt, die villa urbana stand dem Eigentümer zur Verfügung. Es kam auch vor, dass der Eigentümer in der villa rustica lebte. Die villa rustica hatte innen und außen je einen Hof mit einem Wasserbecken. Um den Innenhof waren die Gebäude der villa angeordnet, wobei die Küche hier eine wichtige Funktion hatte. Sie war größer als in den Atriumhäusern und diente auch als Aufenthaltsraum. Viele Villen befanden sich auf landwirtschaftlich genutzten Gütern und lagen deshalb in der Nähe von Straßen, Flüssen und Kanälen, damit die Waren bequem abtransportiert werden konnten. Die landwirtschaftliche Produktion hatte sich auf bestimmte Erzeugnisse spezialisiert. Seit dem 2. Jahrhundert v. Chr. wurden auch Sklaven in großer Zahl auf den Gütern beschäftigt. In Mittelitalien wurden vor allem Wein und Oliven angebaut, in Sizilien hauptsächlich Getreide. Es wurden außerdem Gemüse, Obst und Blumen produziert. In der Nähe Roms war die Blumenzucht besonders bedeutend, da sie für die vielen privaten und religiösen Feste als Ausstattungsmaterial benötigt wurden. Für den Obstanabau führten die Römer die Kirsche, die Aprikose und den Pfirsisch in Italien ein. Daneben züchtete man Schweine und Rinder. Eine weitere Delikatesse der Römer waren Geflügel und Singvögel. Auch Kraniche und Pfauen wurden auf den landwirtschaftlichen Gütern gehalten. Tausende von Singvögeln wurden in prächtigen Vogelhäusern gefangen gehalten. Ab dem 1. Jahrhundert v. Chr. begann man auch mit der Zucht von Wildtieren (Hasen, Rotwild, Wildschweine). Landgüter in der Nähe von Meeren hatten Teiche für die Fischhaltung, vor allem für Meeresfische. Die Züchtung von Seefischen war aber bei den Römern umstritten, galt sie doch für viele Kritiker als “Spielerei”. Trotzdem war das ein lukratives Geschäft. Neben der wirtschaftlichen Nutzung wurden die Tiere zum Teil auch nur für die Repräsentation in Vogelhäusern und Gehegen gehalten. Bewohner waren Angehörige der Aristokratie, die aber während des Großteils des Jahres vor allem in Rom lebten und sich nur im Sommer in ihre Villen zurückzogen. Die Villen wurden oft auf Geländererhebungen gebaut. Hügel und Kaps waren begehrte Baugrundstücke. Obwohl die Gebäude überwiegend als Block gebaut wurden, war man bemüht, das Haus auf verschiedenen Ebenen zu errichten. Es gab aber auch Villen, die aus kunstvoll arrangierten Gebäudekomplexen bestanden. Auch die umgebende Landschaft wurde in den Hausbau einbezogen. So unterteilten die Fenster und Säulen den Ausblick auf die Umgebung, so dass der Eindruck unterschiedlicher “Bilder” hervorgerufen wurde. Gartenarchiteken planten einzelne Geländeabschnitte so, dass sie vom Fenster aus betrachtet besonders attraktiv wirkten. Außerdem waren Teiche, Wasserlandschaften, sowie mythologische Landschaftsdarstellungen bei den Römern beliebt. Zu jeder Villa gehörte auch ein Garten. Hier überwogen Bäume und Sträuche bei den Pflanzen. Reine Blumenbeete waren nicht bekannt. Blumen dienten mehr als Randbepflanzung. Laubengänge, mit Wein verkleidet und Brunnen sollten für die nötige Kühlung sorgen. Die Landhäuser dienten aber auch kulturellen Zwecken. Bereits die Politiker der Republik hatten ein großes Interesse an der griechischen Kultur. Viele Villen boten deshalb Platz für Kunstsammlungen und Bibliotheken. Theateraufführungen fanden ebenfalls statt. Doch nicht jeder Aristokrat war ein Kenner der griechischen Kultur, die Sammlungen dienten oft nur Repräsentationsgründen. Die Römer bauten in ihren Villenanlagen auch griechische Gymnasien und Sportstätten nach. Die Höfe der Gebäude wurden auch zu Schauplätzen von literarischen und philosophischen Streitgesprächen. Zu den Gymnasien gehörten auch Statuen von Sportlern, Rednern, Literaten und Philosophen. Eine Toga durften in Rom nur römische Bürger tragen, für Verbannte oder gar Ausländer war das Tragen dieses Kleidungsstücks verboten. Bereits die Jungen trugen eine Toga, die toga praetexta. Sie trugen sie bis zum 15./17. Lebensjahr. Dann erhielten sie die Männer-Toga, die toga virilis. Während die Kinder-Toga mit Purpurstreifen gesäumt war, bestand die Toga der Erwachsenen, Männer wie Frauen, nur aus weißer Wolle. Die Toga war ein halbkriesförmiges Tuch und war nur mit Hilfe einer zweiten Person anzulegen, wobei man auf einen eleganten Faltenwurf achtete. Zur Toga wurde ein fester Halbschuh getragen, der calceus. Die Frauen-Tunicen mit langen Ärmeln, und die Bekleidung reichte bis zum Knöchel. Die Männer trugen die Tunicen bis zum Knie. Diese Kleidung wurde am Tag wie auch in der Nacht getragen. An besonders kalten Tagen trug man praktischerweise mehrere Tunicen übereinander. Das öffentliche Tragen der Tunica wurde aber trotzdem immer wieder kritisiert, so dass man eigentlich immer über der Tunica eine Toga trug. Im Haus trug man Sandalen, sandalium, bestehend aus einer Sohle, die mit Riemen am Fuß befestigt wurden. Außerhalb wurde der calceus getragen, ein fester Schuh. Die Soldaten legten in Stiefeln, caligae, ihre Wege zurück. Mit einem Riemengeflecht wurden die Sandalen am Fuß befestigt. Sie Sohle war mit Eisennägeln versehen und damit sehr strapazierbar. Quelle: http://www.romrpg.de.vu (Leider konnte ich keinen Kontakt zu den Admins der Seite herstellen und um die Erlaubnis der Textverwendung anfragen. Dies wird nachgeholt, sobald ich die Emailadresse in Erfahrung bringen konnte.) | |||
Bardus ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 1798 Nachricht senden |
Jeder Einwohner Roms lässt sich im weiteren Sinne einer römischen Familie zuordnen, sei es als Verwandter, Klient, Angestellter oder Sklave. Berühmte Familien sind z.B. die Julier, Cornelier, Fabier etc. Diese Familien betreiben die Politik in Rom. Oberhaupt einer Familie ist der Pater familias, der nicht unbedingt der älteste, aber der tatkräftigste der Familie ist. Zumindest er ist auch immer ein Senator. In seinem Haus leben seine weiteren Verwandten, Angestellte und Sklaven. Dazu verfügt er über ein Klientel von Menschen in Stadt und Land, die mit ihm in Verbindung stehen. In Verbindung stehen sie mit ihm, weil eine römische Familie, die in der Stadt mitbestimmt, die die Welt beherrscht, sehr, sehr reich ist und viel von diesem Geld ausgibt. Die Grundlage des Reichtums kann, je nach Ursprung der Familie, unterschiedlich sein. Die alteingesessenen Patrizierfamilien, die in Rom schon seit den Anfängen der Republik immer an der Herrschaft beteiligt waren und als Optimaten darauf achten, dass ihr Einfluß erhalten bleibt, beziehen ihr Vermögen zumeist aus ihrem Landbesitz (Getreideanbau, Wein, Obst, etc.) Kolonialbesitz (Städtegründungen in den Kolonien) Ressourcenabbau (Eisen, Kohle, Gold, Silber, Bronze, etc.) Steuerpacht (Für eine Provinz zahlt der Patrizier eine bestimmte Summe an die Republik – alles, was er zusätzlich an Steuern einnehmen kann, ist sein Gewinn). Reichgewordene frühere Plebejer, die im Lauf der Jahre durch ihr Vermögen auch zu den höchsten Familien aufgestiegen sind, haben meistens Quellen ihres Reichtums, die ihre frühere plebejische Herkunft noch erkennen lassen. Sie versuchen mit ihrer Herkunft häufiger als alteingesessene Familien politisch als Populare das Volk hinter sich zu bringen. Das Geld dafür bekommen sie aus Mietwohnungen (große Mietkomplexe, die teuer vermietet werden) Sklavenhandel (Sklaven werden immer gebraucht) Reederei (Finanzierung von Schiffbau und Reisen) Natürlich gibt es auch geschäftstüchtige Optimaten, die ihr Geld mit letzterem verdienen, wie auch Populare sich auf andere Tätigkeiten konzentrieren. Geld lässt sich auch machen durch Feldzüge Provinzverwaltung, doch setzt dies zunächst eine erhebliche Investition voraus (Aushebung eines Heeres, Durchlaufen der Ämterbahn), bevor man Einnahmen erzielt. Benötigt wird das Vermögen für Ausgaben, um Einfluß zu gewinnen in den Bereichen Verwaltung (Es gibt keinen großen Etat für die Ämter, die die Republik vergibt, sondern es wird erwartet, dass der Amtsinhaber sein eigenes Geld dafür nutzt, um eine gute Arbeit zu machen) Militär (Heere werden nur noch selten vom Senat einberufen und bezahlt, sondern mit der Vergabe eines Feldzuges wird auch erwartet, dass der Feldherr ihn selbst finanziert) Klientelpflege (Jeder römische Bürger hat ein Stimmrecht, weshalb er auch einen Nutzen davon haben will, wenn er für jemanden Stimmen will – das kostet Geld in bar oder für Veranstaltungen mit Brot und Spielen) Da die Einnahmen der Familien meistens noch Geld übrig lassen, gibt es auch Ausgaben für die Hobbies einer Familie – sei dies z.B. Förderung von Künstlern (Schriftsteller, Dichter, Maler, etc,) Gladiatoren Pferderennen Prunkbauten. Da eine Familie somit in vielen Bereichen tätig ist, braucht der Pater viele, die ihm als Verwandte, Angestellte, Sklaven oder Klientel zuarbeiten. Verwandte, also (auch adoptierte) Familienangehörige, erhalten die vornehmeren Posten, sei dies in der Ämterlaufbahn in der Politik oder als Soldat in Feldzügen oder in der Verwaltung von Landgütern, etc., um zu lernen, sich zu beweisen, die Machtgrundlage der Familie zu sichern. Sie werden von der Familie versorgt bzw. bauen sich in ihren Positionen auch ein eigenes Vermögen auf. Ist ein Verwandter reich genug, wird er sicherlich beginnen, seine eigene Klientelpolitik zu betreiben. Angestellte und Sklaven unterstützen hierbei in allen möglichen Bereichen und werden als Teil der Familie versorgt. Das Klientel hat dagegen immer einen geschäftlichen Kontakt zur Familie und sorgt sonst selbständig für ihren Unterhalt. Dies geht vom selbst steinreichen Equester, der z..B. den Transport der Waren übernommen hat oder Sklaven anbietet, vielleicht sogar selbst schon Senator ist, und in einigen Generationen bestimmt so reich ist, dass er eine eigene Klientelpolitik betreiben kann, über den Künstler, Gladiator, Rennfahrer, der auf die Gelder seines Gönners angewiesen ist, den einfachen Soldaten, der auf den Feldzügen seinen Teil der Beute und danach ein Stück Land haben will, oder der hart arbeitende Plebejer, der als Händler oder Handwerker auf die Äufträge der Familie angewiesen ist, bis zum einfachen Plebs, der nur noch seine Stimme als römischer Bürger hat und diese der Familie gegen Geld und Unterhalt leiht. Jede Familie hat sicherlich in ihrer Klientel auch diejenigen, mit denen man nicht offiziell gesehen werden will, wenn es um dunkle Geschäfte geht. Aber darüber soll hier geschwiegen werden. (Text von MarcusT) | |||
Bardus ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 1798 Nachricht senden |
Im Gegensatz den Frauen in anderen antiken Gesellschaften besaßen die Frauen im Römischen Reich eine verhältnismäßig emanzipierte Stellung, da ihr Leben nicht abseits der Öffentlichkeit stattfand wie beispielsweise bei den Griechen. Trotzdem waren sie den Männern nicht gleichgestellt, denn sie besaßen keinerlei politische Rechte und konnten oft auch nicht frei über ihr eigenes Vermögen verfügen. Wie es bis heute nicht anders ist, war ihre Lebenssituation stark abhängig vom sozialen Rang. | |||
Bardus ![]() Status: Offline Registriert seit: 25.10.2007 Beiträge: 1798 Nachricht senden |
Die Römer hatten nicht wie wir heute nur einen Gott (oder auch gar keinen ^^), sondern eine Vielzahl von verschiedenen Göttern, die sie anbeteten und denen sie dienten. Hier erfahrt ihr mehr über die jeweiligen Götter und die Priester, die für diese zuständig waren... In den Anfängen waren die wichtigsten römischen Gottheiten die drei Götter Iupiter, Mars und Quirinus, zu denen dann noch Iuno und Minerva traten. Der friedliche Saturn und der kriegerische Mars schützen die Ackerflur. Neben ihnen verehrten die vornehmlich landwirtschaftlich tätigen Römer die Göttinnen Tellus (Erde) und Ceres (Saat), sowie Neptun (Wasser), Vulkanus (Feuer), Vest (Herdfeuer) und Ianus (Eingang und Ausgang). Weitere Götter hüteten in unmittelbarer menschlicher Umgebung als Laren und Penaten Haus und Hof. Für den einzelnen wichtig war der Genius. Auch kannten die Römer Vorstellungen vom Jenseits, die Manes wurden als die Geister der Toten verehrt. Die Unterwelt war der Hades. Weitere wichtige Götter waren Aesculapius, Apollo, Bacchus, Bona Dea, Diana, Dioskuren, Mercurius (Merkur), Proserpina und Venus. Er ist der höchste römische Gott. Jupiter ist Herrscher des Himmels, des Lichts, des Blitzes, des Regens und Donners. Er ist Gott des Krieges und Bewahrer von Recht und Wahrheit. Seine Attribute sind Blitz und Zepter. Jupiter ist Sohn des Saturnus und der Ops, Bruder und Gatte der Iuno. Jupiter führt zahlreiche Beinamen, u.a. Iupiter Optimus Maximus (Jupiter der Beste und Größte, auch Iupiter OM) oder Iupiter Maius (der Wachstum bringenden Jupiter). Alle Vollmondtage, die Iden, sind ihm geweiht. In seinem Tempel begann der Auszug des Feldherrn und endete der Siegeszug. Die Feldherren krochen dabei auf Knien die Treppe des kapitolinischen Tempels hinauf. Heilig war dem Jupiter der Edelstein Topas. Der Flamen (Priester) des Jupiter war der Flamen dialis. In der römischen Mythologie Gott der Vegetation und des Frühlings, später auch des Krieges. Attribut des Mars ist die Lanze, gezeigt wird er auch mit Helm und Schild sowie Schwert. Ihm heilig sind die Tiere Wolf, Stier, Pferd, Greifvögel, Geier, Hahn und Specht sowie das Gras. Er gilt als Sohn der Iuno, die ihn mittels einer wunderbaren Blume empfing. Es heißt, Iuno sei an einer Orchidee vorbeigegangen. Die Blume verblühte und Iuno war mit dem Mars schwanger. Mit der Rhea Silva ist Mars Vater von Romulus und Remus und somit Ahnherr der Römer. Die Priesterschaft des Mars waren die Salier, er hatte auch einen eigenen Flamen (Priester), den Flamen Martialis. Im nach ihm benannten Monat März und im Oktober fanden dem Mars zu Ehren in Rom Prozessionen auf dem ihm geweihten Marsfeld statt. Spiele zu seinen Ehren gab es am 12. Mai und am 1. August. Geopfert wurden ihm am 15. Oktober Pferde, bei den Souvetaurilia auch Rinder. Iuno. Ursprünglich war Juno die Bezeichnung der weiblichen Entsprechung zum römischen Genius. Sie schützte als Schutzgöttin der Frauen das weibliche Geschlechtsleben und die Geburt. Juno ist die Tochter des Saturnus und der Ops sowie Schwester und Gattin des Iupiter. Juno führt mehrere Beinamen, beispielsweise Juno Februa (siehe Lichtmeß), Juno Sospita (Retterin), Juno Lucina (Lichtbringerin) und Juno Moneta (Mahnerin). Ein weiterer Beiname der Juno ist Domiduca. Unter diesem Namen verehrten sie die römischen Bräute, damit die Göttin ihnen Glück im Haus ihres Bräutigams gewähre. Ihr heilig sind Pfau und Lilie. In ihrem Tempel auf dem Forum Romanum nahe dem Kapitol wurde der römische Staatsschatz aufbewahrt, in der Nähe befand sich die Münzstätte. Der Juno zu Ehren wurden am 1. März die Matronalia gefeiert. Parthenogenetisch, nur mit ihrer Lilie, zeugte Juno den Kriegsgott Mars. Wie viele weibliche Fruchtbarkeitsgöttinnen hat sie den Aspekt des Krieges inne. Sie gibt und nimmt Leben. Sie war bei den Römern eine Mondgöttin, jungfräuliche Göttin der Künste und Fertigkeiten, Weisheiten und Wissenschaften und als solche die Schutzgöttin der Handwerker, Ärzte, Lehrer und Künstler. Als eine der Hauptgottheiten Roms ist sie eine Stadt- und Friedensgöttin und auch Kriegsgöttin. Attribute der Minerva sind Eule und Olivenbaum. Ihr verdanken die Menschen zahllose Erfindungen. Sämtliche freien Künste gehen auf sie zurück, das Weben, Spinnen und Nähen, Walken und Färben, den Anbau des Ölbaums und Gewinnung seiner Frucht, die Lehre und die Heilkunst, die Bau- und Bildhauerkunst, Stadttor und Haustür sowie des Krieges und dessen Technik, so Schilde, Pferd und Wagen und die Strategie. Auch begründete sie Musik und Poesie. Sie erfand auch die Pfeifen, wurden aber wegen der Verformung des Gesichts beim blasen von Iuno und Venus deshalb ausgelact, weshalb sie das Instrument fortwarf. Das Hauptfest der Minerva, die Quinquatrus, wurde zum Frühlingsanfang vom 19. März bis 23. März gefeiert. Dabei wurde das Minerval, das Jahreshonorar der Lehrer, ausgezahlt und die Schüler bekamen Ferien. Im Tempel der Minerva auf dem Aventinus erhielten Dichter und Schauspieler im Jahr 207 v.Chr. das Versammlungsrecht. Bacchus ist die römische Form des griechischen Dionysos, abgeleitet von Bakchos, einem der Beinamen des Gottes. Dionysos war der Sohn von Zeus und Semele, der Tochter des thebanischen Königs Kadmos. Die eifersüchtige Hera flösste Semele den Wunsch ein, den Vater ihres ungeborenen Kindes in seiner wahren Gestalt zu sehen. Sie konnte jedoch dem flammenden Inferno seiner Gestalt nicht standhalten und verbrannte. Zeus rettete das Ungeborene indem er es in seinen Schenkel einnähte und selbst austrug. Nach der Geburt sorgte Hermes dafür, dass das Kind nicht Heras Rachsucht zum Opfer fallen konnte, indem er es auf die Erde brachte; ob zu den Nymphen von Nysa oder zu Semeles Schwester Ino ist nicht genau überliefert. Als Dank für seine Rettung vollzog er von Thrakien ausgehend einen Siegeszug durch das Menschenland bis Indien. Auf seinem Weg lehrte er den Menschen den Weinbau und die Kelterei. Folglich galt er als Gott der Fruchtbarkeit und des Weines. In ekstatischen Festen und Umzügen sollten die Menschen die Mühen des Alltags und die Standesunterschiede vergessen. Als seine Begleiter traten Pan, Bakchen und Satyrn auf. Diese Ekstase konnte auch gewalttätige Züge annehmen. Wer sich seiner Macht widersetzte wurde grausam bestraft. Ursprünglich und noch im 5.Jh.v.Chr. wurde Dionysos als alter Mann mit Bart dargestellt, der Iuppiter ähnelt. Im Laufe der Zeit wandelte sich jedoch sein Bild zu einem jugendlich-schönen Gott. Sein Symbol war zum einen der Tyros, ein mit Efeu und Weinlaub geschmückter Stab, zum anderen der Phallus. Oftmals erschien er auch in Tiergestalt (Löwe, Panther, Bär, u.ä.) und erschreckte Menschen, die nichts Gutes im Sinne hatten (so die tyrrhenischen Seeräuber, die ihn einmal gefangen genommen hatten und zu Delphinen verwandelt wurden). Auch wird er oft mit einem cantharus (griechischer Trinkbecher) dargestellt. Sein Kult ist auch eng mit der Geschichte der Ariadne verbunden. Diese war von Theseus auf der Insel Naxos zurückgelassen worden. Dionysos heirate sie. Seine Beinamen waren Lysios und Lyaios (lat. Lyaeus; der Löser, Befreier bzw. Erlöser). Dies bezieht sich aber nicht etwa auf die lose Zunge nach dem Weingenuss, sondern auf die existentielle Erlösung, die Dionysos etwa Hera zu Teil werden lässt, um den Bann ihres Thrones aufzuheben. Der Gott des Weines hat nicht nur eine positive Seite, die immer gerne dargestellt wurde, sondern auch eine andere, dunkle Natur. Sie drückt sich in der Verehrung von zwei Dionysoi aus, einem erlösenden Teil und einem rasenden Teil, der jemanden in den Wahnsinn treiben konnte. Bona Dea (= gute Göttin) ist eine reine Frauengottheit und ihr wahrer Name wurde von den Priesterinnen geheim gehalten. Ihr Kult bestand in Rom vermutlich seit dem 3.Jh.v.Chr. und war mit dem des Faunus verbunden, als dessen Gattin (oder dessen Tochter) sie galt. Ihre Funktion lag in der Gewährung weiblicher Fruchtbarkeit und als heilende Kraft. Die Basis der Verehrung wurde durch die Verschmelzung von zwei weiblichen Gottheiten mit ähnlichen, aber eigenständigen Kulten gebildet. Aus Griechenland wurde Agathe Theos übernommen, die auf attischen Reliefs identifiziert werden konnte. Der Name der einheimischen Göttin (vielleicht jener der geheim gehalten wurde) ist nicht überliefert. Der kolportierte Name Damia und damit Zusammenhang mit Demeter ist mehr als zweifelhaft. Kandidaten mit besseren Chancen wären Fauna, Ops und Maia. Eine genaue Trennung ist indes nicht möglich, da der griechische Einfluss den altitalischen überlagert hat. Ihr Fest wurde im Dezember im Haus eines Beamten gefeiert, der das imperium besitzen musste. Die nächtlichen Kulthandlungen wurden von Frauen unter Beteiligung der Vestalinnen vollzogen und Männer waren davon ausgeschlossen. Für den so abwesenden Magistrat übernahm dessen Frau die Funktion während der staatlichen Zeremonie, die pro populo (für das Volk) abgehalten wurde. Der Kultraum wurde mit Weinlaub geschmückt. Myrten wurden hingegen aus dem Raum entfernt. Eine Sau diente als Opfertier. Über den Verlauf der Feiern ist durch ihren Geheimcharakter kaum etwas bekannt. Wein, Musik und Tanz dürften aber eine grosse Rolle gespielt haben. Die Verehrung beschränkte sich nicht nur auf den Ort und das Datum im Dezember. Dies zeigen zahlreiche Weihungen von Sklavinnen, die von dieser offiziellen Staatsfeier ausgeschlossen waren. Ein Tempel - vermutlich aus dem 1.Jh.v.Chr. - stand unterhalb des Saxum (Heiliger Fels der Auguren; daraus auch ihr Beiname Subsaxana) auf dem Aventinhügel in Rom. In Trastevere könnte ein weiteres Heiligtum bestanden haben und auch eine Kultgemeinschaft mit Aesculapius auf der Tiberinsel ist denkbar. Im Aventintempel wurden nämlich Schlangen gehalten und Heilkräuter gelagert. Quelle: http://www.romrpg.de.vu (Leider konnte ich keinen Kontakt zu den Admins der Seite herstellen und um die Erlaubnis der Textverwendung anfragen. Dies wird nachgeholt, sobald ich die Emailadresse in Erfahrung bringen konnte.) | |||
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Besonderes Augenmerk schenkte der Römer Vorzeichen aller Art. Aus Vogelflug, Eingeweiden, Blitzen usw. deuteten speziell ausgebildete Fachleute den Willen der Götter. Vor allen wichtigen Beschlüssen in der Volksversammlung und im Kriege holte man ihre Gutachten ein. (Vergleiche den heutigen Glauben an Statistik und Prognose). Träger des Kultes waren verschiedene Priester, etwa die Flamen oder die Auguren. Oberaufsicht über alle Priester hatten die Pontifices (Pontifex). Ihr Oberhaupt ist der Pontifex Maximus. Ein Flamen (Plural: flamines) war in der römischen Religion der Einzelpriester einer bestimmten Gottheit. Die drei wichtigsten Flamines (flamines maiores) waren für den Kult der Götter Jupiter (Flamen Dialis), Mars (Flamen Martialis) und Quirinus (Flamen Quirinalis) zuständig. Daneben gab es zwölf flamines minores für weitere Götter, die nicht alle bekannt sind: Flamen Furrinalis (Priester der Furrina) Flamen Carmentalis (Priester der Carmenta) Flamen Volcanalis (Priester des Vulcanus) Flamen Cerealis (Priester der Ceres) Flamen Portunalis (Priester des Portunus) Flamen Volturnalis (Priester des Volturnus) Flamen Palatualis (Priester der Palatua) Flamen Floralis (Priester der Flora) Flamen Falacer (vermutlich im Zusammenhang mit dem sabinischen Ort Falacrinae) Flamen Pomonalis (Priester der Pomona) Flamen einer nicht überlieferten Gottheit (vielleicht Lucularis) Flamen einer nicht überlieferten Gottheit (vielleicht Virbialis). Alle Flamines gehörten zum Kollegium der Pontifices. Die flamines maiores mussten dem Patriziat entstammen, die flamines minores waren Plebejer. Vor wichtigen Staatshandlungen suchten die Römer den Willen der Götter zu ergründen. Diese Aufgabe erledigte die Priesterschaft der Auguren, die aus dem Verhalten von Vögeln mantische Deutungen (auspicium) vornahm. Anfangs gab es drei Auguren, später neun, seit Sulla fünfzehn. Ursprünglich war ihre Aufgabe die Bitte um Vermehrung der Ernte (lat. augere, „vermehren”) oder die Mehrung des staatlichen Wohls. Das Zeichen ihres Standes war der Krummstab lituus. Die Übertragung des Amtes von einem Auguren auf seinen Nachfolger nannte man inauguratio, noch heute eine übliche Bezeichnung für eine Amtseinführung (Inauguration). Die Pontifices waren in einem Gremium, dem Collegium zusammengefasst. Ihre Anzahl stieg von ursprünglich 5 oder 6 auf 15 unter Sulla. Vorsteher des Collegiums war der Pontifex Maximus. Ursprünglich ergänzte sich das Collegium durch Kooptation, seit 103 v. Chr. durch Volkswahl. Es bestand aus dem Rex sacrorum (überwachte die Opfer), den drei Flamines maiores (Flamen Dialis, Flamen Martialis, Flamen Quirinalis), dem Pontifex Maximus, 12 Flamines minores. Die Aufgabe der Pontifices bestand vor allem in der Überwachung aller religiösen Vorschriften, nicht darin, selbst Kulthandlungen zu vollziehen. Der Pontifex Maximus war der Vorsteher des Gremiums und galt als Vorgesetzter der anderen Mitglieder und vertrat das Kollegium nach aussen. Der oberste Priester hatte nicht nur die Aufsicht über alle anderen Mitglieder und die Kulte, sondern er war zugleich der Hüter des Vestakultes. In dieser Eigenschaft wurde er auch pontifex Vestae genannt. Damit kam ihm zweifaches Disziplinarrecht zu. Einerseits gegenüber seinen Kollegiumsmitgliedern, andererseits gegenüber den Vestalinnen. Das Amt war hoch angesehen und es bewarben sich nur die vornehmsten Männer. Nur in Ausnahmesituationen konnte jemand Pontifex Maximus werden, der noch nie das Konsulat inne gehabt hatte. Den pontifices oblag die Überwachung und Einhaltung aller religiösen Riten sowohl im öffentlichen als auch im privaten Bereich. Bei Problemen, Streitigkeiten oder neu aufgeworfenen Fragen in diesem Bereich dienten sie als Gutachter. Durch die konsequente, konservative und zum Teil pedantische Haltung in Bezug auf die überlieferten Bräuche offenbarte sich damit für die Mitglieder des Kollegiums ein grosses Betätigungsfeld. Man muss sich vor Augen halten, dass bei Gebeten, Gelübden, Opfern und Weihen die korrekte Wortwahl ausschlaggebend dafür war, ob die Handlung als korrekt galt. Bei Formfehlern, sei es in Wort, Bewegung oder Geste, konnte eine für religiöse Handlung bedeuten, dass sie bis zu einem Dutzend Mal wiederholt werden musste. Im privaten Bereich waren die Auflagen nicht so streng, doch wachten sie hier über die Einhaltung der Riten bei Begräbnissen oder bei Umbettungen von einem Grab in ein anderes. Auch die anschliessende Trauerzeit wurde von ihnen bemessen sowie die Sicherstellung eines regelmässigen Totenkultes in ihre Verantwortung gelegt. Dieser vielfältige Aufgabenkreis führte zu einem ausgedehnten Sakralrecht, das sich zudem auf eine nennenswerte Literatur stützen konnte. Im 2.Jh.v.Chr. schrieb ein gewisser Fabius Pictor (mit Sicherheit nicht ident mit dem berühmten Historiker gleichen Namens) ein Buch mit dem Titel De iure pontificio (Über das Sakralrecht). Da die einzelnen Vorschriften einen derartigen Umfang annahmen, wurden sie in Schriften gesammelt und in den libri pontificii (Akten der pontifices) aufbewahrt. Einiges davon wurde veröffentlicht (wohl um gewisse Entscheidungen zu begründen). Leider sind nur wenige Bruchstücke davon erhalten geblieben. Auch das öffentliche Leben wurde von den pontifices massgeblich mitbestimmt. Bis zur Iulianischen Kalenderreform nahmen sie ständig Einfluss auf den Kalender durch die Bestimmung von Schalttagen und -monaten. Damit hatten sie natürlich auch auf die Länge der Amtszeit von Magistraten Einfluss. Über die Kalenderreform hinaus blieb ihnen noch die Festlegung der Feiertage und die Sühnung böser Vorzeichen. All dies führte vor allem seit dem 3.Jh.v.Chr. zum Missbrauch der Religion für politische Zwecke. Man begann Magistrate abzuberufen, weil angeblich bei ihrer Vereidigung religiöse Fehler (im nachhinein natürlich) entdeckt worden waren. Gleichermassen behandelte man auch missliebige Versammlungsbeschlüsse etc. Einem pontifex wurde somit eine bedeutende Rolle im politischen Leben zugedacht. Seine Stellungnahme zu Vorzeichen und ob und wie sie zu sühnen seien war von existentieller Bedeutung für das römische Gemeinwesen. Mit dem Ende der Republik traten die religiösen Belange wieder in den Vordergrund. Quelle: http://www.romrpg.de.vu (Leider konnte ich keinen Kontakt zu den Admins der Seite herstellen und um die Erlaubnis der Textverwendung anfragen. Dies wird nachgeholt, sobald ich die Emailadresse in Erfahrung bringen konnte.) | |||
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Um die Ämterlaufbahn aufnehmen zu können musste man römischer Vollbürger sein und einige Zeit im Militär gedient haben. Weiters durfte man nicht von Ehrlosigkeit betroffen sein und man mußte die notwendigen Altersgrenzen erreicht haben. Der cursus honorum (Ehrenlaufbahn) legte schon in der Frühzeit der Republik Reihenfolge und Zeremoniell der Ämter für den einzelnen fest. Die eigentliche Laufbahn begann mit der Übernahme der Quaestur. Danach konnten diverse nicht-obligatorische Vorstufentätigkeiten, wie etwa in der Kommission der vigintiseviri oder als Militärtribun, für die höheren Magistrate folgen. Sie wurde fortgesetzt mit dem Aedilat oder dem Volkstribunat. Anschliessend kam mit der Praetur die erste hohe Magistratur an die Reihe. Den Abschluss der stadtrömischen Karriere bildete das Konsulat. Von nun an ging es ausserhalb Roms weiter. Mit der Errichtung der Provinzen konnte ein ehemaliger Praetor oder Consul als Promagistrat Dienst in einer Provinz tun oder das Kommando über einen Feldzug erhalten. Ausserordentliche Ämter sowie die Zensur konnten ebenfalls den krönenden Abschluss einer Karriere bilden. (OOC: In unserem RPG ist das Antrittsalter für die Quaestur 25, das Aedilat 30, die Praetur 35 und für das Konsulat 40 Jahre.) Die in Rom stationierten quaestores urbani (auch quaestores aerarii Saturni genannt) besorgten die Einziehung der Steuern und Bussgelder. Auch Konfiskationen und öffentliche Versteigerungen fielen in ihr Aufgabengebiet. Darüber hinaus besorgten sie die Besoldung der Legionen und finanzierten die öffentlichen Bauten aus dem Staatsschatz. Die Originalverträge der Censoren und aller anderen Magistrate wurden ihnen zur Verwahrung anvertraut. Die innerhalb Italiens eingesetzten Quaestoren sorgten für eine ordentliche Rechnungsführung der örtlichen Finanzverwaltung. In den Provinzen verwalteten sie neben der Kriegskasse auch jene Zahlungen, die sie von ihren Kollegen in Rom erhielten und führten über alles Bücher. Ab und zu kam es vor, dass ein Quaestor als quaestor pro praetore in den Provinzen die Funktion eines Propraetors übernehmen musste. Das Amt des tribunus plebis wurde im Jahre 491 v.Chr. als beständige politische Repräsentanz der Plebejer geschaffen. Zunächst gab es zwei, später fünf und schliesslich zehn Volkstribunen. Ihre Wahl erfolgte in den Tributarkomitien. Die Tribunen genossen die potestas sacro sancta, d.h. sie waren unantastbar und wer gegen sie vorging war verflucht. Sie hatten die Interessen des Volkes zu wahren. Darum konnten sie unter ihrem Vorsitz die Volksversammlung einberufen. Durch ihr Widerspruchsrecht konnten sie alle Belange, sogar die des Senats blockieren. Für diesen Schritt benötigten die zehn Tribunen allerdings im Sinne der Kollegialität gegenseitiges Einvernehmen und mussten geschlossen auftreten. Gezielt eingesetzt, war es ihnen theoretisch möglich den gesamten Staatsapparat zum Stillstand zu bringen. Jeder andere Magistrat (auch andere Volkstribunen) konnte durch einen Volkstribun an seiner Amtsausübung gehindert werden. Darüber hinaus erliessen sie Verordnungen für das Volk und konnten dieses unter ihren Schutz stellen. Die einzige Einschränkung lag in ihrem Amtsgebiet, das sich nur auf die Stadt beschränkte. Im Laufe der Zeit näherten sich die Machtbefugnisse denen anderer hoher Magistrate an. Sie konnten ab dem 3.Jh.v.Chr. den Senat einberufen, den Auspizien vorstehen und bei schlechten Omen Beschlüsse der Comitien blockieren. Im Notfall konnten sie Zwangsmassnahmen gegen jeden und alles anordnen. So wurde aus dem ausserordentlichen Amt eine Magistratur und seit 149 v.Chr. hatten sie das Recht in den Senat aufgenommen zu werden. Sulla versuchte die Rechte einzuschränken, doch hatte er nur vorübergehenden Erfolg, da sie später wieder hergestellt wurden. Das Amt der zehn Volkstribunen war nur plebejischen Familien zugänglich. Patrizier konnten theoretisch dieses Amt übernehmen, wenn sie sich durch eine plebejische Familie adoptieren liessen und somit rein rechtlich zur Plebs gehörten. Dies war eine äusserst seltene und auch verpönte Vorgangsweise. Das Amt des Aedilen wurde 494 v.Chr. gemeinsam mit dem Amt des Volkstribunen geschaffen und ein Jahr später erstmals zur Wahl gestellt. Bis 366 v.Chr. war das Aedilat nur den Plebejern zugänglich. Die beiden aediles plebeii wurden vom concilium plebis, der Volksversammlung, für ein Jahr gewählt und sassen dem Gremium auch vor. Ihre ursprüngliche Aufgabe lag in der Unterstützung der Volkstribunen bei ihrer Arbeit. Aus diesem Grund genossen sie ebenfalls Immunität. Dies führte weiters dazu, dass man ihnen die Leitung des Polizeidienstes übertrug. Ein wichtiger Bestandteil ihrer Arbeit war die Verwaltung und Aufsicht über die plebejischen Tempel (samt deren Kassen) und Spiele. Mit der Zeit erweiterte sich der Aufgabenbereich und die Patrizier erhielten mit den aediles curules ebenfalls zwei Amtsträger. Diese wurden von den Tributarkomitien für ein Jahr gewählt und genossen keine Immunität. Dafür hatten sie Anrecht auf den kurulischen Stuhl und durften die Auspizien überwachen. Die kurulischen Aedilen leiteten die Tributarkomitien und beriefen sie ein. In der Rechtsprechung oblag ihnen die Leitung bei Zivilprozessen wegen Beleidigungen. Ähnlich ihrer plebejischen Pendants beaufsichtigten sie die patrizischen Tempel und wachten über die grossen Spiele der Patrizier. Schon bald näherten sich die Aufgaben der plebejischen und der kurulischen Aedilen derart an, dass sie ein Viermannkollegium bildeten. Die Aedilen besassen nun die potestas (Amtsgewalt im eigenen Verwaltungsbereich), nicht aber das imperium (allgemeine Amtsgewalt). Ihr Aufgabenbereich umfasste drei Bereiche. Die cura urbis mit der Aufsicht über Instandhaltung und Sicherheit in der Stadt und deren Verkehr. Dazu zählte auch die Einhaltung der Marktordnung, die Kontrolle der Bäder, Bordelle, Garküchen und der öffentlichen Brunnen. Bei Prozessen vor den Tributarkomitien übernahmen sie den Vorsitz. Der zweite Bereich war die cura annonae, der die Aufsicht über Speicher und Magazine, die Kontrolle der Getreide- und Ölzufuhr sowie die Organisation der Getreideverteilung umfasste. Als letzte Verantwortung oblag ihnen mit der cura ludorum noch die Organisation der öffentlichen Spiele. Im Sinne des antiken Amtsverständnis übten sie in ihren Verwaltungsbereichen auch die Rechtsprechung aus. Im Laufe der Zeit entwickelte sich aus ihren Edikten ein allgemein anerkanntes Handelsrecht. Das Amt der beiden aediles plebeii war nur Plebejern zugänglich. Für die aediles curules musste man dem Senatoren- oder Ritterstand entstammen. Das Aedilat war seit der mittleren Republik das gefürchtetste Amt in Rom. Infolge mangelnder materieller Ausstattung von Seiten des Senats, waren die Amtsinhaber gezwungen eigenes Geld zur Verfügung zu stellen. Damit konnte man aber auch die Gunst des Volkes gewinnen und so seiner Karriere einen grossen Schub geben. Das Amt wurde 367 v.Chr. geschaffen um die Consuln von der Rechtsprechung zu entlasten und war von Anfang an sowohl für Patrizier als auch für Plebejer zugänglich. Zunächst gab es nur einen Praetor, der die Rechtsprechung in Rom besorgte und die Prozesse leitete. 242 v.Chr. wurde das Amt geteilt in einen praetor urbanus für Rom und einen praetor peregrinus, der Streitfälle inter cives et peregrinos, d.h. zwischen römischen Bürgern und Fremden sowie zwischen den Fremden selbst, behandelte. Mit dem Erwerb der ersten Provinzen reichten diese beiden Praetoren nicht aus und 227 v.Chr. ergänzte man sie um zwei weitere Amtsinhaber, die für die Provinzen Sizilien und Sardinien zuständig waren. 197 v.Chr. kam es nochmals zu einer Erweiterung um zwei Stellen für die beiden spanischen Provinzen. Die Praetoren urteilten üblicherweise nicht selbst, sondern nahmen die Klagen entgegen und setzten die Prozessformeln auf. Danach entschieden sie welches Gericht für sie zuständig war. Die Verfahrensweise, wonach sie diese Entscheidungen trafen, wurden vom jeweiligen Praetor bei Amtsantritt als edictum (Magistratsverordnung) öffentlich bekannt gemacht. In politischer Funktion vertraten sie die Consuln bei deren Abwesenheit. Damit war der Praetor ein Magistrat mit imperium. Er konnte genauso wie die Consuln den Senat und die Comitien leiten, Gesetze vorschlagen oder als Statthalter in die Provinzen abkommandiert werden. Seit ca. 150 v.Chr. oblag ihm der Vorsitz bei den Geschworenengerichten. Die Wahl der Praetoren ging in den Centuriatskomitien vor sich. Mit dem imperium war auch das Recht auf die grossen Auspizien verbunden. Als eines der wenigen Ämter war die Magistratur nicht kollegial organisiert. Der Aufgabenbereich wurde unter den gewählten Kandidaten ausgelost. Äussere Kennzeichen der Praetoren waren die toga praetexta, der kurulische Stuhl und das Recht auf zehn Liktoren innerhalb des Pomeriums und sechs ausserhalb. Die sechs Praetoren rekrutierten sich aus Familien sowohl des Senatoren- als auch des Ritterstandes. Durch die ständige Erweiterung des Staatsgebietes erreichte die Anzahl der Praetoren unter Caesar mit 16 für republikanische Verhältnisse einen Höchststand. Nach Absolvierung ihres Amtes konnten sie - noch vor Erreichung des Konsulats - als Propraetoren statthalterliche Funktionen in Provinzen übernehmen. Das Konsulat war das höchste Amt Roms in den „Friedenszeiten“ der Republik. Bereits mit dem Sturz der Könige 509 v.Chr. wurde mit M. Iunius Brutus der erste Consul Roms ernannt. Er übernahm die Vorrechte des Königs, der dadurch ersetzt worden war. Die daraus resultierende uneingeschränkte Amtsgewalt wurde durch das Prinzip der Kollegialität und der Annuität begrenzt. Anfangs musste der Consul dem Patrizierstand entstammen, doch ermöglichte 367 v.Chr. die Lex Licinia auch den Plebejern den Zugang zu diesem Staatsamt. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man ein Mindestalter erreicht haben. Unter den Gracchen waren dies 37 Jahre, gegen Ende der Republik 43 Jahre und in der Kaiserzeit schliesslich 33 Jahre. Nicht immer gab es zwei Consuln, in manchen Jahren wurden vier, im ersten Jahr der Republik gar fünf ernannt. Starb ein Consul während der Ausübung seiner Tätigkeit oder legte sein Amt zurück, so wurde ein consul suffectus (Suffektkonsul = Ersatzkonsul) nachgewählt. In der Republik wurde der Consul von den Centuriarkomitien gewählt. Seit 153 v.Chr. war ihr Amtsantritt am 1. Januar eines jeden Jahres. Dieser Tag wurde von einer feierlichen Zeremonie am Capitol begleitet, wo die neuen Consuln ihre Gelübde für die bevorstehende Amtszeit ablegten und die alten ihre einlösten. Der Consul war ein Magistrat mit imperium, was ihm die uneingeschränkte Amtsgewalt verlieh. Im Regelfall wechselten sich die beiden Amtsträger monatlich bei der Regierungsarbeit ab. In Krisenzeiten konnte einer die Geschäfte in Rom übernehmen, der andere bei den Truppen im Feld stehen. Manchmal wechselten sich die Magistrate auch täglich ab (etwa wenn beide im Feld standen und das Heer kommandierten) oder losten um die Aufgaben. Ein Consul repräsentierte den Staat nach innen und aussen und im Kriegsfall übernahm er die Aushebung der Legionen und den Oberbefehl des Heeres. Ihm oblag weiters die Einberufung des Senats; dessen Leitung und die der Comitien. Folglich hatte er auch für die Durchsetzung der Beschlüsse zu sorgen. Die damit verbundenen richterlichen Aufgaben wurden mehr und mehr von den Praetoren übernommen. Die Verwaltungsagenden schon sehr früh auf andere Amtsträger abgewälzt, sodass das Konsulat vor allem ein politisches Amt war. Religiöser Natur war der Vorsitz an den latinischen Festen und sie konnten die grossen Auspizien vornehmen. Im Sinne der Kollegialität gab es zwei Consuln, die sich fast ausschliesslich aus jenen Familien rekrutierten, die bereits irgendwann einmal einen Consul gestellt hatten. Von 200 v.Chr. bis 146 v.Chr. stammten lediglich 16 der 108 Konsuln nicht aus den angesehensten Familien. Das Ansehen des Konsulats war trotz des ständigen Rückgangs von Einfluss und Macht sehr hoch. Um in das Konsulat gewählt zu werden musste man niedrigere Magistraturen durchlaufen haben. Man konnte auch mehrmals zum Consul gewählt werden, jedoch sollten zwischen den Ämtern mindestens zehn Jahre liegen. In der Praxis wurde dies besonders seit Ende der mittleren Republik nicht mehr durchgehalten. Einzahl: Zensus Das Amt des Censors stand etwas ausserhalb der gewöhnlichen Ämterlaufbahn. Um die Consuln von der Aufgabe der Vermögensschätzung zu entlasten wurde diese Magistratur 443 v.Chr. eingeführt (Ihre Aufgaben wurden zu Zeiten des Königtums vom König persönlich vorgenommen.). Sie nahmen den census (Vermögensschätzung der Bürger und Musterung) vor. Damals mussten sich die Soldaten noch selbst ausrüsten und wurden gemäss ihres Vermögens in die Centurien der Legionen eingereiht. Deshalb gab es auch mit dem census equitum die Musterung der Ritter in die Reitercenturien. Durch das Prinzip der Kollegialität gab es zwei Censoren, die sich aus ehemaligen Consuln rekrutierten. Ihre Wahl ging alle fünf Jahre in den Centuriarkomitien vor sich. Die Amtszeit betrug anfänglich fünf Jahre, später nur mehr 18 Monate und der Tod eines der beiden Censoren führte zur Abberufung auch des anderen. Am Ende ihrer Amtszeit vollzogen sie mit dem lustrum ein Reinigungsopfer, dessen Bezeichnung auf eine Zeitspanne von fünf Jahren bzw. die Pachtperioden überging. Ihr Amt war mit Immunität ausgestattet und sie brauchten sich vor niemandem zu verantworten. Dafür besassen sie kein imperium und auch konnte kein Censor wiedergewählt werden. Rein rechtlich lagen sie in der Ämterhierarchie zwischen Consul und Praetor, doch hatte die Tätigkeit ein derartig hohes Ansehen, dass nur gewesene Consuln in das Amt gewählt wurden. Neben der Vermögensschätzung der Bürger führten sie die Bürgerlisten. So wurde jeder Bürger in einen tribus eingeschrieben. Sie führten die Listen der Senatoren und Ritter. Weiters wählten sie jene aus, die Zugang zu diesem Gremium hatten und konnten unwürdige Mitglieder ausschliessen. Letztere Funktion ging meist Hand in Hand mit der cura morum (Aufsicht über das Sittenwesen). Dies beinhaltete auch das Verbot verschiedener Kulte. Bei Verstössen gegen Sitte und Tradition konnten sie die nota censoria (Censorische Rüge) aussprechen. Wenn dies nicht ausreichte wurden die betroffenen Personen aus den diversen Gremien entfernt. Auch die Rechnungsführung über das staatliche Finanzwesen war ihnen zugeteilt. Sie verwalteten das Staatsland und verpachteten staatliche Rechte wie Zölle, Bergwerke oder alle sonstigen öffentlichen Dienstleistungen, die ausgeschrieben wurden. In dieser Funktion oblag ihnen auch der Neubau und die Instandhaltung öffentlicher Bauten, wie etwa Strassen (auf Staatsland). Bei Streitfragen zwischen dem Staat und Privatleuten durften sie Entscheidungen herbeiführen. Quelle: http://www.romrpg.de.vu (Leider konnte ich keinen Kontakt zu den Admins der Seite herstellen und um die Erlaubnis der Textverwendung anfragen. Dies wird nachgeholt, sobald ich die Emailadresse in Erfahrung bringen konnte.) | |||