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mathilda33 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 07.01.2008
Beiträge: 1
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...   Erstellt am 07.01.2008 - 16:53Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Liebe Forumteilnehmer,

wer kann mir Tipps zum Wiedersprucheinlegung gegen die Ablehnung der Fahrtkosten der Bams Immigrationsstelle? Mein Verlobter bekommt Hartz 4 und musste letztes Jahr Anfang April ein Deutschkurs belegen um Hartz 4 zu bekommen. Leider haben wir bis heute keinerlei Rückzahlung von irgendeiner Dienstelle erhalten. Die AGL weigert sich uns die Kosten zu erstatten. Denn der Kurs wurde von der Bams für Immigranten gestellt, doch die weisen die Kostenerhebung zurück. Die AGL bat mich ein Wiederspruch einzureichen, aber wir haben keine einzige Ablehnung schriftlich. Wer kann mir da helfen?





Signatur
flora preteni

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 07.01.2008 - 18:59Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,
auch wenn man keinen schr. Bescheid erhalten hat, kann man gegen den mdl. Bescheid Widerspruch einlegen.

Fahrkosten für solche Maßnahmen gibt es gemäß § 16 Abs. 1 SGB II, welcher u.a. auf § 50 Abs. 2 SGB III verweist. D.h. es ist tatsächlich die ARGE zuständig.

AGL???





Signatur
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