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Sieglinde  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 27.01.2008 - 21:30 | |
Werde ab nächsten Monat zusätzliche Sozialleistungen beantragen müssen.
Unterhalt vom getrennten Mann wird durch Steuerklassen Wechsel von bisher 830 auf etwas über 500 € sinken.
Mein Vermieter will das Blättchen für Wohngeld nicht ausfüllen, weil meine Wohnung illegal gebaut ist.
Habe allerdings Mietvertrag mit Kaution seit einem Jahr.
Der Sachbearbeiter des Sozialamtes meint, dann hätt ich ein Problem, Geld zu bekommen.
Ich weiß, dass mein Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist........
Blöde Situation, weiß jemand einen Rat?
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Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 28.01.2008 - 00:04 | |
Hallo Sieglinde,
dann frage doch mal Deinen Vermieter, wie er es lieber hätte.
Klage auf Schadensersatz? Weil er verhindert, dass Du Sozialleistungen erhältst.
Den Betrag, den Du durch ihn einbüßen müßtest, weil er erforderliche Bescheinigungen nicht ausfüllt, mit der monatlichen Miete verrechnen?
Oder keine Miete zahlen, weil ja die Wohnung theoretisch nicht existiert.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 15:19 | |
Was für ein Blättchen für Wohngeld?
Im ALG II Antrag wird als Nachweis der Mietvertrag verlangt, nicht mehr.
Wenn das Amt weitergehende Auskünfte von deinem Vermieter haben will, er diese dir gegenüber aber verweigert, muss sich das Amt diese Angaben gemäß § 67a Abs. 2 Nr. 2 SGB X direkt vom Vermieter holen, daraus darf dir kein Nachteil erwachsen. Der Sachbearbeiter des Sozialamtes hat hier vollkommen Unrecht.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Sieglinde  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 17:04 | |
Ich hab jedenfalls so ein Blättchen mitbekommen und es nun erstmal mit den Hinweisen an den Vermieter geschickt.
Gibt es denn Unterschiede, ob ich von Alg I komme,
oder auf diese Weise?
Hatte vor Jahren mal ergänzende Sozialhilfe, da musst ich auch gleichzeitig den Wohngeldantrag stellen und bekam dann beides zusammen von einer Stelle......
Hier steht drauf:
Anträge auf SGB II und SGB XII Leistungen
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 18:10 | |
Was für Angaben werden denn auf diesem Blättchen gefordert?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Sieglinde  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 29.01.2008 - 19:13 | |
Wann und ob mit öffentlichen Mitteln gebaut,
Größe und Heizungsart und all dieses Zeug eben......
und das ist ja die Krux, es gibt noch nicht mal nen Bauantrag oder sowas, ich hab an manchen Wänden unterschiedliche Materialeien, das war wohl mal ein Laden.......
hab ich aber erst 4 wochen nach einzug erfahren !
[Dieser Beitrag wurde am 29.01.2008 - 19:20 von Sieglinde aktualisiert]
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redtiger1965 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 31.01.2008 Beiträge: 6 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 01:12 | |
Ottokar schrieb
Was für ein Blättchen für Wohngeld?
Im ALG II Antrag wird als Nachweis der Mietvertrag verlangt, nicht mehr.
Wenn das Amt weitergehende Auskünfte von deinem Vermieter haben will, er diese dir gegenüber aber verweigert, muss sich das Amt diese Angaben gemäß § 67a Abs. 2 Nr. 2 SGB X direkt vom Vermieter holen, daraus darf dir kein Nachteil erwachsen. Der Sachbearbeiter des Sozialamtes hat hier vollkommen Unrecht.
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Da kann ich dir nur Recht geben, genau so und nicht anders läuft das..
Signatur Die einen kennen mich, die anderen können mich :-) |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 09:01 | |
Handelt es sich um dieses?
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- … rkunft.pdf
das ist von dir selbst, nicht vom Vermieter auszufüllen.
Gemäß §§ 60 und 65 SGB I sind die Daten zuerst bei dir zu erheben. Du selbst musst von Dritten gar keine Daten erheben, dass muss das Amt.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Sieglinde  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 27.01.2008 Beiträge: 7 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 09:30 | |
Nein das ist es nicht.
Es war eins, das der Vermieter ausfüllen muss, so wie für Wohngeld.
(Er hat sich bei mir noch nicht gemeldet, der Vermieter)
Aber danke für die Information, ich habe den Termin beim Sozialamt erst am Dienstag.
Ich dachte, es sei eben anders, wenn ich vorher kein ALG I bekommen habe......
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 31.01.2008 - 13:10 | |
Ist dein Leistungsträger eine ARGE oder eine sog. Optionskommune?
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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