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Sieglinde ...
Neu dazu gekommen


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Registriert seit: 27.01.2008
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...   Erstellt am 27.01.2008 - 21:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Werde ab nächsten Monat zusätzliche Sozialleistungen beantragen müssen.
Unterhalt vom getrennten Mann wird durch Steuerklassen Wechsel von bisher 830 auf etwas über 500 € sinken.
Mein Vermieter will das Blättchen für Wohngeld nicht ausfüllen, weil meine Wohnung illegal gebaut ist.
Habe allerdings Mietvertrag mit Kaution seit einem Jahr.
Der Sachbearbeiter des Sozialamtes meint, dann hätt ich ein Problem, Geld zu bekommen.
Ich weiß, dass mein Vermieter gesetzlich dazu verpflichtet ist........
Blöde Situation, weiß jemand einen Rat?




Maultasche ...
Super Star
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...   Erstellt am 28.01.2008 - 00:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Sieglinde,

dann frage doch mal Deinen Vermieter, wie er es lieber hätte.
Klage auf Schadensersatz? Weil er verhindert, dass Du Sozialleistungen erhältst.

Den Betrag, den Du durch ihn einbüßen müßtest, weil er erforderliche Bescheinigungen nicht ausfüllt, mit der monatlichen Miete verrechnen?

Oder keine Miete zahlen, weil ja die Wohnung theoretisch nicht existiert.





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Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
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...   Erstellt am 29.01.2008 - 15:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was für ein Blättchen für Wohngeld?
Im ALG II Antrag wird als Nachweis der Mietvertrag verlangt, nicht mehr.
Wenn das Amt weitergehende Auskünfte von deinem Vermieter haben will, er diese dir gegenüber aber verweigert, muss sich das Amt diese Angaben gemäß § 67a Abs. 2 Nr. 2 SGB X direkt vom Vermieter holen, daraus darf dir kein Nachteil erwachsen. Der Sachbearbeiter des Sozialamtes hat hier vollkommen Unrecht.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

Sieglinde ...
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...   Erstellt am 29.01.2008 - 17:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich hab jedenfalls so ein Blättchen mitbekommen und es nun erstmal mit den Hinweisen an den Vermieter geschickt.
Gibt es denn Unterschiede, ob ich von Alg I komme,
oder auf diese Weise?

Hatte vor Jahren mal ergänzende Sozialhilfe, da musst ich auch gleichzeitig den Wohngeldantrag stellen und bekam dann beides zusammen von einer Stelle......

Hier steht drauf:
Anträge auf SGB II und SGB XII Leistungen




Ottokar ...
Moderator
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Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 29.01.2008 - 18:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Was für Angaben werden denn auf diesem Blättchen gefordert?





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Sieglinde ...
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...   Erstellt am 29.01.2008 - 19:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wann und ob mit öffentlichen Mitteln gebaut,
Größe und Heizungsart und all dieses Zeug eben......

und das ist ja die Krux, es gibt noch nicht mal nen Bauantrag oder sowas, ich hab an manchen Wänden unterschiedliche Materialeien, das war wohl mal ein Laden.......
hab ich aber erst 4 wochen nach einzug erfahren !

[Dieser Beitrag wurde am 29.01.2008 - 19:20 von Sieglinde aktualisiert]




redtiger1965 
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 01:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ottokar schrieb

    Was für ein Blättchen für Wohngeld?
    Im ALG II Antrag wird als Nachweis der Mietvertrag verlangt, nicht mehr.
    Wenn das Amt weitergehende Auskünfte von deinem Vermieter haben will, er diese dir gegenüber aber verweigert, muss sich das Amt diese Angaben gemäß § 67a Abs. 2 Nr. 2 SGB X direkt vom Vermieter holen, daraus darf dir kein Nachteil erwachsen. Der Sachbearbeiter des Sozialamtes hat hier vollkommen Unrecht.

Da kann ich dir nur Recht geben, genau so und nicht anders läuft das..





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Die einen kennen mich, die anderen können mich :-)

Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 09:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Handelt es sich um dieses?
http://www.arbeitsagentur.de/zentraler- … rkunft.pdf
das ist von dir selbst, nicht vom Vermieter auszufüllen.
Gemäß §§ 60 und 65 SGB I sind die Daten zuerst bei dir zu erheben. Du selbst musst von Dritten gar keine Daten erheben, dass muss das Amt.





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Sieglinde ...
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 09:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Nein das ist es nicht.
Es war eins, das der Vermieter ausfüllen muss, so wie für Wohngeld.
(Er hat sich bei mir noch nicht gemeldet, der Vermieter)
Aber danke für die Information, ich habe den Termin beim Sozialamt erst am Dienstag.
Ich dachte, es sei eben anders, wenn ich vorher kein ALG I bekommen habe......




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 31.01.2008 - 13:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ist dein Leistungsträger eine ARGE oder eine sog. Optionskommune?





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