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Franky ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 11:18Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo... ich wohne auf einem kleinem dorf...hab hier echt schlechte chancen auf einen job und will daher nach leipzig ziehen wo meine freundin auch wohnt.
jetzt zu den fakten:

ich bin unter 25
hartz IV empfänger
bekomm nur den regelsatz von 278€

...kann mir daher keine wohnung leisten. nur würde ich gern wissen ob ich umziehen kann und das amt erstmal meine neue wohnung bezahlen würde??





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 12:17Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo,

also erst mal: beziehen deine eltern auch Hartz 4?
und du bist somit teil ihrer BG?

dann müssen deine eltern bescheinigen, daß sie nicht länger gewillt sind, dich im haushalt zu belassen, wegen unüberwindlichen konflikten. ist mein ernst. auf diese weisekonnte ein bekannter meiner tochtr, 23, auch von zuhause ausziehen. die mutter musst mit aufs amt und bestätigen, daß sie ihn quasi rausschmeisst.

dann konnte der sich ne eigene wohnung suchen. und ich denke mal, wo das dann ist, dürfte egal sein. aber vorher mit amt abklären.

und dann bekommst du den regelsatz von 347 euro plus KDU, allerdings musst du auch hier abklären, wieviel das amt da für dich an wohnkosten übernimmt, bevor du eine wohnung mietest.





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 12:32Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Lies mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".





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Franky ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 12:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also mein vater bezieht auch hartz IV und macht einen 1€ job...und ich bin in somit in der bg drin

ich bekomm 278€ + die KdU die ungefähr 80€ beträgt..

also wenn mein vater jetzt aufs amt geht und sagt das er mich nicht länger bei sich wohnen lassen will(weil wir uns nicht mehr verstehen) hab ich die chance auszuziehen?


versteh ich das richtig?!





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 12:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ja, das hast du, denn die können euch nicht zwingen, trotz unüberwindbarer konflikte, zusammen wohnen zu bleiben. da bin ich mir ganz sicher, weil ich den fall gerade hier miterlebt habe und mir das auch genauso ein mitarbeiter der arge erklärt hat.





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Franky ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 12:49Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ich danke dir...

weist du auch wie das dann mit den kosten ist? für umzug und miete?





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flyingwitch ...
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...   Erstellt am 10.03.2008 - 13:03Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


nein, leider nicht.
ich würde erst mal zu dem zuständigen sachbearbeiter gehen und dem sagen: also mein vater und ich..blblbabla.. und er wirft mich raus.
was muss ich tun, damit mir die arge nun eine eigene unterkunft bezahlt, da ich ja anders obdachlos werde..

dann laß die/den mal antworten.

und am ende kannst du ja noch einwerfen, daß du in dem fall dann aus gründen der besseren job-chancen nach leipzig ziehen möchtest und wie du denn das machen kannst

einfach fragen





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 13:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


allerdings müßt ihr schon bedenken, daß deine eltern dann auch entsprechend weniger bedommen...

und dein kindergeld steht dann auch dir zu und nicht mehr den eltern, wenn du weg bist. aber: das kindergeld bekommst du als einkommen wieder von der arge abgezogen!!





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:23Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mal ein paar kleine Korrekturen:

1.
ein Amt das korrekt handelt, wird sich mit der Aussage des Hilfebedürftigen und dessen Eltern nicht zufrieden geben, sondern das Jugendamt mit einer Stellungnahme beauftragen. Wenn dieses Feststellt, dass das Kind nicht auf die Wohnung der Eltern verweisen werden kann, darf es umziehen.

2.
Umzugskosten sowie Kaution werden i.d.R. als Darlehen bewilligt.

3.
Erstaussattung gibt es als Beihilfe.

4.
das Kindergeld würde deinen Eltern als Einkommen angerechnet, es sei denn, dass sie es nachweislich an dich weiterleiten.





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...   Erstellt am 10.03.2008 - 15:40Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also ich habe diesen fall persönlich miterlebt. alles was das amt wollte, war eine bestätigung in form einer unterschrift von der mutter (diese musste diese unterschrift allerdings persönlich in der arge machen),
dann ist das alles ruckzuck gegangen

und das jugendamt hat damit nix mehr zu tun--da ist keiner mehr unter 18!!
und da machen die gar nix





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