Willkommen im

Hartz IV Forum

Diese Seite ist Bestandteil des Projektes:
Hartz IV

Achtung!

Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.


Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.





Startseite Neues im Forum Suchen Login Mitglieder Forumregeln

• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •

Suchen im Hartz IV Forum:




ErstellerThema » Beitrag als Abo bestellenThread schließen Thread verschieben Festpinnen Druckansicht Thread löschen

subay 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 3
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 15:21Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Leute,

ich bin 23 J. und bin noch bei den Eltern. Ich fasse mal kurz zusammen, wenn mehr Details benötigt werden kann ich noch weiter ausbauen. Also, Vater kriegt Hartz4, Mutter macht ABM Maßnahme und ich arbeite. Ich kriege dauernd irgendwelche Formulare zum ausfüllen weil ich ja arbeite. Nun ich kann es so langsam nicht mehr sehen. Was passiert wenn ich mich beim JobCenter komplett abmelde? Logisch ist dass wenn ich wieder arbeitslos bin wieder den Erstantrag ausfüllen muss. Ich kriege schon mehr als genug Geld sodass kein Anspruch für mich auf H4 besteht. Nur was passiert dann mit meinem Vater? Kriegt er kein H4 mehr? Und wird das JobCenter trotzdem von meinem Vater verlangen "irgendwelche Unterlagen vom Kind (also von mir) einzureichen", wie z.B. Einkommensbescheinigung etc. was da so alles gibt.

Für Antworten würde ich mich sehr freuen.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 18:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wenn du deinen Bedarf nach SGB II (Regelsatz + anteilige KdU) selbst decken kannst, dann erhälst du doch gar kein ALG II.
Erhälst du noch Kindergeld? Vermutlich nicht.
Wird hier etwa ein Teil deines Einkommens deinem Vater angerechnet??? Das wäre vollkommen rechtswidrig!!!
Zwar ist dein Vater dir gegenüber Unterhaltspflichtig, nicht jedoch du ihm gegenüber!

In der Handlungsanweisung zu § 7 SGB II steht in RZ 7.13 eindeutig und unmissverständlich:
Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist grds. nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Ausnahme: Kindergeld





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

subay 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 3
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 20:30Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ein Teil meines Einkommens wird meinem Vater angerechnet ja. Ich kriege kein Cent vom JobCenter, habe die letzten 7 Monate nichts gekriegt und schön abgedrückt "Da mein Einkommen gut ist muss ich ~600€ abdrücken", so hat mans mir gesagt da ich in der gleichen Bedarfsgeinschaft bin. Kriege auch kein Kindergeld.

Habe von Juni 2007 bis 31.12.2007 bei der Firma X über eine Leihfirma gearbeitet. Seit dem 01.01.08 habe ich den Vertrag mit der Leihfirma aufgelöst und arbeite nun direkt bei der Firma X. Deswegen fordert das JobCenter von mir dass ich folgende Unterlagen einreiche:

- Nachweis darüber dass ich nicht mehr bei der Leihfirma bin
- Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber
- 2.2 beim neuen Arbeitgeber ausfüllen lassen
- Einkommensnachweis
- und paar Seiten zum ausfüllen

Ich werd' verrückt!! Ich kann die ganzen Formulare langsam nicht mehr sehen.

Nun, mit den ganzen Formularen bin ich dann zum JobCenter gegangen und war natürlich ziemlich geladen, habe gefragt ob es denn nicht ausreichen würde wenn ich mein Einkommensnachweis einreiche und nicht zusätzlich nochmal beim Arbeitgeber 2.2 ausfüllen lasse. Sie meinte ich muss es machen. Habe gefragt was wenn nicht hat sie geantwortet "ja dann machen Sie es nicht, sie können auch schriftlich formlos uns ein Schreiben einreichen wo Sie dann reinschreiben dass von Ihnen nichts mehr berücksichtigt werden soll". Ich verstehe nicht was das heißen soll, habe ich nun die letzten 6 Monate umsonst gearbeitet und zu Hause soviel Geld abgedrückt, was normalerweise wenn ich mich damals beim JobCenter abgemeldet hätte dann auch das JobCenter hätte überweisen müssen?

[Dieser Beitrag wurde am 19.01.2008 - 20:32 von subay aktualisiert]




Wolf27 ...
Moderatorin
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 20:36Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


@ Ottokar:
Ist diese ARGE von allen guten Geistern verlassen??? So wie ich das sehe, kann sie doch das ganze Geld zurückfordern, das angerechnet wurde. Oder liege ich da falsch? Eventuell sogar Klage?!?

LG Wolf





Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 21:11Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das ist ja ungeheuerlich!!!

Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist grds. nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen

Du musst gar nichts machen!
Du bist deinem Vater keinen Unterhalt schuldig!
Das Amt betrügt euch hier beide:
- dich um das Geld, das du deinem Vater zahlen sollst!
- deinen Vater um die Sozialleistungen, die ihm zustehen!

Sofort! Widerspruch gegen den letzten Bescheid einlegen und gegen alle anderen Bescheide, deren Widerspruchsfrist schon abgelaufen ist, Überprüfungsantrag stellen (ein Antrag gegen alle Bescheide ab ...).
Lies mal den "Ratgeber Überprüfungsantrag nach SGB X § 44" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber".

Begründung:
Du leistest deinem Vater tatsächlich gar keinen Unterhalt.
Einkommen eines zur Bedarfsgemeinschaft gehörenden Kindes ist grundsätzlich nicht auf den Bedarf der übrigen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft anzurechnen. Quelle: Handlungsanweisung zu § 7 SGB II RZ 7.13

Außerdem sollte dein Vater in Widerspruch und Überprüfungsantrag eine Klage beim SG und eine Anzeige wegen Betruges wegen der ungeheuerlichen Rechtswidrigkeit dieser Anrechnungspraxis und der wiederholten vorsätzlichen Falschberatung in dieser Angelegenheit androhen!

Parallel eine Beschwerde beim Amtsleiter mit Schilderung des Sachverhaltes und Kopie des Widerspruches und Überprüfungsantrages.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

gas 
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 30.03.2007
Beiträge: 202
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 21:52Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


subay schrieb



    - Nachweis darüber dass ich nicht mehr bei der Leihfirma bin
    - Arbeitsvertrag vom neuen Arbeitgeber
    - 2.2 beim neuen Arbeitgeber ausfüllen lassen
    - Einkommensnachweis
    - und paar Seiten zum ausfüllen

    Ich werd' verrückt!! Ich kann die ganzen Formulare langsam nicht mehr sehen.



hallo subay,

echt en dickes Ding hier!
Mal ne andere Frage. Hast du zu beginn deiner Tätigkeit in der Leihbude schon mal ähnliche Formulare ausfüllen müssen? Wenn ja, dann handelt es sich evtl. um die Förderung was Leihbuden einkassieren wenn sie "Langzeitarbeitslose" einstellen. Ob da eine Mitwirkungspflicht besteht weiß ich nicht. Wäre mal interessant in Erfahrung zu bringen. Man könnte da was schönes draus basteln.

gruß gas





Signatur
Wir sind nicht VOLK, wir sind KLASSE!

subay 
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 19.01.2008
Beiträge: 3
Nachricht senden
...   Erstellt am 19.01.2008 - 22:41Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


gas schrieb

    hallo subay,

    echt en dickes Ding hier!
    Mal ne andere Frage. Hast du zu beginn deiner Tätigkeit in der Leihbude schon mal ähnliche Formulare ausfüllen müssen? Wenn ja, dann handelt es sich evtl. um die Förderung was Leihbuden einkassieren wenn sie "Langzeitarbeitslose" einstellen. Ob da eine Mitwirkungspflicht besteht weiß ich nicht. Wäre mal interessant in Erfahrung zu bringen. Man könnte da was schönes draus basteln.

    gruß gas


Das weiß ich nicht mehr, wenn die damals was wollten habe ich das auch immer gemacht, aber langsam reichts mir echt, ich kann JobCenter nicht mehr sehen.





Ähnliche Themen:
Thema Erstellt von Antworten Forumname
Telefonanrufe vom Jobcenter Lollo 5 sevenid
Personalprobleme im Jobcenter DirkGrund 1 sevenid
Existenzkiller Jobcenter lakky 5 sevenid
Freundin ABM und Jobcenter Hexe 2 sevenid
ist das so richtig vom JobCenter?? beki 4 sevenid

Geburtstagsliste:
Heute haben 7 User Geburtstag
Mooonn (50), Katzenmama (45), danymaus2711 (38), flummy (28), H4Opfer (32), BellaB (46), Grendel (44)


Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.



Vegetarische Rezepte



Impressum

Dieses Forum ist ein kostenloser Service von razyboard.com powered by:
Geizkragen Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich: caso MCG25
Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie hier!



Verwandte Suchbegriffe:
jobcenter tricks | jobcenter einkommensbescheinigung | einkommensnachweis jobcenter | jobcenter-einkommensbescheinigung | einkommensnachweis für jobcenter | jobcenter einkommensnachweis | bedarfsgeinschaft | 11 monate gearbeitet krieg ich auch nur hartz4
blank