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Neuling 
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...

Status: Offline
Registriert seit: 16.10.2008
Beiträge: 9
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...   Erstellt am 25.11.2008 - 16:12Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Ich nochmal. Nachdem ich ein EIlverfahren beim Sozialgericht angestrebt habe wurde ein Teilbeschluss erwirkt, so dass erstmal das Amt ab 19.11. zahlen muss. Folgende Kosten habe ich
1. Krankenkasse für mich und meinen 17 J. Sohn ca.190,--
2. Wasser/Strom/ÖL zusammen ca.200,--
3. Miete 0,-- aber Schornsteinfeger/Müllgebühr/Straßenreinigung
Ich bin alleinerziehend, mit zwei Kindern 17 (Halbwaise) und 5 zusammen bekommen sie 308,-- zzgl. 24,90 Halbwaisenrente Ansonsten bekomme ich noch 200,-- Unterhalt für den Jünsten, diese setzt sich aus Zahlung der Krankenkasse und des Kindergartens zusammen sowie einem Barbetrag in Höhe von 50,-
Das Amt zahlt mir lediglich einen Betrag in Höhe von 110,30 aus. Ist das richtig? Davon kann man doch nicht zu dritt leben. Ich habe dann lediglich 285,-- zur Verfügung. Wie soll das gehen?




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 28.11.2008 - 17:46Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du bist privat versichert?

Deinem Sohn stehen 281€ Regelsatz zu,
dir stehen 351€ Regelsatz zu sowie 42€ Alleinerziehendenmehrbedarf,

weiterhin stehen euch zu:
Übernahme des KK-Beitrages in Höhe des beitrages zu einer gesetzlichen KV,
eure Nebenkosten (Waser/Schornsteinfeger/Müllgebühr/Straßenreinigung) sowie eure Heizkosten (Öl) als Kosten der Unterkunft.

Strom ist aus dem Regelsatz zu zahlen.

Was genau steht in dem Teilbeschluß?





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

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