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Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 16.10.2008 - 16:15 | |
Ich benötige dringend Hilfe. Ich war ca.20 Jahre selbständig und habe auch mächtig Steuern bezahlt. Nun kam es zu einer Flaute und ich verdiene seit Okt. 06 nichts mehr. Mein damaliger Lebensgefährte unterstützte mich noch, doch dann wurde noch mein Haus versteigert und es kam dann auch zu einer Trennung. Er zahlt für seinen Sohn den Kindergarten und 150,-- €Unterhalt. Meine Familie kann und will mich auch nicht mehr unterstützen. Ich habe keine Krankenkasse für mich und meinen großen Sohn (17), Wasser wurde bereits abgestellt und der Hartz IV wurde wegen Nichtbedürftigkeit nach fast drei Monaten abgelehnt. Habe mich an RP Darmstadt und Sozialministerium Wiesbaden gewendet, da kommt frühestens was in vier Wochen raus. Was kann ich jetzt tun ?? Ich lebe von 308,-- Kindergeld und 150,-- € Unterhalt, davon kann man keine Krankenkasse, Kein Strom Wasser Gas und noch Lebensmittel bezahlen. Oder bin ich weltfremd? HILFE
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.10.2008 - 19:34 | |
Bitte mal die genaue Begründung der Antragsablehnung.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 10:31 | |
Die Ablehnung des Antrages wurde mir telefonisch mitgeteilt, ohne einen Grund zu nennen. Habe mich an Sozialministerium in Wiesbaden gewandt und an RP in Darmstadt, das dauert hier aber auch vier Wochen. Was kann man tun damit man schnelle Hilfe bekommt?
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 10:38 | |
Du benötigst einen schriftlichen Bescheid den du ggf. anfechten kannst. Die ARGE ist dazu verpflichtet. Telefonisch ist beim Umgang mit Behörden immer ein NO-NO, da du im Zweifelsfall nichts beweisen kannst.
Hast du schon Leistungspflicht des Leistungsträgers gelesen?
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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"Der Wettbewerb um höhere Renditen hat die Menschheit weiter gebracht. Diesen Wettbewerb sollten wir auf keinen Fall aufgeben." Dr. Josef Ackermann zur Finanzkrise
"Die Banken haben viel Wohlstand geschaffen. Ohne die modernen Finanzprodukte, die jetzt gerne in Bausch und Bogen verdammt werden, wäre die Welt heute ärmer. Selbst wenn man die Kosten der gegenwärtigen Krise abzieht" Dr. Josef Ackermann zu den Feinden der Marktwirtschaft |
Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 11:07 | |
Nein habe ich noch nicht. Ich habe von meinem Sohn erfahren, dass gestern eine Sachbearbeiterin vom Sozialen Dienst an unserer Tür klingelte (Merkwürdig, denn mein zuständiger Sachbearbeiter fragte mich ob ich zu Hause sei, was ich verneinte, da ich mich auf Jobsuche begab). Ich rief diese Sachbearbeiterin heute an und fragte was sie von mir wollte. "Wieso haben sie meine Telefonnummer, wie sind sie an diese gekommen?" Auf meine Frage was sie für eine Funktion habe "Das darf ich Ihnen nicht sagen, ich muss mich mit den Leuten unterhalten" Ich antworte "Das können Sie ja jetzt" "Nein ich war gestern bei Ihnen und habe meinen Bericht abgegeben" Ich teilte ihr mit, dass ich bereits gesagt habe, dass ich nicht anzutreffen sei, im übrigen kann mein keinen Bericht schreiben, wenn man nicht mit der Person gesprochen hat. Und warum haben Sie sich nicht angemeldet? "Das müssen wir nicht ich möchte mich auch nicht mehr mit Ihnen unterhalten " Was soll das denn? Wie gehen die den mit den Leuten um? Ist das normal? 
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Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 11:16 | |
Ich denke, der Antrag wird deshalb abgelehnt, weil diese Sachbearbeiterin das Haus sah in dem ich wohne. Dieses wurde Versteigert (es war mal meins)Der Ersteigerer möchte das Haus mit gewinn verkaufen. Ich habe mit ihm folgende Vereinbarung: Ich bleibe so lange im Haus bis dies verkauft ist, sollte das Haus verkauft werden, habe ich drei Monate zwei umzuziehen. Dafür achte auf den Garten und das Haus, und mache die Besichtigungen. Das gefiehl dem Amt wohl nicht, obwohl sie doch Geld für die Miete sparen. Außerdem machte ich denen klar, dass ich nur weil ich nun hifsbedürftig bin nicht entmündigt sei. Vielleicht bin ich etwas naiv.Im überigen vielen Dank für den HinweisLeistungspflichten des Leistungsträgers.
[Dieser Beitrag wurde am 17.10.2008 - 11:18 von Neuling aktualisiert]
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JulesPapillon2 Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 02.10.2008 Beiträge: 229 Nachricht senden | Erstellt am 17.10.2008 - 11:31 | |
Das was die Außendienstmitarbeiterin da tut ist nicht normal und sogar illegal. Die müssen sich natürlich anmelden. Du bist lediglich dazu verpflichtet einmal am Tag in deinen Briefkasten zu sehen. Darüber hinaus bestehen keinerlei Erreichbarkeitskriterien!*
Mehr dazu beim Erwerbslosenforum.
Mach kurzen Prozess und schließe einen Mietvertrag ab. Damit ist die Rechtslage für deswegen klar und der neue Besitzer hat sogar was davon. Einen Mietvertrag kann man an deine Situation anpassen. Wenn der jetzige Besitzer das nicht will muss er dir schriftlich die Räumungsklage androhen. Damit wärst du von Obdachlosigkeit bedroht und das Amt müsste handeln.
Das Amt wird anscheinend versuchen dich mit allen möglichen Kniffen wegen der dir zustehenden Leistungen zu übervorteilen.
Wichtig ist dass dir klar ist, dass du einen Anspruch hast. Und zwar jetzt und nicht wenn du vielleicht schon wieder arbeitest. Du wirst den netten Mitarbeitern von der ARGE wohl schmerzhaft auf die Füße treten müssen.
*Für Obdachlose gelten verschärfte Bedingungen. Aber das trifft dich ja (noch?) nicht.
[Dieser Beitrag wurde am 17.10.2008 - 11:32 von JulesPapillon2 aktualisiert]
Signatur Ich erbringe keine entgeltliche noch unentgeltliche Rechtsberatung. Alle meine Aussagen stellen lediglich einen persönlichen Rat dar.
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Maiki24 Durchstarter


Status: Offline Registriert seit: 19.10.2008 Beiträge: 12 Nachricht senden | Erstellt am 19.10.2008 - 11:19 | |
Meine Erfahrungen sagend a müsttest du sofort mit deinen Verdienst nachweiss zum Sozialamt gehen und sagen das Arbeitsagentur SGB II oder Job sender dich abgelkehnt haben, und unverzüglich bei zuständigen Sozialgericht bitten um eine einmalige Zwangsanordnung
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Neuling Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 16.10.2008 Beiträge: 9 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 10:24 | |
Habe immer noch keinen Ablehnungsbescheid erhalten und dies nach fast 2,5 Monaten. Wasser ist abgestellt, läuft nur noch kläglich, und kalt wird es jetzt auch langsam. Die sind völlig irre, bis der RP in Darmstadt die Sache hat, und durchboxt kann das 4-6 Wochen dauern. Also Weihnachten bei Kerzenlicht und Maggiwürfeln. Gibt es keine Schnelllösung ?
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 22.10.2008 - 13:01 | |
Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz und der (zumindest vorläufigen) Zahlung auf ALG II beim zuständigen Sozialgericht. Dauert 1 bis 2 Wochen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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