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clyde ...
Neu dazu gekommen


...

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Registriert seit: 21.05.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 21.05.2008 - 00:09Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo liebe mitbürger,


ich habe vor mich ab oktober für eine gewisse zeit in ein europäisches nachbarland
aufzuhalten aber trotzdem meinen wohnsitz in deutschland zu belassen.

währe es möglich während dieser zeit weiter leistungen zu beziehen oder werden mir diese dann gekappt ? wie lange geht sowas gut ? geht sowas überhaupt ?

hat jemand mit längerem urlaub oder mit umzug ins eu ausland eigene erfahrungen gemacht ?

wäre um hilfe sehr dankbar!

mit freundlich gruß
euer hugo




Maultasche ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 237
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...   Erstellt am 21.05.2008 - 07:35Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo catofong2,

Du unterstellst hier Mitgliedern Leistungsbetrug, welche versuchen, legal für längere Zeit zu verreisen und zu diesem Problem hier Hilfe suchen.

Wer in dieses Forum kommt, hast Du auch nicht zu entscheiden.

Ich hoffe, bei Dir fegt die Redaktion mit dem eisernen Besen.





Signatur
Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Maultasche ...
Super Star
............

...

Status: Offline
Registriert seit: 11.01.2008
Beiträge: 237
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...   Erstellt am 21.05.2008 - 08:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo clyde,

es gibt sicher Ausnahmen.Das hängt vom Alter und den evtl. Eingliederungschancen ab.

Lese hierzu:

www.erwin-denzler.de/Hinweise-EAO.pdf

6.3.2. Satz 1 Abs.2, Randzeichen 7.58

Leider ist in dieser Quelle nicht beschrieben, woher diese Hinweise stammen.

Die Experten hier im Forum können bestimmt noch genaueres dazu sagen.

[Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 - 08:13 von Maultasche aktualisiert]





Signatur
Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit

Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 21.05.2008 - 11:13Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du kannst einen "Urlaub", d.h. eine genehmigte Abwesenheit vom orts- und zeitnahen Bereich, innerhalb derer du für das Amt nicht erreichbar bist, beantragen. Innerhalb dieser genehmigten Zeit kannst du dich aufhalten, wo immer du willst.
Wenn du ins Ausland umziehst, hast du dort keinerlei Ansprüche auf ALG II, da Bezugsvoraussetzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II der Aufenthalt in Deutschland ist.





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

clyde ...
Neu dazu gekommen


...

Status: Offline
Registriert seit: 21.05.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 22.05.2008 - 14:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


danke für die hilfe!





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