Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
clyde  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.05.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 21.05.2008 - 00:09 | |
Hallo liebe mitbürger,
ich habe vor mich ab oktober für eine gewisse zeit in ein europäisches nachbarland
aufzuhalten aber trotzdem meinen wohnsitz in deutschland zu belassen.
währe es möglich während dieser zeit weiter leistungen zu beziehen oder werden mir diese dann gekappt ? wie lange geht sowas gut ? geht sowas überhaupt ?
hat jemand mit längerem urlaub oder mit umzug ins eu ausland eigene erfahrungen gemacht ?
wäre um hilfe sehr dankbar!
mit freundlich gruß
euer hugo
|
|
|
Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 21.05.2008 - 07:35 | |
Hallo catofong2,
Du unterstellst hier Mitgliedern Leistungsbetrug, welche versuchen, legal für längere Zeit zu verreisen und zu diesem Problem hier Hilfe suchen.
Wer in dieses Forum kommt, hast Du auch nicht zu entscheiden. 
Ich hoffe, bei Dir fegt die Redaktion mit dem eisernen Besen.
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Maultasche  Super Star
   

Status: Offline Registriert seit: 11.01.2008 Beiträge: 237 Nachricht senden | Erstellt am 21.05.2008 - 08:10 | |
Hallo clyde,
es gibt sicher Ausnahmen.Das hängt vom Alter und den evtl. Eingliederungschancen ab.
Lese hierzu:
www.erwin-denzler.de/Hinweise-EAO.pdf
6.3.2. Satz 1 Abs.2, Randzeichen 7.58
Leider ist in dieser Quelle nicht beschrieben, woher diese Hinweise stammen.
Die Experten hier im Forum können bestimmt noch genaueres dazu sagen.
[Dieser Beitrag wurde am 21.05.2008 - 08:13 von Maultasche aktualisiert]
Signatur Der Beamte und der Philosoph beziehen ihre Stärke aus der Sachfremdheit |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 21.05.2008 - 11:13 | |
Du kannst einen "Urlaub", d.h. eine genehmigte Abwesenheit vom orts- und zeitnahen Bereich, innerhalb derer du für das Amt nicht erreichbar bist, beantragen. Innerhalb dieser genehmigten Zeit kannst du dich aufhalten, wo immer du willst.
Wenn du ins Ausland umziehst, hast du dort keinerlei Ansprüche auf ALG II, da Bezugsvoraussetzung nach § 7 Abs. 1 Nr. 4 SGB II der Aufenthalt in Deutschland ist.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
clyde  Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 21.05.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 22.05.2008 - 14:51 | |
danke für die hilfe!
|
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
bezugsvoraussetzung von harz 4