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Chorinte Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 18.12.2007 Beiträge: 1 Nachricht senden | Erstellt am 18.12.2007 - 10:32 | |
Hallo Zusammen,
ich brauche dringend jenamd der mir helfen kann.
Ich wohne seid Juni diesen Jahres mit mienem Freund zusammen. Mein Freund ist jetz wieder arbeitslos geworden und bekommt Hartz IV. Das Amt meint das wir in einem Eheähnlichen verhältnis sind, obwohl wir noch kein Jahr zusammenleben und das alles nur weil ich schwanger bin. Obwohl in den Gesetzen steht das Kinder erst ab dem Tag der Geburt berücksichtigt werden dürfen, aber das interessiert die Sachbearbeiterin kein Stück. Des weiteren bin ich unter 25 und es dürfte Gesetzlich nicht mal mein Gehalt bei meinen Eltern angerechnet werden ( wenn ich dort noch wohnen würde ). Wie können die dann von mir verlangen einen anderen Menschen zu unterstützen?
Also könnte mir hier bitte jemand sagen was ich machen kann, oder kennt sich jemand mit dieser Lage aus?
Ich bedanke mich schonmal bei allen die mir helfen.
Gruß
Chorinte
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Wolf27  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 25.04.2007 Beiträge: 2954 Nachricht senden | Erstellt am 18.12.2007 - 14:15 | |
Hallo Chorinte,
deine SB redet Unfug! Sie versucht hier künstlich aus euch eine BG zu machen, um Geld zu sparen. So geht das aber nicht. Auch deine Schwangerschaft ist hier kein ausreichender Grund. Ihr solltet euch energisch gegen diese Unterstellung wehren.
Lies mal hier im Bereich "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber Bedarfsgemeinschaft und Einstandsgemeinschaft
Chorinte schrieb
...aber das interessiert die Sachbearbeiterin kein Stück. |
Ob sie das interessiert oder nicht, ist hier völlig unerheblich. Sie hat sich an die Gesetze zu halten, da sie sich andernfalls strafbar macht.
Verstehe ich das richtig, dass du kein ALG II beziehst?
LG Wolf
Signatur Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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