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<Gast1>
unregistriert

...   Erstellt am 10.11.2007 - 11:57Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Beziehe seit 2 Jahren Hartz 4. Meine Frau fand vor einem Jahr einen Job 25 Stunden pro Woche.Dieser Durchschnittsverdienst wurde vom Betrieb bestätigt und beim Amt als Grundlage zur Berechnung meines ALG 2 herangezogen. Nach 3 Monaten wurde meine Frau auf 40 Stunden pro Woche hochgestuft.Habe versäumt das Amt davon in Kenntniss zu setzen. Jetzt bei der Neubewilligung habe ich diese Änderung erst gemeldet. Sicher müß ich mit der Erstattung des zuviel gezahlten Geldes rechnen. Drohen mir nun auch Strafmaßnahmen wegen der verspäteten Meldung? Und welche?




Dino 
Super Star
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...

Status: Offline
Registriert seit: 28.07.2007
Beiträge: 303
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...   Erstellt am 10.11.2007 - 12:10Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


schrieb

    Beziehe seit 2 Jahren Hartz 4. Meine Frau fand vor einem Jahr einen Job 25 Stunden pro Woche.Dieser Durchschnittsverdienst wurde vom Betrieb bestätigt und beim Amt als Grundlage zur Berechnung meines ALG 2 herangezogen. Nach 3 Monaten wurde meine Frau auf 40 Stunden pro Woche hochgestuft.Habe versäumt das Amt davon in Kenntniss zu setzen. Jetzt bei der Neubewilligung habe ich diese Änderung erst gemeldet. Sicher müß ich mit der Erstattung des zuviel gezahlten Geldes rechnen. Drohen mir nun auch Strafmaßnahmen wegen der verspäteten Meldung? Und welche?


Kommt darauf an:
Bei uns werden Monat für Monat die beiden Lohnabrechnungen gefordert und zur Berechnung herangezogen.
Wen das bei euch auch ist, weis die Behörde ja was an Geld eingetroffen ist. Und sollte danach rechnen.

So hat keine Überzahlung stattgefunden und du brauchst keine Angst haben.

Sollte aber H4 festes Einkommen ohne Nachweis berechnet haben.. die kämpfen um jeden Cent, toi toi toi

Dino





Signatur
Artikel 1
(1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.

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