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MuttiDani 
Neu dazu gekommen
Status: Offline
Registriert seit: 01.12.2007
Beiträge: 1
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Erstellt am 01.12.2007 - 17:29
bin ganz neu hier - also sorry, falls etwas nicht ganz so der üblichen Form entspricht.
Habe grade unseren neusten Bescheid reinbekommen und mich - wie eigentlich jedes Mal - geärgert. Außerdem ist mir folgendes aufgefallen:
Nach dem SGB II beträgt der Regelsatz für Alleinstehende 345,- Euro, Paare erhalten je 90%, Kinder bis 14 Jahre 60%, Kinder ab 15 Jahre 80% des Regelsatzes. Dies entspricht in voriger Reihenfolge je 310,50 Euro, 207,- Euro und 276,- Euro.
Nun ist der Regelsatz in den alten Bundesländern auf 347,- Euro angehoben worden. Rein rechnerisch würden die obigen Personen dann erhalten: je 312,30 Euro, 208,20 Euro und 277,60 Euro.
Wir sind 2 Erwachsene mit 3 Kindern und haben mit unserem Bescheid Leistungen von 2x 312,- Euro und 3x 208,- Euro bewilligt bekommen. Das heißt, durch die Abrundungen fehlen uns 1,20 Euro/Monat o. auch 14,40 Euro im Jahr.
Fällt das unter den Begriff "pauschalisierte monatliche Regelleistung"? Und ist das, wenn´s so ist, denn rechtens obwohl im SGB II die Prozentsätze stehen und keine Abrundungsregel?
MuttiDani
Wolf27 
Moderatorin




Status: Offline
Registriert seit: 25.04.2007
Beiträge: 2954
Nachricht senden
Erstellt am 01.12.2007 - 18:54
lies mal hier unter "Hinweise und Ratgeber" den Ratgeber: ALG 2-FAQ Da sind alle Beträge aufgelistet.
LG Wolf
Signatur
Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?
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