Achtung!
Dieses Forum steht ab sofort nur noch zum Lesen zur Verfügung.
Wir freuen uns, euch ab sofort im neuen Forum unter: http://forum.hartz.info/ zu begrüßen.
|
Startseite
|
Neues im Forum
|
Suchen
|
Login Mitglieder
|
Forumregeln
|
|
• Willkommen im Hartz IV Forum! Hier können sie Fragen und Antworten zu Hartz IV und zum Arbeitslosengeld II (ALG II) stellen. Nur wenn wir uns gegenseitig helfen, kommen wir gemeinsam weiter! Zum Schreiben bitte registrieren. • Die Forumregeln sind Gegenstand der Nutzungsvereinbarung dieses Forums und gelten mit der Benutzerregistrierung als anerkannt. •
|
|
Suchen im Hartz IV Forum:
|
| Ersteller | Thema » Beitrag als Abo bestellen |  |
ahoibrause73 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 15.05.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 15.05.2008 - 15:02 | |
Hallo...ich habe da mal ein-zwei Fragen...es geht um folgendes...Meine Mutter ist am 05.04.08 an den Folgen des Krebs verstorben. Sie bekam zu 100% Rente (knapp 550,-) die meinem Vater, der ALG II - Hartz4 Empfänger ist, komplett angerechnet wurden. Jetzt nach dem Tod meiner Mutter bekommt er die Hinterbliebenen Rente / Witwernrente. Frage-darf diese Rente meinem Vater wieder angerechnet werden bzw. wird sie ihm von seinem Regelsatz in Höhe von 347,- abgezogen? Desweiteren bekam mein Vater von der Rentenversicherung 3 Monatsrenten aufeinmal gezahlt. Wie wird diese Zahlung von der ARGE berücksichtigt bzw. angerechnet oder abgezogen und ist das überhaupt rechtens?
Jetzt eine Frage für mich. Vor 2 Jahren bin ich umgezogen. Die ARGE hat alles bewilligt und für mich die Kaution in Höhe von 800,- übernommen, die ich jetzt seit fast Jahren mit moantlich 35,- zurück bezahle. Ich habe gelesen, dass es rechtswidrig ist.Stimmt das wirklich und kann ich die bereits gezahlten Beiträge zurück fordern und die Tilgung stoppen?
Lieben Gruß aus dem Kreis Herford wo die Uhren anders ticken.
|
|
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 16.05.2008 - 10:00 | |
Zur Hinterbliebenen Rente
diese wird als sonstiges Einkommen, abzgl. der Versicherungspauschale von 30€, angerechnet. Nicht angerechnet wird die hinterbliebenen Rente für das sog. Sterbevierteljahr.
Zur Kaution
ja, die Rückforderung aus dem ALG II ist rechtswidrig und kann gestoppt werden. Bereits gezahlte Beträge kann man zurückfordern, da die Zahlung ja rechtswidrig erfolgte. Ob die ARGE die aber freiwillig zurückzahlt oder ob man hier ein Gericht bemühen muss 
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
ahoibrause73 Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 15.05.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 17.05.2008 - 10:50 | |
Hallo Ottokar...vielen Dank für Deine aussagekräftige und schnelle Antwort. Jetzt bin ich mal gespannt, wie die ARGE reagiert und ob sie meinem Vater das Sterbegeld (3Monatsrente) doch anrechnet. Hast Du hierfür vielleicht einen Link, Gesetzesauszug den ich ausdrucken kann und gegebenfalls vorlegen kann?
Wenn ich mit meinen 35,- montatlichen Raten das Darlehn bereits schon zurück gezahlt habe, kann ich dann das Geld auch zurück fordern?
Lieben Gruß aus dem Kreis Herford
|
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 17.05.2008 - 12:06 | |
ahoibrause73 schrieb
Hallo Ottokar...vielen Dank für Deine aussagekräftige und schnelle Antwort. Jetzt bin ich mal gespannt, wie die ARGE reagiert und ob sie meinem Vater das Sterbegeld (3Monatsrente) doch anrechnet. Hast Du hierfür vielleicht einen Link, Gesetzesauszug den ich ausdrucken kann und gegebenfalls vorlegen kann?
|
Steht in der Handlungsanweisung der BA zu § 11 SGB II:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ … I-Nav.html
ahoibrause73 schrieb
Wenn ich mit meinen 35,- montatlichen Raten das Darlehn bereits schon zurück gezahlt habe, kann ich dann das Geld auch zurück fordern?
Lieben Gruß aus dem Kreis Herford
|
Darauf wird sich die ARGE vermutlich nicht einlassen, das würde dann vor's SG gehen.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===--- |
|
Sie möchten das Projekt gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum unterstützen und haben eine eigene Internetseite?
Dann bauen sie auf ihrer Seite doch einen Verweis auf gegen-hartz.de und/oder das Hartz IV Forum ein. Logo's und HTML-Code finden sie hier.
|
|
|
|
|
|
Vegetarische Rezepte
|
|
Dieses Forum ist ein kostenloser Service von
razyboard.com powered by:
Geizkragen
Preisvergleich. Top-Produkt im Preisvergleich:
caso MCG25Wollen Sie auch ein kostenloses Forum in weniger als 2 Minuten? Dann klicken Sie
hier!
Verwandte Suchbegriffe:
sterbegeld arge | hinterbliebenen forum | hinterbliebenenrente und alg ii | harz4sterbegeld | arbeitslosen hinterbliebenenrente | hinterbliebenenforum | bezahle ich bei hartz 4 rente | alg ii und hinterbliebenenrente