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ahoibrause73 
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Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 15.05.2008 - 15:02Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo...ich habe da mal ein-zwei Fragen...es geht um folgendes...Meine Mutter ist am 05.04.08 an den Folgen des Krebs verstorben. Sie bekam zu 100% Rente (knapp 550,-) die meinem Vater, der ALG II - Hartz4 Empfänger ist, komplett angerechnet wurden. Jetzt nach dem Tod meiner Mutter bekommt er die Hinterbliebenen Rente / Witwernrente. Frage-darf diese Rente meinem Vater wieder angerechnet werden bzw. wird sie ihm von seinem Regelsatz in Höhe von 347,- abgezogen? Desweiteren bekam mein Vater von der Rentenversicherung 3 Monatsrenten aufeinmal gezahlt. Wie wird diese Zahlung von der ARGE berücksichtigt bzw. angerechnet oder abgezogen und ist das überhaupt rechtens?

Jetzt eine Frage für mich. Vor 2 Jahren bin ich umgezogen. Die ARGE hat alles bewilligt und für mich die Kaution in Höhe von 800,- übernommen, die ich jetzt seit fast Jahren mit moantlich 35,- zurück bezahle. Ich habe gelesen, dass es rechtswidrig ist.Stimmt das wirklich und kann ich die bereits gezahlten Beiträge zurück fordern und die Tilgung stoppen?

Lieben Gruß aus dem Kreis Herford wo die Uhren anders ticken.




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 16.05.2008 - 10:00Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Zur Hinterbliebenen Rente
diese wird als sonstiges Einkommen, abzgl. der Versicherungspauschale von 30€, angerechnet. Nicht angerechnet wird die hinterbliebenen Rente für das sog. Sterbevierteljahr.

Zur Kaution
ja, die Rückforderung aus dem ALG II ist rechtswidrig und kann gestoppt werden. Bereits gezahlte Beträge kann man zurückfordern, da die Zahlung ja rechtswidrig erfolgte. Ob die ARGE die aber freiwillig zurückzahlt oder ob man hier ein Gericht bemühen muss





Signatur
Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
---===---

ahoibrause73 
Neu dazu gekommen


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Status: Offline
Registriert seit: 15.05.2008
Beiträge: 2
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 10:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Ottokar...vielen Dank für Deine aussagekräftige und schnelle Antwort. Jetzt bin ich mal gespannt, wie die ARGE reagiert und ob sie meinem Vater das Sterbegeld (3Monatsrente) doch anrechnet. Hast Du hierfür vielleicht einen Link, Gesetzesauszug den ich ausdrucken kann und gegebenfalls vorlegen kann?

Wenn ich mit meinen 35,- montatlichen Raten das Darlehn bereits schon zurück gezahlt habe, kann ich dann das Geld auch zurück fordern?

Lieben Gruß aus dem Kreis Herford




Ottokar ...
Moderator
...............

...

Status: Offline
Registriert seit: 08.06.2007
Beiträge: 8153
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...   Erstellt am 17.05.2008 - 12:06Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


ahoibrause73 schrieb

    Hallo Ottokar...vielen Dank für Deine aussagekräftige und schnelle Antwort. Jetzt bin ich mal gespannt, wie die ARGE reagiert und ob sie meinem Vater das Sterbegeld (3Monatsrente) doch anrechnet. Hast Du hierfür vielleicht einen Link, Gesetzesauszug den ich ausdrucken kann und gegebenfalls vorlegen kann?

Steht in der Handlungsanweisung der BA zu § 11 SGB II:
http://www.arbeitsagentur.de/nn_166486/ … I-Nav.html


ahoibrause73 schrieb

    Wenn ich mit meinen 35,- montatlichen Raten das Darlehn bereits schon zurück gezahlt habe, kann ich dann das Geld auch zurück fordern?

    Lieben Gruß aus dem Kreis Herford

Darauf wird sich die ARGE vermutlich nicht einlassen, das würde dann vor's SG gehen.





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