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magis Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.11.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 17:37 | |
Hallo Ihr Lieben,
Bin gerade auf diese Seite gestoßen und hoffe jemand kann mir ein paar Tipps geben...bin am verzweifeln.
Ich bin diesen Sommer durch die Trennung von meinem Mann in diesen Sumpf geraten.
Wir hatten zunächst noch einen gemeinsamen Umzug geplant, jedoch habe auf Anraten meiner Rechtsanwältin alleine mit meinem Sohn die neue Wohnung bezogen (Das war möglich, da der Mietvertrag noch nicht unterschrieben war und der Vermieter mit sich reden ließ).
Seit dem bin ich abhängig vom Wohlwollen der ARGE München Mitte.
Ich habe keinen Betreuungsplatz für meinen Sohn, da der Umzug vom Land in die Stadt kurzfristig stattgefunden hat und die Anmeldungen in den Kindergärten schon im Frühjahr waren (Mein Sohn ist 4 Jahre alt.)
Ich bekomme von der ARGE 948,- Euro zum leben wovon ich 665,- Miete bezahlen muss, 50,- Euro Strom und was halt an laufenden kosten anfällt (Telefon, Fahrkarten...).
Von Meinem Ex bekomme ich 202,- Euro Kindesunterhalt von dem mir effektiv 50 Euro übrig bleiben, da ich 150,- Euro an die Bank abtreten muss (Ein 7000,- Euro hohes Minus, das von meinem Mann verursacht wurde...aber das Konto läuft ausschließlich auf meinen Namen). Die 150 Euro, die ich an die Bank bezahle sind ausschließlich Zinsen!!!!!!
D.h im Endeffekt bleiben mir und meinem Sohn an die 300,- Euro zum Leben.
Als ob das nicht schlimm genug wäre.habe ich letztens ein schreiben von der Arge bekommen ich müsse über 300,- an Leistungen zurückzahlen, da mein "Mann" angegeben hat er würde Kindesunterhalt an mich zahlen. Dieses wurde mir jetzt nachträglich verrechnet.
Nach einem Anruf bei der Zahlstelle wurde mir nun eingeräumt ich könne die 300 Euro ab Dezember à 30,- Euro monatlich abstottern. Hätte ich den Betrag bezahlt, hätte ich diesen Monat nichts zu essen gehabt.
Das Zweite Problem ist, dass ich schon 2 Wochen nach Antragstellung eingeladen wurde bei der Arbeitsvermittlung vorzusprechen und ich dort diese Eingliederungsvereinbarung unterschrieben habe. Jetzt soll ich meinen Sohn bei einer Tagesmutter unterbringen die 5,- euro die Stunde kostet (Die Arge übernimmt wohl an die 2 Euro, Rest muss ich zahlen). Ich habe aber noch keinen Job! Ferner sind bei der Tagesmutter zwei Kinder untergebracht wovon eines 14 Monate alt ist und das andere 18 . Das heißt mein 4-Jähriger Sohn hat dort keine Spielkameraden und muss Rücksicht auf die Babys nehmen, d.h. Mittags leise in der Küche spielen, weil sonst die Kleinen aufwachen usw....
Gegen die Tagesmutter selbst ist nichts zu sagen. Inwiefern macht das aber alles einen Sinn???
Die Einzige Lösung für meinen Sohn ist ein Kindergarteplatz. Auf diesen muss ich jedoch warten. (Ich habe ihn bereits in einigen Kindergärten vorangemeldet und muss jetzt nur warten bis etwas frei wird).
Kann die Arge von mir verlangen dass ich meinen Sohn bei einer Tagesmutter "abstelle" obwohl ich noch keinen Job habe?? Woher soll ich denn das bezahlen???
Was mache ich mit den Schulden??
Ich habe gehört ALG II Empfänger hätten das Recht auf Zinsbefreiung. Gibt es da jemanden mit Erfahrung? Evtl Musterbriefe für die Bank? Was kann ich tun?
Mein drittes Problem sind die Möbel. Ich habe immer noch keine Küche, koche mit Wasserkocher und Mikrowelle, ab und zu gibt es Pizzaservice...das ist unerträglich. Zu Beginn wollten mir Freunde helfen (günstige Küche auftreiben...aber jetzt habe ich selbst das Geeld nicht egal wie günstig die Küche wäre...). In meinem Schlafzimmer stapeln sich immer noch Kartons weil ich keine Regale habe...
Mein Bett ist eine Katastrophe..man spürt die Federn beim schlafen und morgens tut einem Alles weh.
Wie komme ich an Möbel und...bekomme ich überhaupt welche...
Ihr seht ich habe auch Fragen über Fragen...und schaffe es Alleine einfach nicht das Alles hinzubiegen. Bei der Arge wurde ich schon bei der Antragsstellung schief angesehen (Einen Schulabschluss haben sie wohl auch nicht sagte die SB...dabei habe ich studiert). Fühle mich im Stich gelassen und habe Angst vor der Zukunft...nebenbei spiele ich meinem Sohn eine heile Welt vor...
Das Geld reicht kaum zum überleben...an Kleidung etc ist nicht zu denken.
Letztens hatte mein Sohn Geburtstag..ich konnte niemanden einladen, weil ich nicht gewusst hätte wie ich die paar Getränke oder Essen zusätzlich hätte kaufen sollen...es reicht kaum für uns beide. Das war ein trauriger Tag...wenigstens war er für meinen Sohn schön und er hat nicht gemerkt wie es mir geht...
Ich weiss aber nicht wie man das länger aushalten soll...
Meine Nerven liegen oft blank und ich bin unfähig irgendetwas zu tun...weil ich mir so machtlos vorkomme. Ich warte nur auf diesen Kindergartenplatz und hoffe dann einen vernünftigen Arbeitsplatz zu finden. Aber was soll ich bis dahin tun?
LG
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cherie  Moderatorin
    

Status: Offline Registriert seit: 20.10.2006 Beiträge: 497 Nachricht senden | Erstellt am 09.11.2008 - 18:49 | |
Hallo magis,
wenn ich das lese geht mir die Hutschnur hoch, was hier mit den Menschen und vor allem mit den Kindern getrieben wird . Es ist nicht mehr nachzuvollziehen.
Magis, versuche dich erst einmal zu sammeln und wir werden Deinen Fall schon aufdröseln und Du bekommst hier Hilfe.
Erst einmal so viel vorne weg.
Dass Du die EGV unterschrieben hast ist zwar ein Problem, aber das kann man lösen. Wenn sie von Dir verlangen, dass Du eine Betreuung für Dein Kind suchen sollst, müssen sie auch die gesamten Kosten übernehmen.
Ich denke Du bist nicht verpflichtet eine Tagesmutter zu nehmen, Du hast ihn im Kindergarten vorangemeldet und kannst nichts dafür, dass Du auf die Aufnahme warten musst.
Zinsbefreiung bei der Bank gibt es nicht, man kann evtl. Stunden lassen. Sprich mal mit der Bank.
Die Zinsbefreiung gibt es nur, wenn man ein Darlehen bei der Arge hat. Dies ist zinslos.
Leider ist es so, wenn Du Unterhalt bekommen hast, wird Dir dies auch abgezogen. Hat er denn regelmäßig Kindesunterhalt an Dich gezahlt?
Wenn Du Möbel aus der gemeinsamen Wohnung nicht mitnehmen konntest, steht Dir Erstausstattung zu. Stelle einen Antrag auf Ersterstattung, das geht formlos, dort schreibst Du auf was Du benötigst.
Sollte die nächste EGV kommen, nicht unterschreiben, sondern z.B. hier im Forum überprüfen lassen. Es steht Dir zu, die EGV mit nach Hause zu nehmen und in Ruhe zu prüfen.
Nimm Dir zu den nächsten Terminen einen Beistand mit. Das Recht hast Du nach § 13 SGB X.
Man sollte niemals alleine auf‘s Amt gehen.
So viel erst einmal zur Beruhigung. Mehr sicherlich von Ottokar. Der ist sehr erfahren.
Vielleicht ist es Dir auch möglich diese EGV anonymisiert hier einzustellen.
Signatur

LG Cherie
Neoliberalismus ist eine durch Gier, Maßlosigkeit und Menschenverachtung ausgelöste Geisteskrankheit
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Aktive Erwerbslose in Deutschland (AEiD)
Stillgelegt, unser Weblog! |
Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 09:17 | |
Wenn du den Kindesunterhalt nicht als Einkommen angegeben hattest, ist die Forderung des Amtes korrekt.
Was die von deinem Mann verursachten Schulden betrifft: diese solltest du, sofern du nachweisen kannst, dass er diese Schulden verursacht hat, einklagen.
Das du deinen Sohn, obwohl du ihn selbst betreuen kannst, bei einer Tagesmutter unterbringen musst, ist rechtswidrig! Eine solche Forderung kann und darf das Amt niocht stellen, dazu hat es keinerlei Rechtsgrundlage.
Nur im Falle eines Jobs oder einer AGH musst du deinen Sohn unterbingen, wobei die Kosten dabei durch das Jugendamt gemäß § 22ff SGB VIII gezahlt werden, da musst du einen Antrag stellen. Mehrkosten, welche dadurch nicht gedeckt werden, muss dann die ARGE zahlen.
Hier kannst du diesen Unfug mit der Tagesmutter also sofort beenden!
Steht das in deiner EinV? Dann solltest du diese wegen Rechtswidrigkeit kündigen.
Eine Zinsbefreiung für ALG II Empfänger gibt es nicht. Schulden werden beim ALG II ebenfalls nicht berücksichtigt.
Für Möbel, die du noch nie hattest, oder wegen der Trennung des Hausstandes nicht mehr hast, kannst du einen Antrag auf Erstausstattung stellen.
An Leistungen würden dir zustehen:
Du Regelsatz: 351€
Du Alleinerziehendenmehrbedarf: 126€
Kind Regelsatz: 211€
Unterkunftskosten: 665€
- 154€ KiGe
- 202€ Kindesunterhalt
- 6,64€ Warmwasseranteil
- 3,98€ Warmwasseranteil
= 986,38€
Wie hoch sind:
- deine Kaltmiete,
- deine Nebenkosten,
- deine Heizkosten,
- die vom Amt übernommenen Unterkunftskosten lt. Bescheid?
Und noch ein Tip: lt. § 1569 ff. BGB hast auch du Anspruch auf Unterhalt von deinem Mann. Berate dich dazu mit deiner Anwältin.
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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magis Neu dazu gekommen

Status: Offline Registriert seit: 09.11.2008 Beiträge: 2 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 14:54 | |
Hallo,
danke erst einmal für eure Antworten.
Hier ersteinmal das was in meiner Eingliederungsvereinbarung steht:
"gültig bis: 24.03.2009
Ziele: Arbeitsaufnahme
1. Ihr Träger für Grundsicherung ARGE für Beschäftigung München GmbH unterstützt Sie mit folgenden Leistungen zur Eingliederung:
Beratung über die Kindertagesbetreuungsstelle des Sozialbürgerhaues München und über die Bezirkssozialarbeit Hr. U.
2. Bemügungen von Frau N. zur Eingliederung in Arbeit:
Fr. N. wird sich umgehend mit der Kindertagesbetreuungsstelle in Verbindung setzen um zu klären, ob eine Kinderbetreuung durch diese möglich ist.
Weiterhin wird Fr. N sich weiterhin bei den Kindergärten um Plätze bewerben.
Fr. teilt der Arbeitsvermittlung in regelmäßigen Anbständen den Stand der Dinge telefonisch unaufgefordert mit. Frau N. meldet sich zu folgenden Terminen telefonisch bei der Arbeitsvermittlung: in der 43 KW, in der 48 KW, in der 51 KW, in der 3 KW und in der 9 KW.
Sobald eine Kinderbetreuung vorliegt, teilt dies Fr. Nicastro umgehend der Arbeitsvermittlung mit und schickt einen schriftlichen Nachweis als Kopie (z.B. Kopie des Kindergartenvertrages)......
So...das wäre erst einmal die Eingliederungsvereinbarung..
Finde ich persönlich nicht wirklich schlimm..da ich ja einen Kindergartenplatz suche und auch so schnell wie möglich wieder arbeiten möchte..
Allerdings wurde ich sofort von der hier zuständigen Bezirkssozialarbeiterin angerufen, die mir Telefonnummern von Tagesmüttern gab, bei denen ich mich melden musste und mich auch sofort kümmern sollte, dass mein Sohn untergebracht wird.
Ich habe die Geschichte jetzt 3 Wochen lang mitgemacht. Allerdings sagt auch schon die Tagesmutter, dass diese Art von Betreuung keinen Sinn für meinen Sohn macht, weil er mit seinen 4 Jahren in einen Kindergarten gehört.
An dieser Stelle muss ich jetzt erst mal aufhören...mein Telefon ruft...
Melde mich wieder...
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 10.11.2008 - 15:03 | |
Deine EinV legt keine Pflicht zur sofortigen Unterbringung deines Sohnes fest und ist insofern rechtsgültig.
Das wäre ja auch - wie schon ausgeführt - rechtswidrig.
Also keine Kündigung.
Die Aussage der Bezirkssozialarbeiterin, dass dein Kind sofort dort betreut werden muss, ist natürlich Unfug.
Es reicht, wenn du gegenüber dem Amt nachweist, z.B. durch schr. Bestätigung einer Tagesmutter, dass dein Kind, falls erforderlich, dort sofort betreut werden kann. Zu mehr bis du auch lt. EinV nicht verpflichtet.
[Dieser Beitrag wurde am 10.11.2008 - 15:04 von Ottokar aktualisiert]
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
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