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<chaosöiner> unregistriert
| Erstellt am 26.10.2007 - 17:56 | |
kan man garnicht kurz machen,hab im juli wieder hartz 4 beantragen müssen nach arbeitsaufenthalt in österreich zuvor haben sich mein freund und ich getrennt,nun musse ich wieder bei ihm ein ziehen allerding mit unterschiedlichen bg-nummern und der auflage mir eine entsprechende wohnung zu suchen angebote wurden eingereicht der mietvertrag zum1.10.07 unterschrieben,danach ein antrag auf erstausstattung gestellt,der wurde abgelehnt mit der begründung ich hätte ja schon wohnraum besessen und eine erstausstattung käme nur in frage wenn ich frisch haftentlassen,abgebrannt,oder obdachlos wäre ansonsten müsse ich mir den hausrat ansparen
nun hab ich zwar eine eigene wohnung aber weder einen gültigen bescheid das meine miete bzw. die kaution gezahlt ist drei pappkartons zum schlafen und nicht zu guter letzt einen wunderschönen briefkasten zum zustellen der argebriefe
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Ottokar  Moderator
    

Status: Offline Registriert seit: 08.06.2007 Beiträge: 8153 Nachricht senden | Erstellt am 26.10.2007 - 23:46 | |
Hallo,
diese Ablehnung ist klar rechswidrig!
Anspruch auf Erstausstattung hat jeder, der erstmalig etwas das zur Grundausstattung einer Wohnung gehört, benötigt.
Eine Einschränkung wie sie hier in der Ablehnung als Begründung aufgeführt wurde, sieht das SGB II nicht vor.
Lies mal den "Ratgeber Umzug" hier im Forum im Bereich "Hinweise und Ratgeber" und dort im Besonderen den Hinweis 6.
Hier solltest du sofort schriftlich Widerspruch einlegen!
Signatur Arbeitslos - aber nicht machtlos! ALG II abhängig - aber nicht rechtlos!
Meine Schreiben und Auskünfte sind lediglich Informations- und Formulierungshilfen. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
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chaosliner  Sehr Aktiv
  

Status: Offline Registriert seit: 14.08.2007 Beiträge: 53 Nachricht senden | Erstellt am 27.10.2007 - 17:44 | |
danke ottokar, widerspruch ist seit 22.10 raus, hab heute o wunder post von der widerspruchstelle datum 26.10.bekommen üblicher text eingegangen am.. von nachfragen bitten wir abzusehen um ihn bearbeiten zu können, klasse gleichzeitig kam ein mehr als netter brief meiner finanztante mit dem hinweis falls ich irgendwelche fragen hab möchte ich doch bitteschön einen termin mit ihr machen und sie erläutert mir ihre ablehnung da war ich erst begeistert
am montag bin ich bei meiner erwerbslosenzentrale nehme mir jemanden von dort an die patschhand gehe mit ihm aufs amt fordere erst mal einen aktuellen leistungsbescheid der ist ja mittlerweile auch schon mehr als 4 wochen überfällig und wenn ich es dann noch schaffe nicht vor wut in die schreibtischkante zu beissen gehe ich mir einen beratungsschein vom gericht holen und beauftrage einen anwalt
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