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Mondschein ...
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...   Erstellt am 24.01.2008 - 18:34Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


hallo, nach dem ich nun ja die klage eingereicht haben - wegen erstausstattung und renovierungskosten. halte ich nun die bewilligung in der hand - 35 € wurden genehmigt statt die beantragten 150 € -

erstens würde ich gerne wissen, was ich machen soll, da morgen die verhandlung vor dem sozialgericht dresden ist.

muss ich dem richter das sagen, oder muss ich bei der arge jetzt wiederspruch einlegen.

ausserdem wurden mir die renovierungskosten nur als dahrlehn genehmigt, ich muss ab 1.2. - 17, 50€ zurück zahlen - habe aber schon eine rückzahlung in höhe von 35 € laufen seit diesen monat bei der arge - is das rechtens - das sie das gleich mit einfordern dürfen. - ausserdem muss ich bis 1.3. die kassen zettel vorlegen, sonst wollen sie das komplette geld zurück haben, das is doch bisschen sinnlos oder - als erstes wollen sie es als raten zurück - und wenn ich bis 1.3. nicht reagiere mit den zettel - wollen sie gleich nochmal geld zurück.

würde mich freuen, wenn ottokar und wolf27 mir nochmal schnell rat geben könnten. da ich morgen 9:30 uhr die verhandlung habe.




Ottokar ...
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...   Erstellt am 24.01.2008 - 18:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Du musst das unbedingt dem SG mitnehmen und dem Richter mitteilen bzw. vorlegen, am besten gleich zu Beginn der Verhandlung.
Renovierungskosten sind ganz klar KdU und müssen als Beihilfe in tatsächlicher Höhe übernommen werden, das ist dein Standpunkt und der ist rechtlich fundiert durch div. Gerichtsentscheidungen. Ich zweifele nicht, dass das SG genau so entscheiden wird.





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Mondschein ...
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...   Erstellt am 24.01.2008 - 18:50Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


also muss ich nix zurück zahlen, oder wie verstehe ich das -

kannst du mir vielleicht paar zeilen formulieren, wie ich das sagen soll. nicht das ich was falsche sage.

denn was du auf dem kasten hast, da zieht sogar ein anwalt den hut - meine ich echt so - nämlich der vereinsanwalt - für den ich als 1 euro jober arbeite - dem habe ich das gestern mal gezeigt. weil ich mit dem vereinschef drüber gesprochen habe.

vom Vereinsanwalt schrieb

    Erlauben sie mir noch eine kurze Anmerkung. Ihre Begründung für den
    Eilrechtsschutz ist hervorragend. Das Gericht hat eine Amtsermittlungspflicht
    und Sie als Bürger unterstehen auch der sog. der Fürsorge des Gerichts.
    Ich gehe davon aus, dass Ihr Anspruch gerechtfertigt ist.



also mach weiter so, ich sag mal ganz vielen lieben danke, für deine hilfe und die von wolf27 - den anderen moderatoren.




Ottokar ...
Moderator
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...   Erstellt am 24.01.2008 - 19:05Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Das hört man gern

Sage dem Richter:
"Herr Vorsitzender, ich habe noch eine Ergänzung mitzuteilen.
Vom Antragsgegener wurden mir mit Schreiben vom ... Renovierungskosten in Höhe von 35€ als Darlehen bewilligt. Das Schreiben habe ich gestern erhalten."
dann gibst du ihm das Schreiben, oder besser eine Kopie davon und sagst:
"Hier eine Kopie zu ihren Unterlagen. Da Renovierungskosten zu den Kosten der Unterkunft gehören, müssen diese als Beihilfe in tatsächlicher Höhe übernommen werden. Mein diesbezüglicher Antrag bleibt also unverändert bestehen."

Damit erklärst du, das dieser Bescheid an deinen ursprünglichen Absichten nichts ändert. Dann muss der Richter entscheiden. Ein Widerspruch ist hier nicht mehr erforderlich.

[Dieser Beitrag wurde am 24.01.2008 - 19:07 von Ottokar aktualisiert]





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Mondschein ...
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...   Erstellt am 24.01.2008 - 19:19Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


okay - da werde ich gleich mal 2 kopien machen.
wenn ich das als beihilfe bekommen, da verstehe ich das so, das ich das nicht zurück zahlen muss.

wieso wollen die mir das aber als dahrlen wieder aufs auge drücken?? - müsste ich da aber nicht noch der arge bescheid sagen, das sie mir die 17,50€ nicht abziehen dürfen - ansonsten fehlen dir mir ja nächsten monat.
sind die berechtigt die kassen zettel zu verlangen??

ach übrigens, den brief vom 10.12 den wir an den arge chef geschrieben haben, hat er nicht bekommen. hatte auch heute einen schreiben von ihm drinn, da würde ich mal gerne wissen, ob der noch weis was der schreibt.
vor 2 wochen schreibt er mir, das er das schreiben an die teamleiterin, von meiner fallmanagerin weiter gegeben hat, und heute schreibt er - er hat gar kein schreiben bekommen. aber ich war ja clever - habe es per einschreiben geschickt - also kann ich nachweisen, das es bei der arge gelandet ist.

aber im gleichen atemzug schreibt er mir das, dass renovierungsgeld angewiesen wurden ist.




Wolf27 ...
Moderatorin
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...   Erstellt am 25.01.2008 - 14:44Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Mondschein schrieb
    wenn ich das als beihilfe bekommen, da verstehe ich das so, das ich das nicht zurück zahlen muss.
    wieso wollen die mir das aber als dahrlen wieder aufs auge drücken??


Hallo Mondschein,
genau aus dem Grund! Eine Beihilfe muß nicht zurückgezahlt werden. Das Geld ist für die ARGE also "verloren". Das Darlehen jedoch können sie sich von dir zurückholen. Alles klar?

Wenn du das ja dem Richter gibst und der dann für dich entscheidet, muß die ARGE die € 17,50 zurückzahlen bzw. darf sie gar nicht erst einbehalten. Das hängt also vom Richterspruch ab.

Kassenzettel können sie als Beleg verlangen, aber du brauchst denen lediglich Kopien geben. Falls mal etwas ist, mußt du als Käufer ja die Original-Kassenbelege im Geschäft vorlegen!

Dein SB scheint wirklich etwas wirr im Kopf zu sein.

LG Wolf





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Meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Sicht der jeweiligen Sachlage wider. Ich gebe hier keinerlei Rechtsberatung oder Ähnliches!!! Auf von mir vorformulierte Schriftstücke kann jeder gerne zugreifen und diese, auf seinen Fall angepasst, verwenden. Noch Fragen...?


Mondschein ...
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...   Erstellt am 25.01.2008 - 19:01Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wolf27 schrieb




    Dein SB scheint wirklich etwas wirr im Kopf zu sein.

    LG Wolf



Hihi - wie war - wie war- aber hier das neustes aus dem wirren spiel mit der arge. hatte ja heute das gerichtverfahren, 1,5 std lang haben wir unsere meinung ausgetauscht.

ich bekomme die waschmaschine aber nur als gebraucht, ausser ich kann meine krankheiten per gutachten nachweisen - bei der ärztin habe ich angerufen, die meint lassen sie das gerichtlich anordnen, ansonsten müssen sie 50 € zahlen - also muss ich dem richter am montag sagen, das er das anordnen soll. wenn das gebrüft wird, und rechtens ist, hätte ich dann mit glück anspruch auf eine neue waschmaschine und ein neues schlafsofa - ansonsten bleibt es bei dem gebrauchten sachen.

aber auf jedenfall dürfen sie die erstausstattung nicht als dahrlehn bewilligen.

sie wollten ja auch wissen was mit den alten möbel geschehen ist, da haben sie den gerichtsvollzieher angerufen, der damals meine wohung geräumt hat. und der hat gesagt, nach 8 wochen werden alle möbel vernichtet oder verkauft, wenn sie bis dahin nicht abgeholt werden. aber die lagerkosten für die 8 wochen muss man auch noch tragen.

so das war es erstmal wieder, wenn mir nochmal was einfällt dann schreibe ich noch paar zeilen.

ansonsten wünsche ich allen noch ein schönen abend und ein angenehmes wochenende.


des weitern muss ich vom vermieter eine stellungsnahme abgeben, warum meine wohnung nicht renoviert übergeben wurde an mich, des weitern war ich gerade im baummarkt und habe alles raussuchen müssen was ich brauch als malerzeug für die wohung.
was mich da interessieren würde, wie rechnet man so nen bedarf aus. die wohung ist 30m² gross - aber die decke muss ja auch neu gemacht werden - darum weis ich nicht wie ich jetzt auf die gesamt grösse komme, vielleicht kan es mir ja einer von euch sagen. (eine bekannte sagte, das sie es kennt, das es mal 3 gerechnet wird. also 90m² ist das richtig? - das muss ich bis montag bei gericht einreichen.
dann entscheidet das gericht, wie der vermieter argumentiert - ob ich als dahrlehn die renovierungskosten bekomme oder als einmalzahlung.
wenn das nämlich ein verschulden, des vermieters ist - und ich die wohnung auch nicht renoviert über geben muss - werde ich wohl das bloss als dahrlehn bekommen. eine leiter würde mich nicht zustehen, weil ich sie ja nicht wieder gerbauchen kann.
was mich interessieren würde, ich schreibe dann auf dem "einkaufszettel" für das malerzeug nen tapeziertisch, da bin ich ja gespannt ob ich den bekomme. denn ich habe ein 45cm runden tisch - da kann ich ja keine tapete zurechtschneiden und einkleistern.


der fernseher wird in ein eilverfahren nicht endschieden, da ich laufen kann. nur wenn es bürger gewesen währen, die in ihrer wohnung nur leben und nich raus kommen. die haben dann ein anspruch auf eil entscheidung.

dann hat sich der arge mitarbeiter an seine richtlinen zu halten, und ganz schön geschluckt wo er die waschmaschine auf den berechtigungsschein schreiben muss, und das dann nicht mal wieder bekommt.
das dumme ist bloss, die arge muss nun papier sparen durch mich, ich muss persönlich zur arge und den möbelschein ab ändern lassen, ein neuer wird nicht mehr ausgedruckt - wie gesagt sie müssen nun papier sparen. mal sehen wenn mir dafür meine fallmanagerin einen termin gibt, und was ich mir da anhören darf.

wenn es nach der arge geht, "da ich tapete an der wand habe", egal wie sie aussieht - ist das kein notstand - er wollte diesen anspruch ins hauptverfahren auslagern, da ich ja 35 euro genemigt bekommen habe. und selber noch kein widerspruch eingelegt habe.
da sagt der richter - das eine wartezeit von 2 jahren zur zeit ist, bis es zur verhandlung kommt, bei solchen verfahren. ausserdem hätte ich meine malersachen auch selber zahlen können und meine wöhnung etappen weise malern können. da hat der richter in sein schlaues buch geschaut, und gesagt das, dass aber nicht in der regelleistung steht.
desweitern sollte ich meine tapetenleim im waschbecken anrühren,meinte der arge mann, das hat aber der richter abgelehnt und gesagt eimer muss sein.

aber dafür argumentierte der richter noch zu der waschmaschine, das ich ja auch wasser sparen würde, dadruch währe es schon machbar das man seine wäsche in den waschsalon bringen kann.

das einzige was ich eingebüsst habe, habe 3 lampen genehmigt bekommen, da ich aber leihweise eine bekommen habe von meinem vater - wurde mir die stuben lampe gestrichen. wenn meiner vater sie wieder haben will, soll ich nen neuen antrag stellen. - aber mal sehen, ob die fallmanagerin das überhaupt ab ändert.

Das "dahrlen" für die Renovierung (35€), habe ich den richter gebeten auszusetzen bis ich mit der rückzahlung der kaution fertig bin. da hat die arge gesagt, darüber kann man reden.


so aufjedenfall bin ich mal gespannt wie es weiter geht - was der arge nun noch so einfällt.




Wolfgang51 ...
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...   Erstellt am 25.01.2008 - 20:04Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo Mondschein,

das ist nun ein Thema bei dem ich helfen kann.
Der Tip von deiner Bekannten, Grundfläche mal 3 ergeben bei dir dann 90qm, die zu renovieren sind, ist richtig.
Das machen Architekten ebenso wie ich! Bin selbstständiger Maler.
Stelle hier doch mal ein was du deiner Meinung nach, malermässig brauchst! Vieleicht kann ich dir dann sagen, was du " vergessen " hast!

Gruß
Wolfgang

[Dieser Beitrag wurde am 25.01.2008 - 20:51 von Wolfgang51 aktualisiert]





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Ottokar ...
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...   Erstellt am 26.01.2008 - 11:51Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Hallo,

de Richter ziert sich aber wie 'ne ...

Na gut. Es soll also geprüft werden, ob du lt. Mietvertrag verpflichtet bist, die Wohnung zu renovieren, nur dann sind die Renovierungskosten auch KdU.
Ist dies so und stehen dir die Renov.k. als Beihilfe zu, dann stelle beim Gericht unbedingt (auch mündlich möglich) den Antrag, den Bescheid mit den 35€ als Darlehen für Nichtig erklären zu lassen. Ein Widerspruch gegen diesen Bescheid ist damit unnötig.
Stelle diesen Antrag auch, wenn das Gericht eine höhere Summe als Darlehen bewilligt. In beiden Fällen mit der Begründung, dass der Bescheid damit ungültig ist, weil sich die Grundlagen, auf denen er erlassen wurde, mit der Gerichtsentscheidung geändert haben.

Bist du lt. Mietvertrag nicht verpflichtet, die Wohnung zu renovieren, dann sieht es etwas schlecht aus. Es besteht aber immernoch die Möglichkeit, die Renovierung der Wohnung vom Vermieter einzuklagen. Dass muss dann aber über einen Rechtsanwalt und das Amtsgericht laufen. Der Vermieter ist grundsätzlich dazu verpflichtet, die Wohnung in einem mangelfreien und vertragsgemäßen Zustand zu versetzen und auch zu halten. Da kann dich ein Anwalt beraten, für den du hier auch problemlos einen Beratungshilfeschein erhälst.

Was der Richter hier will, ist ein ärztliches Attest. Die Einholung dieses Attests kannst und musst du nach § 76 SGG beantragen. Entweder mdl. oder schriftlich.
"Hiermit beantrage ich die Einholung eines ärztlichen Attests nach § 76 SGG zu Feststellung meines gegenwärtigen gesundheitlichen Zustandes als Nachweis zur Entscheidung der Form der Erstausstattung."

Was die Argumentation der Richters anbetrifft, dass du durch die Nutzung des Waschsalones Wasser sparen würdest, ist genau so unlogisch wie die mit dem Stromsparen, denn auch die Wasserkosten sind in der Nutzungsgebühr natürlich enthalten und somit zu zahlen. Ob du diese Waserkosten nun als Teil der Nutzungsgebühr eines Waschsalons zahlst oder direkt über deine Wasserrechnung, ist vollkommen unerheblich. Da der Richter die Waschm. dann aber auf den Bezugsschein hat setzen lassen, war das wohl nur ein Versuch, deine Reaktionen zu testen und festzustellen, ob du die Klage selbst geschrieben hast, denn dann hättest du wie ich jetzt reagiert.

[Dieser Beitrag wurde am 26.01.2008 - 11:57 von Ottokar aktualisiert]





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Mondschein ...
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...   Erstellt am 27.01.2008 - 11:45Zum Seitenanfang Beitrag zitieren Beitrag melden 


Wolfgang51 schrieb

    Hallo Mondschein,

    das ist nun ein Thema bei dem ich helfen kann.
    Der Tip von deiner Bekannten, Grundfläche mal 3 ergeben bei dir dann 90qm, die zu renovieren sind, ist richtig.
    Das machen Architekten ebenso wie ich! Bin selbstständiger Maler.
    Stelle hier doch mal ein was du deiner Meinung nach, malermässig brauchst! Vieleicht kann ich dir dann sagen, was du " vergessen " hast!

    Gruß
    Wolfgang





Hilfe kann malern Teuer sein, habe jetzt mal ausgerechnet was ich brauche. beantrag hatte ich ja 150€ selbst mit den reich ich net aus, und da wollen die mir 35 euro geben. Es sind 196,49€ geworden!



was soll ich denne machen, ich habe alles das aufgelistet was ich brauche, denn ich habe ja gar nix - auch von bekannten kann ich sowas nicht bekommen. das gericht wollte mir nur 50€ zuerkennen. mein anwalt hatte mit 100€ gerechnet, aber das reicht doch alles nicht.

habe eine 27m² wohnung, da man ja immer etwas mehr berechnet, habe ich 30m² genommen also währen das dann 90m². aber ich glaube kaum das sie mir das alles genemigen werden.
oder wie kann ich das machen, das mir das gericht das alles gibt. einen tapeziertisch brauche ich ja, habe ja nur einen kleinen runden 45cm durchmesser tisch zuhause. und darauf kan man ja keine tapete zuschneiden und einkleistern, das gericht kann doch sicher nicht von mir verlangen, das ich alles auf dem fussboden machen muss. Oder??




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